- Wer wird gefördert?.
- Was wird gefördert?.
- Wie wird gefördert?.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?.
- Abwicklung / Antragstellung.
Wer wird gefördert?
Oberösterreichische Klimabündnisgemeinden und Gemeindeorganisationen, welche im Auftrag von oö. Klimabündnisgemeinden tätig sind.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umsetzung investiver Maßnahmen zur Klimawandelanpassung des besiedelten öffentlichen Raums, von Gemeindegebäuden und dem dazu gehörenden Außenbereich sowie von kommunaler Infrastruktur.
Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Förderfähig sind Maßnahmen, die nach dem gegenwärtigen Stand der Technik zu einer dauerhaften Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels führen und über die rechtlichen Vorgaben hinausgehen. Es müssen mindestens zwei Maßnahmen umgesetzt werden.
Unterstützt werden insbesondere naturbasierte Lösungen in Siedlungsgebieten, die den öffentlichen Raum oder kommunale Gebäude vor den durch den Klimawandel zunehmenden thermischen und hydrologischen Belastungen schützen und die Aufenthaltsqualität erhöhen. Mögliche Beispiele sind die Umsetzung eines „Schwammstadt“-Konzepts, Baumpflanzungen zur Beschattung stark frequentierter Orte oder Dach- und Fassadenbegrünungen von kommunalen Gebäuden.
Hinweis: Nicht förderfähig sind Maßnahmen zur aktiven Lüftung, Klimatisierung oder Kühlung.
Wie wird gefördert?
| Standard-Fördersatz | |
|---|---|
| Basisförderung | 50 % der förderungsfähigen klimarelevanten Nettoinvestitionskosten |
| Zuschläge |
15 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet. 15 % für Klimabündnisgemeinden, welche in einer Klimawandelanpassungs-Region (KLAR) sind. |
Die Zuschläge sind kumulierbar, wobei die Gesamtförderung mit maximal 25.000 Euro begrenzt ist.
Achtung: Pro Gemeinde kann nur einmal im Jahr ein Antrag für mindestens zwei investive Maßnahmen gestellt werden.
Die Kombination mit EU- oder Bundesförderungen ist möglich und begrenzt die maximale GeKAP-Fördersumme auf den verbleibenden Eigenmittelanteil der Projektkosten nach Berücksichtigung der anderen Förderung(en).
Mehrfachförderungen für denselben Förderzweck sind nur zulässig, wenn sie koordiniert erfolgen und der Förderstelle vorab angezeigt werden; nicht mit der Förderstelle abgestimmte Mehrfachförderungen sind ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Basis für die Förderung sind Maßnahmenvorschläge, welche in Zusammenarbeit mit dem Klimabündnis Oberösterreich zu erstellen sind. Hierzu sind die bestehenden Beratungs-angebote des Klimabündnis Oberösterreich zu nutzen. Vor der Einreichung des Förderungs-ansuchens sind die gewählten Maßnahmen bzw. deren Wirksamkeit und Förderfähigkeit mit dem Klimabündnis Oberösterreich abzustimmen.
Förderkriterien Umsetzungsprojekte:
- Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig von der Laufzeit, die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
- Der Online-Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen vor Durchführung an das Land Oberösterreich zu stellen. Die Ausschreibung der Maßnahme oder Maßnahmen sowie die Erbringung von Planungsleistungen sind davon nicht betroffen.
- Die gesicherte Restfinanzierung muss bestätigt werden.
- Eigenleistungen der Gemeinde (z.B. Bauhof) sind nicht förderfähig.
- Es ist nur eine einmalige Antragstellung pro Jahr möglich. Es müssen zwei Maßnahmen enthalten und umgesetzt werden.
- Ist zumindest eine der eingereichten Maßnahmen Teil eines übergeordneten Projekts, so ist dieses im Förderungsansuchen zu beschreiben, um mögliche unerwünschte Wirkungen beurteilen zu können (siehe nächster Punkt).
- Die umgesetzten Maßnahmen dürfen nicht zu Verschlechterungen führen oder negative Auswirkungen auf andere Umweltziele haben (vgl. Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (2024) und „Do no significant harm“-Prinzip der EU-Taxonomie).
- Bei der Bepflanzung und Begrünung ist heimischen und biodiversitätsfördernden Arten der Vorzug zu geben.
- Alle behördlichen und gesetzlichen Bestimmungen während der Umsetzung und des Betriebes der beantragten Maßnahme sind einzuhalten.
- Behandlung des Beratungsprotokolls im Umweltausschuss bzw. alternativ in dem zuständigen Ausschuss bzw. im Gemeinderat.
Erforderliche Unterlagen
VOR Umsetzung der Maßnahme:
- Klimabündnis-Beratungsprotokoll, aus dem sich die Maßnahmen ableiten lassen
- Klimabündnis-Freigabe der eingereichten Maßnahmen
- Beschreibung der geplanten Investitionen
- Kostenvoranschlag
- Angabe über weitere Förderung(en) bzw. Leermeldung
NACH Umsetzung der Maßnahme:
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen betreffend umgesetzte Maßnahmen
- Fotos
- Kurzbericht nach Vorlage
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Alle angeführten Unterlagen sind elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.
Abwicklung / Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:
1. Antragstellung
Der Online-Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen VOR Durchführung an das Land Oberösterreich zu stellen. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.
Die eingereichten Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Dem Ansuchen ist das Klimabündnis-Beratungsprotokoll beizufügen. Die Freigabe der eingereichten Maßnahmen durch das Klimabündnis Oberösterreich kann formlos (E-Mail) erfolgen. In dringenden Fällen empfehlen wir eine rasche Kontaktaufnahme mit dem Klimabündnis Oberösterreich.
2. Beurteilung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit Fachexpertinnen und Fachexperten die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.
3. Genehmigung
Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.
4. Auszahlung
Nach Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen, Vorlage der Abrechnungsunterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Kosten geringer sein als die Kostenschätzung im Förderantrag, so reduziert sich die Förderung aliquot.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Laufzeit
1. März 2026 bis 31. März 2028 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum).

