Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kinder in OÖ Kindergärten und Horten, sowie SchülerInnen oberösterreichischer Schulen. Als Antragsteller fungiert die Leitung der teilnehmenden Bildungseinrichtung, also Kindergarten-, Hort- oder Schulleitung.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme am OÖ Naturvermittlungsprogramm NATURSCHAUSPIEL zur Bewusstseinsbildung für den Stellenwert und Schutz unserer heimischen Natur. Das Programm vereint zum Start der Aktion ca. 200 geführte Touren in Oberösterreich, in Naturparken, Schutzgebieten ebenso, wie „im Klassenzimmer“ oder städtischem Bereich.
Wie wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt im Wege eines einmaligen Fahrtkostenzuschusses in der Höhe von 50% der Fahrtkosten (Bus/Bahn), jedoch maximal € 250,- pro Klasse/Gruppe.
- Es erfolgt keine Übernahme der Führungsentgelte von NATURSCHAUSPIEL.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Vorausgesetzt sind Buchung und Besuch eines passenden NATURSCHAUSPIELS; Informationen erhalten Sie über die Website von www.naturschauspiel.at/schule oder im Informationsbüro telefonisch unter 07252/811 990.
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt durch die Schule, den Kindergarten oder pädagogische Betreuungseinrichtung über unser Online-Formular (siehe unten).
Die Besuchsbestätigung von NATURSCHAUSPIEL sowie der Fahrtkostenbeleg samt Zahlungsbestätigung ist nach Fahrtantritt innerhalb eines Monats mit dem Antrag einzureichen. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht übermittelt, verfällt die Förderzusage!
Für diese Aktion steht ein begrenztes Budget in Höhe von € 25.000,- zur Verfügung.
Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge des Einlangens.
Es besteht kein Rechtsanspruch.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Informationsbüro von NATURSCHAUSPIEL:
IFAU – Institut für angewandte Umweltbildung
Wieserfeldplatz 22, 4400 Steyr
+43/7252/81199-0
info@naturschauspiel.at