- Wer wird gefördert?.
- Was wird gefördert?.
- Wie wird gefördert?.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?.
- Abwicklung / Antragstellung.
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen, wie
- Eigentümer oder Verfügungsberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich eine kontaminierte Fläche befindet, sowie
- Gemeinden und Gemeindeverbände unabhängig von ihrer rechtlichen Beziehung zur kontaminierten Fläche
Hinweis: Liegt eine rechtskräftige Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde vor, der zufolge die Kontamination durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder Bescheiden seitens des Förderungswerbers entstanden ist, so ist eine Förderung für diese Förderwerber ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
- Herstellungs- und Durchführungsmaßnahmen (z. B. Aushub von Material, Behandlung von kontaminiertem Material oder Böden etc.) und damit verbunden Untersuchungen zur Sanierung und Sicherung von kontaminierten Brachflächen mit dem Ziel einer nachhaltigen Nachnutzung.
- Die Sanierung, Sicherung und Nachnutzung von kontaminierten Flächen. Eingeschlossen sind die erforderliche Detailplanungen und Überwachungsmaßnahmen für den Zeitraum der Sanierung. Umfasst sind auch Gebäudeabbrüche samt Schadstoffuntersuchung, soweit die Ausgaben dafür die übrigen zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.
- Einsatz von Recycling-Baustoffen gemäß Recycling-Baustoffverordnung
Hinweis: Nicht gefördert werden Maßnahmen, die gemäß Förderungsrichtlinien des Bundes gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Gefördert werden Projekte ab einem Investitionsvolumen von 40.000 Euro.
Die Förderung beträgt bis 30 Prozent der förderungsrelevanten Nettoinvestitionskosten, jedoch maximal 100.000 Euro.
Die Förderung wird für Wettbewerbsteilnehmer ausschließlich als „De‑minimis“-Beihilfe gewährt.
Nicht förderfähig sind:
- Ausgaben für die Wiederherrichtung von Gebäuden, Gartenanlagen u.ä.,
- Finanzierungskosten, Eigenleistungen und
- Grunderwerbskosten und die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Kosten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Förderungsantrag muss vor Durchführung der Sanierung oder Sicherung gestellt werden.
- Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF, Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF und Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.
- Vorliegen eines behördlichen Sanierungs-/Sicherungsauftrags oder Genehmigung der Sanierungs-/Sicherungsmaßnahmen
- Widmung der kontaminierten Fläche nach dem Oö. Raumordnungsgesetz im Flächenwidmungsplan der Gemeinde als:
- Kerngebiet oder
- gemischtes Baugebiet oder
- Betriebsbaugebiet oder
- Industriegebiet oder
- Gebiete für Geschäftsbauten oder
- Sondergebiete des Baulandes
- Vorliegen eines Nachnutzungskonzeptes für die zu sanierende Fläche
- Im Nachnutzungskonzept ist zu bestätigen und anzuführen, dass und wie die Fläche einer nachhaltigen Nachnutzung zugeführt wird. Außerdem ist anzugeben, wie das Vorhaben die Entwicklungsziele einer flächensparenden Raumordnung in der jeweiligen Gemeinde unterstützt. Dazu hat der Antragsteller das Vorhaben mit der Standortgemeinde abzustimmen.
Erforderliche Unterlagen
VOR Umsetzung der Maßnahme
- Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
- Konzept über die Nachnutzung
- Kostenschätzung bei planbaren Maßnahmen
- Vorlage aller erforderlichen, die geförderte Maßnahme betreffenden behördlichen Genehmigungen und Bewilligungen
- behördlicher Sanierungs-/Sicherungsbescheid (wenn vorhanden)
NACH Umsetzung der Maßnahme
- Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
- Abrechnungsformular Land OÖ
- Abschlussbericht und Bestätigung durch einen geeigneten Amtssachverständigen über die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzten Sanierungs-/Sicherungsmaßnahmen
- Abschlussbericht und Bestätigung über die Nachnutzung (z. B. Architekt)
- bei Abbruchtätigkeiten bzw. Einsatz von Recycling-Baustoffen Nachweise über die Einhaltung der Bestimmungen der Recycling-Baustoffverordnung
Anmerkung: Rechnungen können nur im Leistungszeitraum des Genehmigungsjahres bzw. nach festgelegter Frist anerkannt werden.
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Alle angeführten Unterlagen können elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at übermittelt werden.
Abwicklung / Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:
Antragstellung
Der Förderungsantrag ist VOR Durchführung der Maßnahme an die Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.
Beurteilung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit den Fachexperten die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.
Genehmigung
Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied oder der Landesregierung wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.
Auszahlung
Nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Rechnungen sowie aller notwendigen Unterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und die restlichen Fördermittel auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Abrechnungskosten geringer sein als in der Kostenschätzung angenommen, so reduziert sich die Förderung aliquot.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
- Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF
Laufzeit
1.Juli 2020 bis 30. Juni 2022 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Formular
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Maßnahmen im Bereich der Abfallwirtschaft (UWD-US/E-2)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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