Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung

Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Wohn- und Schlafräumen.

Was wird gefördert?

  • Wohnobjekte, die vom Verkehrslärm einer Landesstraße beschallt werden.
  • Wohnobjekte, die dem ständigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) der Antragstellerin/des Antragstellers dienen.
  • Wohnobjekte, die zumindest an einer Öffnung (Tür oder Fenster) eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte aufweisen.
  • Wohnobjekte, die entweder vor der Errichtung der Landesstraße bestanden haben oder für die die Baubewilligung vor dem 1.1.1996 erteilt wurde.
  • Wohnobjekte, die vor dem 1.1.1996 erworben wurden oder für die ein Mietvertrag vor diesem Stichtag abgeschlossen wurde.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern in Wohn- und Schlafräumen sowie in Wohnküchen. Weiters können bereits eingebaute Lärmschutzfenster und -türen im Nachhinein bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren gefördert werden.

Die Förderhöhe richtet sich nach den derzeitigen Fördersätzen einer Fensterförderung und berechnet sich nach dem Umfang der Lärmschutzfenster und -türen. Schalldämmlüfter werden nur in Schlafräumen mit einem Pauschalbetrag von 420 Euro gefördert.

Abwicklung / Antragstellung

Die Anträge sind mittels Formular an die Abteilung Straßenneubau und -erhaltung zu richten.
Bei persönlicher Vorsprache wird um vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme ersucht.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: