Was wird gefördert?
- Wohnobjekte, die vom Verkehrslärm einer Landesstraße beschallt werden.
- Wohnobjekte, die dem ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) der Antragstellerin/des Antragstellers dienen.
- Wohnobjekte, die zumindest an einer Öffnung (Tür oder Fenster) eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte aufweisen.
- Wohnobjekte, die entweder vor der Errichtung der Landesstraße bestanden haben oder für die die Baubewilligung vor dem 1.1.1996 erteilt wurde.
- Wohnobjekte, die vor dem 1.1.1996 erworben wurden oder für die ein Mietvertrag vor diesem Stichtag abgeschlossen wurde.
Wie wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen sowie in Wohnküchen. Weiters können bereits eingebaute Lärmschutzfenster und -türen im Nachhinein bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren gefördert werden.
Die Förderhöhe richtet sich nach den derzeitigen Fördersätzen einer Fensterförderung und berechnet sich nach dem Umfang der Lärmschutzfenster und -türen. Schalldämmlüfter werden nur in Schlafräumen mit einem Pauschalbetrag von 420 Euro gefördert.
Abwicklung / Antragstellung
Die Anträge sind mittels Formular an die Abteilung Straßenneubau und -erhaltung zu richten.
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme ersucht.
Formular
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Lärmschutzmaßnahmen (SVD-BauNE/E-1)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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