Mit bewusstseinsbildenden sowie investiven Maßnahmen soll die Bodengesundheit erhalten oder wieder hergestellt werden.
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Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Aktionen zum Umweltmedium Boden in Oberösterreich.
Ziel ist es, breiten Bevölkerungsschichten die Bedeutung von Böden für unsere Lebensqualität nahe zu bringen.
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Entsiegelung von Flächen in Oberösterreich.
Jetzt wasserundurchlässige Bodenbeläge entsiegeln und naturnahe Flächen schaffen. Das Land OÖ fördert Entsiegelungsprojekte ab einer durchgängigen Fläche von 100 m² mit mindestens 30 Euro/m².
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Gärten der Vielfalt – Gemeinschaftsgärten.
Dieses Förderprogramm soll Anreiz für Betreiberinnen und Betreiber von Gemeinschaftsgärten schaffen, Gärten pestizidfrei, biologisch und torffrei zu bewirtschaften.
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Gemeinde-Boden-Programm (GBP).
Das Land Oberösterreich fördert Bodenschutz und einen nachhaltigen Umgang mit Boden und öffentlichen Flächen. Bei der Umsetzung der nachhaltigen und zukunftsorientierten Nutzung von Boden nehmen die Gemeinden eine wichtige Rolle ein. Das Programm fördert Planungs- und Vorarbeiten für bodenschonende Investitionen in oberösterreichischen Gemeinden.
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Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen.
Ziel der Förderung ist die Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen, vorrangig jedoch die nachhaltige Nachnutzung von kontaminierten Brachflächen.
Der Schwerpunkt dieses Förderprogramms liegt auf Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien, vorrangig im Nicht-Wohnbereich. Dadurch sollen Potentiale zur Steigerung der Energieeffizienz gehoben werden und gezielt Marktimpulse zum Austausch ineffizienter Altanlagen auf neue und dem Stand der Technik entsprechende Anlagen gesetzt werden.
Sonderförderungen
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Förderprogramm für Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und thermische Solaranlagen.
Förderung für Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe, Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz und erstmalige Errichtung einer thermischen Solaranlage ("Heizkesseltausch").
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Gemeinde-Energie-Programm (GEP).
Bei der Umsetzung der Oö. Landesenergiestrategie nehmen die Gemeinden eine wichtige Rolle ein. Dieses Programm soll Impulse für energierelevante Investitionen in oö. Gemeinden setzen.
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Ladeinfrastruktur für den mehrgeschossigen Wohnbau.
Ziel dieser Förderaktion ist es, intelligente, netzdienliche und somit zukunftssichere Ladelösungen im mehrgeschossigen Wohnbau für mehrspurige Kraftfahrzeuge zu schaffen, um damit Elektromobilität auch für die im Wohnbau lebenden Menschen zu ermöglichen.
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OÖ LÄDT AUF - Ladestationsoffensive für Unternehmen, Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Ziel dieser Förderaktion ist, ein flächendeckendes Netz an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in allen Leistungsklassen für mehrspurige Kraftfahrzeuge in Oberösterreich zu errichten. Durch die Koppelung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern mit Elektromobilität sind die Vorteile von Elektromobilität als Ersatz von fossil betriebenen Fahrzeugen sichergestellt.
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PV-Dächer – Prüfung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaikanlagen.
Mit Unterstützung dieses Impulsprogramms sollen bei Bestandsgebäuden die statischen Voraussetzungen geprüft werden, um Photovoltaikanlagen installieren zu können.
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PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze 2024.
Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf belasteten Flächen wie Parkplätzen entspricht der Energiestrategie und der PV-Strategie des Landes OÖ. PV-überdachte Parkplätze bringen außerdem einen Komfortgewinn durch Schutz der Fahrzeuge vor Niederschlag und Überhitzung.
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Sauber Heizen für Alle.
Im Rahmen der Aktion "Sauber Heizen für Alle" wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt.
Erneuerbare Energiegewinnungsanlagen
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Anschluss an Fern-/Nahwärme kleiner 100 kW Anschlussleistung.
Der Anschluss an Fern- oder Nahwärmenetze bietet ökonomische Vorteile wie den Wegfall hoher Wartungskosten und der Brennstoffvorratshaltung sowie ökologische Vorteile durch deutlich geringere Emissionen gegenüber Einzelfeuerungen.
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Anschluss an Fern-/Nahwärme größer/gleich 100 kW Anschlussleistung.
Der Anschluss an Fern- oder Nahwärmenetze bietet ökonomische Vorteile wie den Wegfall hoher Wartungskosten und der Brennstoffvorratshaltung sowie ökologische Vorteile durch deutlich geringere Emissionen gegenüber Einzelfeuerungen.
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Anschluss von Fernkälte.
Fernkälte als effiziente und umweltschonende Alternative zu elektrisch betriebenen Kühlsystemen ist eine innovative Lösung zur Gebäudeklimatisierung.
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Biogene Einzelfeuerungsanlagen kleiner 100 kW Nennwärmeleistung.
Die Förderung soll innovative Technologien zur Nutzung von Biomasse am Wärmemarkt stärken und dadurch sowohl zur Reduktion der CO2-Emissionen, aber auch zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen.
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Biogene Einzelfeuerungsanlagen größer/gleich 100 kW Nennwärmeleistung und Mikronetze.
Die Förderung soll innovative Technologien zur Nutzung von Biomasse am Wärmemarkt stärken und dadurch sowohl zur Reduktion der CO2-Emissionen, aber auch zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen.
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Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung.
Gefördert werden hocheffiziente Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 kWel sowie Anlagen zur Produktion von Holzgas zur Eigenversorgung.
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Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger.
Biogene Nahwärmeversorgungsanlagen forcieren den Einsatz des heimischen, erneuerbaren und CO2- neutralen Energieträgers Biomasse und stehen somit im Einklang mit den Zielsetzungen des Landesenergiekonzeptes sowie dem nationalen Klimaschutzziel im Rahmen der #mission2030
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Neuerrichtung sowie Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen.
Die Förderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur kosteneffizienten Nutzung des vorhandenen Revitalisierungs- und Ausbaupotentials von Wasserkraftanlagen bis zu zwei Megawatt Leistung schaffen.
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PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze 2024.
Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf belasteten Flächen wie Parkplätzen entspricht der Energiestrategie und der PV-Strategie des Landes OÖ. PV-überdachte Parkplätze bringen außerdem einen Komfortgewinn durch Schutz der Fahrzeuge vor Niederschlag und Überhitzung.
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Thermische Solaranlagen kleiner 100 m².
Die Förderung Thermischer Solaranlagen soll einerseits zur Reduktion von CO2-Emissionen und andererseits zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen.
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Thermische Solaranlagen größer/gleich 100 m².
Die Förderung Thermischer Solaranlagen soll einerseits zur Reduktion von CO2-Emissionen und andererseits zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen.
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Wärmepumpen kleiner 100 kW thermische Leistung.
Die Förderung soll die Marktdurchdringung von Wärmepumpen in Industrie und Gewerbe stärken.
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Wärmepumpen größer/gleich 100 kW thermische Leistung.
Die Förderung soll die Marktdurchdringung von leistungsstarken Wärmepumpen in Industrie und Gewerbe stärken.
Effiziente Energienutzung
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Energiesparen in Betrieben / Effiziente Energienutzung.
Die Förderung soll für Unternehmen einen Anreiz schaffen, um gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Umstellung auf hocheffiziente Technologien zu setzen.
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Thermische Gebäudesanierung.
Dieses Förderprogramm soll die Verbesserung des Wärmeschutzes vorrangig betrieblich genutzter Gebäude forcieren. Dies soll mit energetischen Standards erreicht werden, die oberhalb der gesetzlich geforderten Vorgaben liegen.
Gemeindeförderungen im Bereich erneuerbare Energiegewinnungsanlagen und Energiesparmaßnahmen
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Anschluss an Fern-/Nahwärme für Gemeinden.
Als Vorbilder für Energieeffizienz und Klimaschutz können Gemeinden durch Maßnahmen an eigenen Gebäuden das Handeln lokaler Akteure beeinflussen. Deshalb soll der Fern- bzw. Nahwärmeanschluss für Gemeinden forciert werden.
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Biogene Einzelfeuerungsanlagen für Gemeinden.
Als Vorbilder für Energieeffizienz und Klimaschutz können Gemeinden durch Maßnahmen an eigenen Gebäuden das Handeln lokaler Akteure beeinflussen. Deshalb soll der Einbau von biogenen Einzelfeuerungsanlagen sowie von Biomasse- Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen für Gemeinden forciert werden.
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Thermische Solaranlagen für Gemeinden.
Als Vorbilder für Energieeffizienz und Klimaschutz können Gemeinden durch Maßnahmen an eigenen Gebäuden das Handeln lokaler Akteure beeinflussen. Deshalb sollen thermische Solaranlagen für Gemeinden forciert werden.
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Wärmepumpen für Gemeinden.
Als Vorbilder für Energieeffizienz und Klimaschutz können Gemeinden durch Maßnahmen an eigenen Gebäuden das Handeln lokaler Akteure beeinflussen. Deshalb soll der Einbau von Wärmepumpen für Gemeinden forciert werden.
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Gemeinde-Energie-Programm (GEP).
Bei der Umsetzung der Oö. Landesenergiestrategie nehmen die Gemeinden eine wichtige Rolle ein. Dieses Programm soll Impulse für energierelevante Investitionen in oö. Gemeinden setzen.
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OÖ LÄDT AUF - Ladestationsoffensive für Unternehmen, Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Ziel dieser Förderaktion ist, ein flächendeckendes Netz an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in allen Leistungsklassen für mehrspurige Kraftfahrzeuge in Oberösterreich zu errichten. Durch die Koppelung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern mit Elektromobilität sind die Vorteile von Elektromobilität als Ersatz von fossil betriebenen Fahrzeugen sichergestellt.
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PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze 2024.
Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf belasteten Flächen wie Parkplätzen entspricht der Energiestrategie und der PV-Strategie des Landes OÖ. PV-überdachte Parkplätze bringen außerdem einen Komfortgewinn durch Schutz der Fahrzeuge vor Niederschlag und Überhitzung.
Bewusstseinsbildende und investive Maßnahmen sollen die Treibhausgasemissionen reduzieren, aber auch eine Anpassung an den Klimawandel forcieren.
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Bewusstseinsbildende klimarelevante Maßnahmen und Aktionen in Oberösterreich.
Mit dieser Förderaktion werden oö. Klimabündnisgemeinden beim Umsetzen von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit im Klimaschutz und bei Klimawandelanpassung unterstützt.
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Gemeinde-Klimawandelanpassungs-Programm (GeKAP).
Das Land Oberösterreich unterstützt Klimabündnisgemeinden bei der Umsetzung konkreter Klimawandel-Anpassungsmaßnahmen.
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Beratung und Fördermöglichkeiten zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung.
KEM, KLAR, Klimabündnis, ESV – Es gibt viele Beratungsstellen zum Thema Klima. Da ist es oft nicht einfach, sich zurechtzufinden. Hier finden Sie die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Diese bietet kompetente Beratung für Ihre Projektidee und zu Fördermöglichkeiten.
Die geförderten Investitionen und Maßnahmen sollen die Vermeidung bzw. Verwertung von Abfall bewirken.
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Ausbau von ReVital-SHOPS und Aufbereitungsbetrieben in Oberösterreich.
Das bestehende Netzwerk an Sammel-, Aufbereitungs- und Vertriebsstandorten in OÖ soll verdichtet werden, um die Marke ReVital noch stärker zu etablieren.
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Kompostierungsanlagen bzw. Kompostwendemaschinen im "nicht-agrarischen" Bereich.
Förderung der Errichtung und Erweiterung einer Kompostierungsanlage, wenn dies im jeweiligen Abfallwirtschaftsprogramm vorgesehen ist, sowie des Ankaufs neuer Kompostwendemaschinen.
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Reparatur-, Recycling- und Wiederverwendungsinitiativen.
Diese Förderung unterstützt den ganzheitlichen und nachhaltigen Wertstoffkreislauf, um Kooperationen auszubauen und die Verbraucherinnen und Verbraucher darin zu bestärken, sich für die Reparatur, das Recycling und die Wiederverwendung von Gütern zu entscheiden.
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Rohstoff- und Ressourcenmanagement in Betrieben.
Ziel dieser Förderung ist die Forcierung der Einführung von Rohstoffmanagementsystemen in Betrieben sowie Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen.
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Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen.
Ziel der Förderung ist die Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen, vorrangig jedoch die nachhaltige Nachnutzung von kontaminierten Brachflächen.
Diese Förderungen sollen einen Beitrag leisten, um die Bürgerinnen und Bürger vor Belastungen durch Luftschadstoffe, Lärm, übermäßige Lichteinwirkung und Radonstrahlung zu schützen.
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Radon – Vorsorge und Sanierung.
Gefördert werden in Oberösterreich Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Radonvorsorge- und Radonschutzgebieten und bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 500 Becquerel pro Kubikmeter.
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Umweltfreundliche Straßenbeleuchtung – Lichteffizienz.
Das Straßenbeleuchtungs-Einsparcontracting-Modell wurde im bestehenden Energie Contracting Programm integriert. Damit verschmelzen Energieeffizienz und Lichteffizienz in einer Förderaktion.
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Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen.
Die Förderung soll zur Vermeidung und Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen beitragen.
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Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen.
Ziel dieser Förderung ist die Forcierung von Maßnahmen zur freiwilligen Vermeidung bzw. Verringerungen von Luftverunreinigungen.
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Allgemeine Naturschutzförderungen.
Förderung von Naturschutzmaßnahmen, auf die keine andere Förderung zutrifft. Für das Jahr 2024 sind dafür 100.000,00 € Mittel vorgesehen, davon sind noch 20 % verfügbar.
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Alpine Hüttenausbauförderung.
Um die Erlebbarkeit der alpinen Fauna und Flora sowie den Erholungswert der alpinen Naturlandschaft für Besucherinnen und Besucher weiterhin zu ermöglichen wird die Förderung zum Erhalt der alpinen Schutzhütteninfrastruktur angeboten.
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Förderung zur Sicherstellung der Almbewirtschaftung in Schutzgebieten.
Ziel der Förderung ist, die Durchführung von Maßnahmen auf Almen in Schutzgebieten gemäß Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 i.d.g.F., die zur Sicherung oder Erreichung des Schutzzwecks beitragen und Lebensräume mit einer hohen Biodiversität, bedrohte Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Die Förderung soll einen Anreiz bieten, die nachhaltige Nutzung der Almen durch Beweidung oder Mahd aufrecht zu halten und so einen wertvollen Bestandteil der oberösterreichischen Kulturlandschaft langfristig zu sichern.
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Budgetvolumen für 2024: 50.000 € derzeit 100% verfügbar -
Förderung Almbewirtschaftung im Nationalpark Kalkalpen.
Die Förderung hat das Ziel, die Bewirtschaftung der Almen im Nationalpark Kalkalpen sicher zu stellen, um Lebensräume mit einer hohen Biodiversität, bedrohte Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Die Förderung soll einen Anreiz bieten, die Nutzung der Almen durch Beweidung oder Mahd aufrecht zu halten und so einen wertvollen Bestandteil der oberösterreichischen Kulturlandschaft langfristig zu sichern.
Für das Jahr 2024 sind dafür 40.000 € vorgesehen, davon sind noch 100 % verfügbar.
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Förderung von Kulturlandschaftsvögeln.
Ziel der Förderung ist die Sicherung und Verbesserung der Bestandeszahlen der Kulturlandschaftsvögel Heidelerche (Lullula arborea), Wachtelkönig (Crex crex) und Kiebitz (Vanellus vanellus) durch die Erhaltung der Habitatausstattung in der Kulturlandschaft und die Sicherung der Brutplätze.
Budgetvolumen für 2024: 50.000 € derzeit 100% verfügbar -
Förderung zur Unterstützung von Landschaftspflegeinitiativen.
Ziel der Förderung ist, die Tätigkeit von Landschaftspflegevereinen und NGOs mit Sitz in Oberösterreich zur Pflege und Bewirtschaftung von naturschutzfachlich hochwertigen Flächen zu unterstützen.
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Naturschutzfachlichen Sicherung kleinflächiger Fels- und Steinbiotope.
Förderung für das Belassen und die Pflege von kleinflächigen Felsbiotopstrukturen zum Schutz seltener Flechten-, Gefäßpflanzen- und Tierarten. Die Förderung kann nur bei besonders naturschutzfachlich hochwertigen Strukturen vergeben werden. Eine allgemeine Antragstellungsmöglichkeit besteht nicht.
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Naturschutzförderungsaktion "Naturaktives Oberösterreich".
Ziel der Förderung ist, neue Lebensräume für bedrohte Pflanzen- und Tierarten zu schaffen. Die Förderung soll einen Anreiz bieten, um die Ausstattung der Kulturlandschaft mit Biotopstrukturen zu erhöhen. In dieser Maßnahme können Vorhaben gefördert werden, wenn sie einen entsprechenden Mehrwert für die Biodiversität oder eine Bereicherung des Landschaftsbildes bewirken.
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Für das Jahr 2024 sind 130.000,00 € Budgetmittel vorgesehen, 16 % davon sind noch verfügbar. -
Naturschutzmaßnahme ÖPUL 2023 – 2027.
Bewirtschaftung ökologisch wertvoller Flächen und die Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen für ökologische Zwecke im ÖPUL 2023 – 2027.
Begutachtung beantragen Änderung beantragen
Zuschlag Regionaler Naturschutzplan und Zuschlag Naturschutz auf der Alm im ÖPUL 2023-2027. -
Regionaler Naturschutzplan - im ÖPUL.
Im ÖPUL 2023 – 2027 wird wieder die Maßnahme Regionaler Naturschutzplan angeboten.
Begutachtung beantragen -
Naturschutz auf der Alm - im ÖPUL.
Almen sind häufig durch ein besonders kleinteiliges Mosaik von Lebensräumen charakterisiert. Mit dem Zuschlag "Naturschutz auf der Alm" können Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Almen gesetzt werden.
Begutachtung beantragen
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Naturschutzprojekte im Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raums 2023 – 2027.
Naturschutzprojekte im Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raums können auf Grundlage von Projektaufrufen in der digitalen Förderplattform (DFP) auf www.eama.at eingereicht werden. Als Rechtsgrundlage gilt die Sonderrichtlinie LE-Projektförderung Land Oberösterreich.
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Oö. Landschaftsentwicklungsfonds.
Zur langfristige Sicherung und Entwicklung von ökologisch wertvollen Land- und Wasserflächen wurde der Oö. Landschaftsentwicklungsfonds bei der Abteilung Naturschutz eingerichtet.
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Pflegeausgleich für ökologisch wertvolle Flächen.
Vorrangiges Ziel dieser Aktion ist es, dem zunehmenden Arten- und Lebensraumrückgang entgegenzuwirken.
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Für das Jahr 2024 sind dafür 845.000 € Mittel vorgesehen, davon sind noch 81 % verfügbar. -
Förderung von Uferrückbauten an Oö. Seen.
Intakte Uferbereiche haben aufgrund ihrer hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit im Seeökosystem eine besondere Bedeutung für eine Vielzahl von Lebewesen. Sie bieten darüber hinaus auch wichtige Funktionen in der biologischen Selbstreinigungskraft sowie im Landschaftsbild. Der Rückbau aktuell beeinträchtigter Uferabschnitte ist aus diesen Gründen ein wichtiges Ziel der Abteilung Naturschutz. Die Umsetzung solcher Maßnahmen soll mit der vorliegenden Richtlinie beschleunigt und erleichtert werden.
Das Bewusstsein für Umwelt und Nachhaltigkeit soll durch die Vermittlung von Wissen über die Umwelt und deren Gefährdung gefördert werden.
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Betriebliche Umweltoffensive (BUO).
Mit dem geförderten Umweltberatungsprogramm ermitteln Spezialistinnen und Spezialisten verschiedene Umweltpotentiale in Unternehmen, Gemeinden und Organisationen – schnell und unbürokratisch. Die Beratung findet vor Ort statt und soll einen Überblick über individuelle Optimierungspotentiale und kosteneffiziente Maßnahmen geben.
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Ferialjobaktion für Vereine im Bereich Umwelt- und Klimaschutz.
Diese Förderaktion soll jungen Menschen die Chance geben, in den Bereichen Umweltschutz und Nachhaltigkeit an den unterschiedlichsten Maßnahmen mitzuwirken, sowie Vereine konkret bei ihrer Arbeit unterstützen.
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Förderung zur Umsetzung von Green Events.
Diese Förderaktion soll Anreiz für eine nachhaltige und ökologische Ausrichtung von Veranstaltungen durch Einhaltung von Green Event-Kriterien schaffen.
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Abwasseranlagen im alpinen Bereich.
Bauzuschuss für die Errichtung von Abwasseranlagen im alpinen Bereich.
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Digitales Leitungsinformationssystem (LIS).
Förderung für die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems für Wasserleitungen und Kanäle mit verpflichtender Zustandserhebung.
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Einzelanlagen – Abwasserentsorgung.
Bauzuschuss für die Errichtung von Einzelanlagen – Abwasserentsorgung.
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Förderung für PFAS-Trinkwasseruntersuchung.
Einmalige Förderung der Untersuchungskosten für eine Trinkwasseruntersuchung auf den Parameterblock der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) inkl. des Parameters "Summe der PFAS-20".
Online beantragen -
Hangwasserprojekte – Erstellung von Projektunterlagen.
Call für die Einreichung von Förderungsanträgen für die Maßnahme 7.6.4 – Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren – Erstellung von Projektunterlagen.
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Hangwasserprojekte – Bauliche Umsetzung.
Call für die Einreichung von Förderungsanträgen für die Maßnahmenart 7.6.4 – Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren – bauliche Umsetzung von Hangwasserprojekten.
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Hangwasserprojekte – Grundlagenarbeiten für den Betrieb und die Optimierung von Hangwasserhinweiskarten.
Call für die Einreichung von Förderungsanträgen für die Maßnahme 7.6.4 – Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren – Wartung und Optimierung von überregionalen Hangwassergefahrenhinweiskarten.
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Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft.
Förderung für Maßnahmen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung.
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Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung bei Trockenheit.
Beitrag für die Verbesserung der Trinkwasserversorgung bei Trockenheit.
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Qualitäts- und Zukunftssicherung von Wassergenossenschaften zum Zwecke der Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitung und Meliorationen.
Die Schaffung und Erhaltung qualitäts- und zukunftssicherer Wassergenossenschaften und deren wasserwirtschaftlicher Infrastruktur soll gefördert werden. Die Förderung zielt weniger auf große Investitionen als vielmehr auf die unbürokratische Unterstützung der Vielzahl an kleineren Maßnahmen ab.
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Wasserversorgungsanlagen im alpinen Bereich.
Bauzuschuss für die Errichtung bzw. Anpassung von Wasserversorgungsanlagen zur Versorgung von alpinen Objekten mit Trink- und Nutzwasser im Rahmen der Projekte "Alpine Objekte 2000" und "Alpine Objekte 2000 +".
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Wasserversorgungsanlagen mit artesischen Brunnen.
Förderungsmöglichkeiten bei der Neuerrichtung von artesischen Brunnenanlagen (sogenannte Arteser) in Streulage sowie der Verschließung von nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden artesischen Brunnenanlagen.
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Förderung von Kulturlandschaftsvögeln.
Ziel der Förderung ist die Sicherung und Verbesserung der Bestandeszahlen der Kulturlandschaftsvögel Heidelerche (Lullula arborea), Wachtelkönig (Crex crex) und Kiebitz (Vanellus vanellus) durch die Erhaltung der Habitatausstattung in der Kulturlandschaft und die Sicherung der Brutplätze.
Budgetvolumen für 2024: 50.000 € derzeit 100% verfügbar -
Förderung zur Sicherstellung der Almbewirtschaftung in Schutzgebieten.
Ziel der Förderung ist, die Durchführung von Maßnahmen auf Almen in Schutzgebieten gemäß Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 i.d.g.F., die zur Sicherung oder Erreichung des Schutzzwecks beitragen und Lebensräume mit einer hohen Biodiversität, bedrohte Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Die Förderung soll einen Anreiz bieten, die nachhaltige Nutzung der Almen durch Beweidung oder Mahd aufrecht zu halten und so einen wertvollen Bestandteil der oberösterreichischen Kulturlandschaft langfristig zu sichern.
Budgetvolumen für 2024: 50.000 € derzeit 100% verfügbar -
Förderung für PFAS-Trinkwasseruntersuchung.
Einmalige Förderung der Untersuchungskosten für eine Trinkwasseruntersuchung auf den Parameterblock der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) inkl. des Parameters "Summe der PFAS-20".
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Förderung Almbewirtschaftung im Nationalpark Kalkalpen.
Die Förderung hat das Ziel, die Bewirtschaftung der Almen im Nationalpark Kalkalpen sicher zu stellen, um Lebensräume mit einer hohen Biodiversität, bedrohte Pflanzen- und Tierarten zu erhalten. Die Förderung soll einen Anreiz bieten, die Nutzung der Almen durch Beweidung oder Mahd aufrecht zu halten und so einen wertvollen Bestandteil der oberösterreichischen Kulturlandschaft langfristig zu sichern.
Für das Jahr 2024 sind dafür 40.000 € vorgesehen, davon sind noch 100 % verfügbar.
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Förderung zur Unterstützung von Landschaftspflegeinitiativen.
Ziel der Förderung ist, die Tätigkeit von Landschaftspflegevereinen und NGOs mit Sitz in Oberösterreich zur Pflege und Bewirtschaftung von naturschutzfachlich hochwertigen Flächen zu unterstützen.
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Naturschutzfachlichen Sicherung kleinflächiger Fels- und Steinbiotope.
Förderung für das Belassen und die Pflege von kleinflächigen Felsbiotopstrukturen zum Schutz seltener Flechten-, Gefäßpflanzen- und Tierarten. Die Förderung kann nur bei besonders naturschutzfachlich hochwertigen Strukturen vergeben werden. Eine allgemeine Antragstellungsmöglichkeit besteht nicht.
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OÖ LÄDT AUF - Ladestationsoffensive für Unternehmen, Gemeinden, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Ziel dieser Förderaktion ist, ein flächendeckendes Netz an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in allen Leistungsklassen für mehrspurige Kraftfahrzeuge in Oberösterreich zu errichten. Durch die Koppelung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern mit Elektromobilität sind die Vorteile von Elektromobilität als Ersatz von fossil betriebenen Fahrzeugen sichergestellt.
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Alpine Hüttenausbauförderung.
Um die Erlebbarkeit der alpinen Fauna und Flora sowie den Erholungswert der alpinen Naturlandschaft für Besucherinnen und Besucher weiterhin zu ermöglichen wird die Förderung zum Erhalt der alpinen Schutzhütteninfrastruktur angeboten.
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Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung.
Gefördert werden hocheffiziente Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 50 kWel sowie Anlagen zur Produktion von Holzgas zur Eigenversorgung.
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PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze 2024.
Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf belasteten Flächen wie Parkplätzen entspricht der Energiestrategie und der PV-Strategie des Landes OÖ. PV-überdachte Parkplätze bringen außerdem einen Komfortgewinn durch Schutz der Fahrzeuge vor Niederschlag und Überhitzung.
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Entsiegelung von Flächen in Oberösterreich.
Jetzt wasserundurchlässige Bodenbeläge entsiegeln und naturnahe Flächen schaffen. Das Land OÖ fördert Entsiegelungsprojekte ab einer durchgängigen Fläche von 100 m² mit mindestens 30 Euro/m².
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Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich.
Diese Richtlinien gelten für Förderungen außerhalb der De-minimis-Regelung, welche an natürliche oder juristische Personen, die Unternehmen im Sinne der Europäischen Union darstellen, gewährt werden.
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Richtlinien 2022 zur Umweltförderung in Oberösterreich.
Diese Richtlinien gelten für Förderungen, die an natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmen im Sinne der Europäischen Union darstellen, gewährt werden sowie für Unternehmen, welche Förderungen als De-minimis-Beihilfe erhalten.
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Sauber Heizen für Alle.
Im Rahmen der Aktion "Sauber Heizen für Alle" wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie bei einkommensschwachen privaten Haushalten unterstützt.
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Hangwasserprojekte – Grundlagenarbeiten für den Betrieb und die Optimierung von Hangwasserhinweiskarten.
Call für die Einreichung von Förderungsanträgen für die Maßnahme 7.6.4 – Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren – Wartung und Optimierung von überregionalen Hangwassergefahrenhinweiskarten.
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Ferialjobaktion für Vereine im Bereich Umwelt- und Klimaschutz.
Diese Förderaktion soll jungen Menschen die Chance geben, in den Bereichen Umweltschutz und Nachhaltigkeit an den unterschiedlichsten Maßnahmen mitzuwirken, sowie Vereine konkret bei ihrer Arbeit unterstützen.
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Pflegeausgleich für ökologisch wertvolle Flächen.
Vorrangiges Ziel dieser Aktion ist es, dem zunehmenden Arten- und Lebensraumrückgang entgegenzuwirken.
Für das Jahr 2024 sind dafür 845.000 € Mittel vorgesehen, davon sind noch 81 % verfügbar. -
Förderungsrichtlinien 2021 des Landes Oberösterreich – Gewässerökologische Maßnahmen von kommunalen Förderungswerbern.
Auf Grundlage der neuen Förderungsrichtlinien 2021 – Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber des Bundes sollen so wie bei den bisherigen Förderungsaktionen die Errichtung von Fischaufstiegshilfen (Organismenwanderhilfen) und Gewässerrenaturierungen gefördert werden.
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Naturschutzförderungsaktion "Naturaktives Oberösterreich".
Ziel der Förderung ist, neue Lebensräume für bedrohte Pflanzen- und Tierarten zu schaffen. Die Förderung soll einen Anreiz bieten, um die Ausstattung der Kulturlandschaft mit Biotopstrukturen zu erhöhen. In dieser Maßnahme können Vorhaben gefördert werden, wenn sie einen entsprechenden Mehrwert für die Biodiversität oder eine Bereicherung des Landschaftsbildes bewirken.
Für das Jahr 2024 sind 130.000,00 € Budgetmittel vorgesehen, 16 % davon sind noch verfügbar. -
Einzelanlagen – Abwasserentsorgung.
Bauzuschuss für die Errichtung von Einzelanlagen – Abwasserentsorgung.
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Digitales Leitungsinformationssystem (LIS).
Förderung für die Erstellung eines digitalen Leitungsinformationssystems für Wasserleitungen und Kanäle mit verpflichtender Zustandserhebung.
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Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft.
Förderung für Maßnahmen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung.
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Wasserversorgungsanlagen mit artesischen Brunnen.
Förderungsmöglichkeiten bei der Neuerrichtung von artesischen Brunnenanlagen (sogenannte Arteser) in Streulage sowie der Verschließung von nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden artesischen Brunnenanlagen.
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Wasserversorgungsanlagen im alpinen Bereich.
Bauzuschuss für die Errichtung bzw. Anpassung von Wasserversorgungsanlagen zur Versorgung von alpinen Objekten mit Trink- und Nutzwasser im Rahmen der Projekte "Alpine Objekte 2000" und "Alpine Objekte 2000 +".
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Naturschutzmaßnahme ÖPUL 2023 – 2027.
Bewirtschaftung ökologisch wertvoller Flächen und die Stilllegung landwirtschaftlicher Flächen für ökologische Zwecke im ÖPUL 2023 – 2027.
Zuschlag Regionaler Naturschutzplan und Zuschlag Naturschutz auf der Alm im ÖPUL 2023-2027. -
Naturschutz auf der Alm - im ÖPUL.
Almen sind häufig durch ein besonders kleinteiliges Mosaik von Lebensräumen charakterisiert. Mit dem Zuschlag "Naturschutz auf der Alm" können Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung ökologisch wertvoller Almen gesetzt werden.
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Naturschutzprojekte im Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raums 2023 – 2027.
Naturschutzprojekte im Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raums können auf Grundlage von Projektaufrufen in der digitalen Förderplattform (DFP) auf www.eama.at eingereicht werden. Als Rechtsgrundlage gilt die Sonderrichtlinie LE-Projektförderung Land Oberösterreich.
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Abwasseranlagen im alpinen Bereich.
Bauzuschuss für die Errichtung von Abwasseranlagen im alpinen Bereich.
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Förderungsrichtlinien 2017 des Landes Oberösterreich – Gewässerökologische Maßnahmen von Wettbewerbsteilnehmern.
Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit sowie Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließstrecken für Projekte von Wettbewerbsteilnehmern auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission Registrierungsnummer SA.63596 (2021/X)
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Oö. Landschaftsentwicklungsfonds.
Zur langfristige Sicherung und Entwicklung von ökologisch wertvollen Land- und Wasserflächen wurde der Oö. Landschaftsentwicklungsfonds bei der Abteilung Naturschutz eingerichtet.
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Richtlinie zur Förderung der Mitglieder der OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen.
Die Stärkung und Unterstützung der Mitglieder der OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen im ländlichen Raum zur Erhaltung ihrer wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und die Schaffung und Aufrechterhaltung rechtmäßiger, zukunftssicherer, qualitätsgesicherter und wirtschaftlich abgesicherter Wassergenossenschaften, sowie die Umsetzung der Ziele der Landesstrategie „Zukunft Trinkwasser“ Schutz der Ökosysteme sollen gefördert werden.
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Kompostierungsanlagen bzw. Kompostwendemaschinen im "nicht-agrarischen" Bereich.
Förderung der Errichtung und Erweiterung einer Kompostierungsanlage, wenn dies im jeweiligen Abfallwirtschaftsprogramm vorgesehen ist, sowie des Ankaufs neuer Kompostwendemaschinen.
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Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen.
Ziel der Förderung ist die Sanierung und Sicherung von kontaminierten Flächen, vorrangig jedoch die nachhaltige Nachnutzung von kontaminierten Brachflächen.
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Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Aktionen zum Umweltmedium Boden in Oberösterreich.
Ziel ist es, breiten Bevölkerungsschichten die Bedeutung von Böden für unsere Lebensqualität nahe zu bringen.
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Bewusstseinsbildende klimarelevante Maßnahmen und Aktionen in Oberösterreich.
Mit dieser Förderaktion werden oö. Klimabündnisgemeinden beim Umsetzen von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit im Klimaschutz und bei Klimawandelanpassung unterstützt.
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Qualitäts- und Zukunftssicherung von Wassergenossenschaften zum Zwecke der Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitung und Meliorationen.
Die Schaffung und Erhaltung qualitäts- und zukunftssicherer Wassergenossenschaften und deren wasserwirtschaftlicher Infrastruktur soll gefördert werden. Die Förderung zielt weniger auf große Investitionen als vielmehr auf die unbürokratische Unterstützung der Vielzahl an kleineren Maßnahmen ab.
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Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen.
Ziel dieser Förderung ist die Forcierung von Maßnahmen zur freiwilligen Vermeidung bzw. Verringerungen von Luftverunreinigungen.
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Maßnahmen und Aktionen im Bereich Umweltbildung und Bildung für Nachhaltigkeit.
Aktivitäten auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Bildung sollen angestoßen und intensiviert werden, um den Prozess hin zu einem nachhaltigen Lebensstil zu beschleunigen. Insbesondere sollen Aktivitäten und Maßnahmen in Bildungseinrichtungen bereits ab dem Kindesalter gefördert werden, die den Wert der Umwelt als solche in den Vordergrund rücken.
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Reparatur-, Recycling- und Wiederverwendungsinitiativen.
Diese Förderung unterstützt den ganzheitlichen und nachhaltigen Wertstoffkreislauf, um Kooperationen auszubauen und die Verbraucherinnen und Verbraucher darin zu bestärken, sich für die Reparatur, das Recycling und die Wiederverwendung von Gütern zu entscheiden.
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Rohstoff- und Ressourcenmanagement in Betrieben.
Ziel dieser Förderung ist die Forcierung der Einführung von Rohstoffmanagementsystemen in Betrieben sowie Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen.
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Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen.
Die Förderung soll zur Vermeidung und Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen beitragen.
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Ausbau von ReVital-SHOPS und Aufbereitungsbetrieben in Oberösterreich.
Das bestehende Netzwerk an Sammel-, Aufbereitungs- und Vertriebsstandorten in OÖ soll verdichtet werden, um die Marke ReVital noch stärker zu etablieren.
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Anschluss an Fern-/Nahwärme kleiner 100 kW Anschlussleistung.
Der Anschluss an Fern- oder Nahwärmenetze bietet ökonomische Vorteile wie den Wegfall hoher Wartungskosten und der Brennstoffvorratshaltung sowie ökologische Vorteile durch deutlich geringere Emissionen gegenüber Einzelfeuerungen.
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Energiesparen in Betrieben / Effiziente Energienutzung.
Die Förderung soll für Unternehmen einen Anreiz schaffen, um gezielt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Umstellung auf hocheffiziente Technologien zu setzen.
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Anschluss an Fern-/Nahwärme größer/gleich 100 kW Anschlussleistung.
Der Anschluss an Fern- oder Nahwärmenetze bietet ökonomische Vorteile wie den Wegfall hoher Wartungskosten und der Brennstoffvorratshaltung sowie ökologische Vorteile durch deutlich geringere Emissionen gegenüber Einzelfeuerungen.
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Anschluss von Fernkälte.
Fernkälte als effiziente und umweltschonende Alternative zu elektrisch betriebenen Kühlsystemen ist eine innovative Lösung zur Gebäudeklimatisierung.
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Biogene Einzelfeuerungsanlagen kleiner 100 kW Nennwärmeleistung.
Die Förderung soll innovative Technologien zur Nutzung von Biomasse am Wärmemarkt stärken und dadurch sowohl zur Reduktion der CO2-Emissionen, aber auch zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen.
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Biogene Einzelfeuerungsanlagen größer/gleich 100 kW Nennwärmeleistung und Mikronetze.
Die Förderung soll innovative Technologien zur Nutzung von Biomasse am Wärmemarkt stärken und dadurch sowohl zur Reduktion der CO2-Emissionen, aber auch zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen.
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Anschluss an Fern-/Nahwärme für Gemeinden.
Als Vorbilder für Energieeffizienz und Klimaschutz können Gemeinden durch Maßnahmen an eigenen Gebäuden das Handeln lokaler Akteure beeinflussen. Deshalb soll der Fern- bzw. Nahwärmeanschluss für Gemeinden forciert werden.
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Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger.
Biogene Nahwärmeversorgungsanlagen forcieren den Einsatz des heimischen, erneuerbaren und CO2- neutralen Energieträgers Biomasse und stehen somit im Einklang mit den Zielsetzungen des Landesenergiekonzeptes sowie dem nationalen Klimaschutzziel im Rahmen der #mission2030
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Neuerrichtung sowie Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen.
Die Förderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur kosteneffizienten Nutzung des vorhandenen Revitalisierungs- und Ausbaupotentials von Wasserkraftanlagen bis zu zwei Megawatt Leistung schaffen.
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Biogene Einzelfeuerungsanlagen für Gemeinden.
Als Vorbilder für Energieeffizienz und Klimaschutz können Gemeinden durch Maßnahmen an eigenen Gebäuden das Handeln lokaler Akteure beeinflussen. Deshalb soll der Einbau von biogenen Einzelfeuerungsanlagen sowie von Biomasse- Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen für Gemeinden forciert werden.
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Thermische Solaranlagen kleiner 100 m².
Die Förderung Thermischer Solaranlagen soll einerseits zur Reduktion von CO2-Emissionen und andererseits zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen.
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Thermische Solaranlagen größer/gleich 100 m².
Die Förderung Thermischer Solaranlagen soll einerseits zur Reduktion von CO2-Emissionen und andererseits zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieser Technologien beitragen.
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Wärmepumpen kleiner 100 kW thermische Leistung.
Die Förderung soll die Marktdurchdringung von Wärmepumpen in Industrie und Gewerbe stärken.
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Thermische Solaranlagen für Gemeinden.
Als Vorbilder für Energieeffizienz und Klimaschutz können Gemeinden durch Maßnahmen an eigenen Gebäuden das Handeln lokaler Akteure beeinflussen. Deshalb sollen thermische Solaranlagen für Gemeinden forciert werden.
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Wärmepumpen größer/gleich 100 kW thermische Leistung.
Die Förderung soll die Marktdurchdringung von leistungsstarken Wärmepumpen in Industrie und Gewerbe stärken.
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Wärmepumpen für Gemeinden.
Als Vorbilder für Energieeffizienz und Klimaschutz können Gemeinden durch Maßnahmen an eigenen Gebäuden das Handeln lokaler Akteure beeinflussen. Deshalb soll der Einbau von Wärmepumpen für Gemeinden forciert werden.
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Gemeinde-Energie-Programm (GEP).
Bei der Umsetzung der Oö. Landesenergiestrategie nehmen die Gemeinden eine wichtige Rolle ein. Dieses Programm soll Impulse für energierelevante Investitionen in oö. Gemeinden setzen.
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Thermische Gebäudesanierung.
Dieses Förderprogramm soll die Verbesserung des Wärmeschutzes vorrangig betrieblich genutzter Gebäude forcieren. Dies soll mit energetischen Standards erreicht werden, die oberhalb der gesetzlich geforderten Vorgaben liegen.
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Förderprogramm für Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und thermische Solaranlagen.
Förderung für Austausch eines fossilen Wärmeerzeugers gegen eine elektrisch betriebene Heizungs-Wärmepumpe, Ersatz eines fossilen Wärmeerzeugers durch Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz und erstmalige Errichtung einer thermischen Solaranlage ("Heizkesseltausch").
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Förderung zur Umsetzung von Green Events.
Diese Förderaktion soll Anreiz für eine nachhaltige und ökologische Ausrichtung von Veranstaltungen durch Einhaltung von Green Event-Kriterien schaffen.
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Förderung von Uferrückbauten an Oö. Seen.
Intakte Uferbereiche haben aufgrund ihrer hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit im Seeökosystem eine besondere Bedeutung für eine Vielzahl von Lebewesen. Sie bieten darüber hinaus auch wichtige Funktionen in der biologischen Selbstreinigungskraft sowie im Landschaftsbild. Der Rückbau aktuell beeinträchtigter Uferabschnitte ist aus diesen Gründen ein wichtiges Ziel der Abteilung Naturschutz. Die Umsetzung solcher Maßnahmen soll mit der vorliegenden Richtlinie beschleunigt und erleichtert werden.
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Gärten der Vielfalt – Gemeinschaftsgärten.
Dieses Förderprogramm soll Anreiz für Betreiberinnen und Betreiber von Gemeinschaftsgärten schaffen, Gärten pestizidfrei, biologisch und torffrei zu bewirtschaften.
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Ladeinfrastruktur für den mehrgeschossigen Wohnbau.
Ziel dieser Förderaktion ist es, intelligente, netzdienliche und somit zukunftssichere Ladelösungen im mehrgeschossigen Wohnbau für mehrspurige Kraftfahrzeuge zu schaffen, um damit Elektromobilität auch für die im Wohnbau lebenden Menschen zu ermöglichen.
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Betriebliche Umweltoffensive (BUO).
Mit dem geförderten Umweltberatungsprogramm ermitteln Spezialistinnen und Spezialisten verschiedene Umweltpotentiale in Unternehmen, Gemeinden und Organisationen – schnell und unbürokratisch. Die Beratung findet vor Ort statt und soll einen Überblick über individuelle Optimierungspotentiale und kosteneffiziente Maßnahmen geben.
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Hangwassergefahrenhinweiskarten.
In der Programmperiode 2014 - 2020 wird von der Abteilung Wasserwirtschaft die Erstellung von Hangwassergefahrenhinweiskarten gefördert. Die Aufforderung zur Einreichung von Projekten erfolgt durch Calls, welche Einreichzeiträume und spezifische inhaltliche Bestimmungen wie z. B. maximal verfügbare Finanzierung und förderfähige Projektinhalte/-bestandteile definieren.
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Gemeinde-Klimawandelanpassungs-Programm (GeKAP).
Das Land Oberösterreich unterstützt Klimabündnisgemeinden bei der Umsetzung konkreter Klimawandel-Anpassungsmaßnahmen.
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Gemeinde-Boden-Programm (GBP).
Das Land Oberösterreich fördert Bodenschutz und einen nachhaltigen Umgang mit Boden und öffentlichen Flächen. Bei der Umsetzung der nachhaltigen und zukunftsorientierten Nutzung von Boden nehmen die Gemeinden eine wichtige Rolle ein. Das Programm fördert Planungs- und Vorarbeiten für bodenschonende Investitionen in oberösterreichischen Gemeinden.
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Umweltfreundliche Straßenbeleuchtung – Lichteffizienz.
Das Straßenbeleuchtungs-Einsparcontracting-Modell wurde im bestehenden Energie Contracting Programm integriert. Damit verschmelzen Energieeffizienz und Lichteffizienz in einer Förderaktion.
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Hangwasserprojekte – Erstellung von Projektunterlagen.
Call für die Einreichung von Förderungsanträgen für die Maßnahme 7.6.4 – Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren – Erstellung von Projektunterlagen.
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Allgemeine Naturschutzförderungen.
Förderung von Naturschutzmaßnahmen, auf die keine andere Förderung zutrifft. Für das Jahr 2024 sind dafür 100.000,00 € Mittel vorgesehen, davon sind noch 20 % verfügbar.
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Maßnahmen zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung bei Trockenheit.
Beitrag für die Verbesserung der Trinkwasserversorgung bei Trockenheit.
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PV-Dächer – Prüfung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaikanlagen.
Mit Unterstützung dieses Impulsprogramms sollen bei Bestandsgebäuden die statischen Voraussetzungen geprüft werden, um Photovoltaikanlagen installieren zu können.
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Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung.
Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Wohn- und Schlafräumen, oder die Errichtung einer Lärmschutzwand in Eigenregie.
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Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich.
Diese Richtlinien gelten für Förderungen außerhalb der De-minimis-Regelung, welche an natürliche oder juristische Personen, die Unternehmen im Sinne der Europäischen Union darstellen, gewährt werden.
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Richtlinien 2022 zur Umweltförderung in Oberösterreich.
Diese Richtlinien gelten für Förderungen, die an natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmen im Sinne der Europäischen Union darstellen, gewährt werden sowie für Unternehmen, welche Förderungen als De-minimis-Beihilfe erhalten.
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Richtlinie zur Förderung der Mitglieder der OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen.
Die Stärkung und Unterstützung der Mitglieder der OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen im ländlichen Raum zur Erhaltung ihrer wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und die Schaffung und Aufrechterhaltung rechtmäßiger, zukunftssicherer, qualitätsgesicherter und wirtschaftlich abgesicherter Wassergenossenschaften, sowie die Umsetzung der Ziele der Landesstrategie „Zukunft Trinkwasser“ Schutz der Ökosysteme sollen gefördert werden.
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Förderungsrichtlinien 2021 des Landes Oberösterreich – Gewässerökologische Maßnahmen von kommunalen Förderungswerbern.
Auf Grundlage der neuen Förderungsrichtlinien 2021 – Gewässerökologie für kommunale Förderungswerber des Bundes sollen so wie bei den bisherigen Förderungsaktionen die Errichtung von Fischaufstiegshilfen (Organismenwanderhilfen) und Gewässerrenaturierungen gefördert werden.
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Förderungsrichtlinien 2017 des Landes Oberösterreich – Gewässerökologische Maßnahmen von Wettbewerbsteilnehmern.
Förderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit sowie Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließstrecken für Projekte von Wettbewerbsteilnehmern auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission Registrierungsnummer SA.63596 (2021/X)