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Oö. Wohn- und Energiekostenbonus.
Um private Haushalte bei der Bewältigung der steigenden Wohn- und Energiekosten zu unterstützen, gibt es – ergänzend zum bestehenden Oö. Heizkosten- und Energiekostenzuschuss 2022/23 – den neuen Oö. Wohn- und Energiekosten-Bonus für das Jahr 2023. Dieser kann einmalig im Zeitraum 3. April bis 30. Juni 2023 hier online beantragt werden.
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Heizkosten- und Energiekostenzuschuss – Aktion 2022/2023.
Hier finden Sie alle Informationen sowie das Antragsformular zum Heizkosten- und Energiekostenzuschuss – Aktion 2022/2023.
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Hilfe in besonderen sozialen Lagen.
In Notsituationen können einmalige finanzielle Unterstützungen gewährt werden.
Online beantragen -
Oö. Fernpendelbeihilfe.
Gefördert werden fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren.
Online beantragen
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Kostenersatz für in- und ausländische PCR- oder Antigen-Testungen von 24-Stunden-Betreuungskräften.
Ab März 2020 wurden COVID-19 PCR- oder Antigen-Testungen von 24-Stunden-Betreuungskräften teilweise privat organisiert und die Kosten hierfür von den betreuungsbedürftigen Personen bzw. deren Angehörigen übernommen. Betreute Personen bzw. deren Angehörige, welche die Kosten dieser COVID-19 PCR- oder Antigen-Testungen getragen haben, sollen unter Nachweis der entsprechenden Auslagen einen Kostenersatz bekommen.
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Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss.
Das Land Oberösterreich gewährt Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder Kuraufenthaltes in Österreich und in der EU.
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Urlaubsaktion für pflegende Angehörige.
Einen Zuschuss zu einem Urlaub in Österreich können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.
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Zuschuss zur Absolvierung einer Pflegeausbildung im Sozialbereich ("Oö. Pflegestipendium").
Seit September 2022 gibt es einen Zuschuss zur Absolvierung einer Pflegeausbildung, sofern sich der Schulstandort in Oberösterreich befindet.
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Zuschuss zur Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen in OÖ (Alten- und Pflegeheime).
Seit Jänner 2021 gibt es einen Zuschuss zu Kurzzeitpflegeaufenthalten in oö. Alten- und Pflegeheimen.
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Entwicklungszusammenarbeit für das Ausland und Internationale Hilfsmaßnahmen.
Gefördert werden Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfsprojekte im Ausland.
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Ausbau sozialer Dienstleistungen im ländlichen Raum.
In der Programmperiode 2014 bis 2020 (das Programm wurde jedoch bis 2023 verlängert) werden Investitionen zum Ausbau sozialer Dienstleistungen gefördert.
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Bedarfsorientierter Auf- und Ausbau von Infrastruktur im Bereich der ambulanten Gesundheitsdienstleistungen.
Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 7.4.1 – Fördergegenstand 5 der Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen OÖ"
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Oö. Schulkostenbeihilfe.
Für die Kosten, die im Schuljahr 2022/23 im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen, wird pro Kind, abhängig vom Einkommen, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 150 Euro gewährt.
Online beantragen -
Begleitperson im Krankenhaus.
Durch das Inkrafttreten der Oö. Begleitpersonen-Pflegegebührenverordnung vom 26. Mai 1997 bietet das Land Oberösterreich seinen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Kinder während eines Krankenhaus-Aufenthaltes zu begleiten.
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Finanzielle Unterstützung für zusätzliche außerschulische Förderung.
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfeförderung) anfallen.
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Kostenlose Kinderunfallversicherung.
Es werden Kosten wie z.B. Heilkosten, künstlicher Zahnersatz, usw. von der Oberösterreichischen Versicherung AG übernommen. Die Versicherungsprämie übermittelt das Land Oberösterreich.
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Eltern-Kind-Zuschuss.
Im Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass) sind alle Untersuchungen vorgesehen, die unsere Kinder vor gesundheitlichen Schäden bewahren. Weil die Gesundheit unserer Kinder das Wichtigste ist, hat das Land OÖ einen Eltern-Kind-Zuschuss von 405 Euro pro Kind beschlossen.
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Oö. Kinderbetreuungsbonus .
Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern (Elternteil) zuerkannt, die mit ihrem Kind (ihren Kindern) im gemeinsamen Haushalt leben und den bis 13.00 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen.
Online beantragen -
Oö. Mehrlingszuschuss .
Zwillinge zu haben bedeutet zwar doppeltes Glück, aber auch doppelte Herausforderung. Kinderkleidung, Babynahrung, Windeln, Pflegeartikel und vieles mehr müssen für die Babys doppelt oder mehrfach angeschafft werden. Nicht nur der finanzielle Aspekt, auch die Betreuung von Mehrlingen fordert die Eltern sehr. Oft fehlen da zwei weitere Hände. „Mobile Familiendienste“ der Caritas OÖ bieten Hilfe und Unterstützung an. Die Familienhelferinnen der Caritas kommen bei Bedarf stundenweise ins Haus. Das Land OÖ stellt für derartige Leistungen Wertgutscheine zur Verfügung.
Online beantragen -
Oö. Schulveranstaltungshilfe.
Gefördert werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern in allgemeinbildenden Pflichtschulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und Landwirtschaftlichen Fachschulen
Online beantragen -
Oö. Wintersporttage.
Kostenlose Liftkarten für Kinder, wenn der Schikurs in der Betreuungszeit eines Kindergartens bzw. Unterrichtszeit einer Volksschule stattfindet.
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Oö. Wintersportwoche.
Gutscheine für die kostenlose Liftkarte im Rahmen einer Wintersportwoche
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Landesbeitrag für Frauenberatungsstellen zum laufenden Aufwand.
Gefördert werden Frauenberatungsstellen in OÖ, die Mädchen und Frauen in unterschiedlichen Lebenssituationen unterstützen und beraten.
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Landesbeitrag für Frauenprojekte.
Gefördert werden Aktionen und Projekte von oder für Frauen, die einen Beitrag zur Frauenstrategie "Starke Frauen.Starkes Land – Frauen.Leben 2030" leisten.
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Beihilfe für Privatunterkunftgeber von Vertriebenen aus der Ukraine.
Die Integrationsstelle OÖ fördert Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, die ihre privaten Unterkünfte als Wohnraum für Vertriebene aus der Ukraine zur Verfügung gestellt haben.
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Förderung von laufenden Maßnahmen und Projekten.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) unterstützt laufende Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gemeinden und Partner/innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen und das Förderungskonzept der Abteilungen Soziales und Kinder- und Jugendhilfe gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Förderung von Deutschkursen.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) fördert Deutschkurse gemäß den Richtlinien zur Förderung von Deutschkursen in Oberösterreich. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Förderung von Lernbegleitung.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) fördert Lernbegleitung gemäß den Richtlinien zur Förderung von Lernbegleitung in Oberösterreich. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Spenden.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) unterstützt laufende Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gemeinden und Partner/innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen und das Förderungskonzept der Abteilungen Soziales und Kinder- und Jugendhilfe gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Auslandsdienst (Zivildienst).
Für Jugendliche, die ihren Zivildienst (mit abgeschlossenem Vertrag) im Ausland absolvieren, gibt es für diesen sogenannten Auslandsdienst eine Förderung vom Land OÖ.
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Auszeichnung "Junge Gemeinde".
Das JugendService des Landes holt Gemeinden vor den Vorhang, die Jugendfreundlichkeit in der Praxis umsetzen. Diese Auszeichnung wird im 2-Jahresrhythmus durchgeführt.
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Förderung von Aktivitäten und Investitionen der außerschulischen Jugendarbeit.
Aktivitäten und Projekte von Jugendlichen und für Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit, wofür eine Förderung beantragt werden kann. Darüber hinaus aus kann auch für unbedingt notwendige Investitionen im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit um eine Förderung angesucht werden.
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Laufender Aufwand – Jugendzentren.
Trägerorganisationen von Jugendzentren – wie Gemeinden, Vereine und Pfarren – können für den Betrieb eines Jugendzentrums eine Förderung beantragen.
- Landesbeitrag für Kinderbetreuungseinrichtungen
- Landesbeitrag für Saison-Kinderbetreuungseinrichtungen
- Landesbeitrag zum Personalaufwand eines heilpädagogischen Kindergartens/Hortes
Weiterführende Informationen
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Kindernet der Bildungsdirektion OÖ
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www.ooe-kindernet.at
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Adaptierung eines Personenkraftwagens – Soziale Rehabilitation.
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie schwer gehbeeinträchtigte Menschen, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, können einen Zuschuss zur behinderungsbedingt notwendigen Adaptierung bzw. Ausstattung eines Kraftfahrzeuges erhalten.
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Behinderungsbedingte finanzielle Notlagen – Soziale Rehabilitation.
Menschen mit Beeinträchtigungen können in finanziellen Notlagen, wenn diese durch behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstanden sind, einen Zuschuss erhalten.
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Behindertengerechte Wohnraumadaptierung – Soziale Rehabilitation.
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, schwer gehbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen ohne obere Extremitäten kann zur behindertengerechten Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen ein Zuschuss gewährt werden.
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Elektronische Hilfsmittel – Soziale Rehabilitation.
Blinden und schwer sehbeeinträchtigten Menschen kann zur Anschaffung behindertengerechter Sonderausstattung ein Zuschuss gewährt werden.
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Fahrtkostenzuschuss für Rollstuhlfahrer/innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen – Soziale Rehabilitation.
Für die erschwerte Mobilität von Rollstuhlfahrer/innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen gibt es eine jährliche Pauschalabgeltung.
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Gebärdensprach-Dolmetschkosten – Soziale Rehabilitation.
Zur Regelung von privaten Angelegenheiten können gehörlose und schwer hörbeeinträchtigte Menschen zu Gebärdensprach-Dolmetschkosten Zuschüsse erhalten.
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Kommunikationshilfsmittel – Soziale Rehabilitation.
Gehörlosen oder hörbeeinträchtigten Menschen kann zum Ankauf von Kommunikationshilfsmitteln oder deren Reparatur ein Zuschuss gewährt werden.
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Sonstige technische Hilfsmittel – Soziale Rehabilitation.
Menschen mit Beeinträchtigungen können für den Ankauf spezieller technischer Hilfsmittel einen Zuschuss erhalten.
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Oö. Hilfsmittelpool.
Mit der Einrichtung eines Hilfsmittelpools erleichtert das Land Oberösterreich die Integration von behinderten Kindern in allgemein bildenden Pflichtschulen, Kindergärten und Horten.
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Oö. Wohn- und Energiekostenbonus.
Um private Haushalte bei der Bewältigung der steigenden Wohn- und Energiekosten zu unterstützen, gibt es – ergänzend zum bestehenden Oö. Heizkosten- und Energiekostenzuschuss 2022/23 – den neuen Oö. Wohn- und Energiekosten-Bonus für das Jahr 2023. Dieser kann einmalig im Zeitraum 3. April bis 30. Juni 2023 hier online beantragt werden.
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Heizkosten- und Energiekostenzuschuss – Aktion 2022/2023.
Hier finden Sie alle Informationen sowie das Antragsformular zum Heizkosten- und Energiekostenzuschuss – Aktion 2022/2023.
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Oö. Schulkostenbeihilfe.
Für die Kosten, die im Schuljahr 2022/23 im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen, wird pro Kind, abhängig vom Einkommen, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 150 Euro gewährt.
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Beihilfe für Privatunterkunftgeber von Vertriebenen aus der Ukraine.
Die Integrationsstelle OÖ fördert Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher, die ihre privaten Unterkünfte als Wohnraum für Vertriebene aus der Ukraine zur Verfügung gestellt haben.
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Zuschuss zur Absolvierung einer Pflegeausbildung im Sozialbereich ("Oö. Pflegestipendium").
Seit September 2022 gibt es einen Zuschuss zur Absolvierung einer Pflegeausbildung, sofern sich der Schulstandort in Oberösterreich befindet.
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Finanzielle Unterstützung für zusätzliche außerschulische Förderung.
Das Land Oberösterreich unterstützt Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung (Nachhilfeförderung) anfallen.
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Sonstige technische Hilfsmittel – Soziale Rehabilitation.
Menschen mit Beeinträchtigungen können für den Ankauf spezieller technischer Hilfsmittel einen Zuschuss erhalten.
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Elektronische Hilfsmittel – Soziale Rehabilitation.
Blinden und schwer sehbeeinträchtigten Menschen kann zur Anschaffung behindertengerechter Sonderausstattung ein Zuschuss gewährt werden.
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Kommunikationshilfsmittel – Soziale Rehabilitation.
Gehörlosen oder hörbeeinträchtigten Menschen kann zum Ankauf von Kommunikationshilfsmitteln oder deren Reparatur ein Zuschuss gewährt werden.
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Behinderungsbedingte finanzielle Notlagen – Soziale Rehabilitation.
Menschen mit Beeinträchtigungen können in finanziellen Notlagen, wenn diese durch behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstanden sind, einen Zuschuss erhalten.
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Gebärdensprach-Dolmetschkosten – Soziale Rehabilitation.
Zur Regelung von privaten Angelegenheiten können gehörlose und schwer hörbeeinträchtigte Menschen zu Gebärdensprach-Dolmetschkosten Zuschüsse erhalten.
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Behindertengerechte Wohnraumadaptierung – Soziale Rehabilitation.
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern, schwer gehbeeinträchtigten Menschen sowie Menschen ohne obere Extremitäten kann zur behindertengerechten Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen ein Zuschuss gewährt werden.
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Adaptierung eines Personenkraftwagens – Soziale Rehabilitation.
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie schwer gehbeeinträchtigte Menschen, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, können einen Zuschuss zur behinderungsbedingt notwendigen Adaptierung bzw. Ausstattung eines Kraftfahrzeuges erhalten.
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Fahrtkostenzuschuss für Rollstuhlfahrer/innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen – Soziale Rehabilitation.
Für die erschwerte Mobilität von Rollstuhlfahrer/innen und schwer gehbeeinträchtigte Menschen gibt es eine jährliche Pauschalabgeltung.
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Auszeichnung "Junge Gemeinde".
Das JugendService des Landes holt Gemeinden vor den Vorhang, die Jugendfreundlichkeit in der Praxis umsetzen. Diese Auszeichnung wird im 2-Jahresrhythmus durchgeführt.
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Auslandsdienst (Zivildienst).
Für Jugendliche, die ihren Zivildienst (mit abgeschlossenem Vertrag) im Ausland absolvieren, gibt es für diesen sogenannten Auslandsdienst eine Förderung vom Land OÖ.
-
Laufender Aufwand – Jugendzentren.
Trägerorganisationen von Jugendzentren – wie Gemeinden, Vereine und Pfarren – können für den Betrieb eines Jugendzentrums eine Förderung beantragen.
-
Eltern-Kind-Zuschuss.
Im Mutter-Kind-Pass (künftig Eltern-Kind-Pass) sind alle Untersuchungen vorgesehen, die unsere Kinder vor gesundheitlichen Schäden bewahren. Weil die Gesundheit unserer Kinder das Wichtigste ist, hat das Land OÖ einen Eltern-Kind-Zuschuss von 405 Euro pro Kind beschlossen.
-
Kostenlose Kinderunfallversicherung.
Es werden Kosten wie z.B. Heilkosten, künstlicher Zahnersatz, usw. von der Oberösterreichischen Versicherung AG übernommen. Die Versicherungsprämie übermittelt das Land Oberösterreich.
-
Begleitperson im Krankenhaus.
Durch das Inkrafttreten der Oö. Begleitpersonen-Pflegegebührenverordnung vom 26. Mai 1997 bietet das Land Oberösterreich seinen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Kinder während eines Krankenhaus-Aufenthaltes zu begleiten.
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Oö. Wintersportwoche.
Gutscheine für die kostenlose Liftkarte im Rahmen einer Wintersportwoche
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Oö. Kinderbetreuungsbonus .
Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern (Elternteil) zuerkannt, die mit ihrem Kind (ihren Kindern) im gemeinsamen Haushalt leben und den bis 13.00 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen.
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Oö. Wintersporttage.
Kostenlose Liftkarten für Kinder, wenn der Schikurs in der Betreuungszeit eines Kindergartens bzw. Unterrichtszeit einer Volksschule stattfindet.
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Entwicklungszusammenarbeit für das Ausland und Internationale Hilfsmaßnahmen.
Gefördert werden Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfsprojekte im Ausland.
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Urkunde und Glückwunschschreiben für Ehejubilare.
Antrag und Richtlinien für Ehejubilare
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Hilfe in besonderen sozialen Lagen.
In Notsituationen können einmalige finanzielle Unterstützungen gewährt werden.
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Förderung von Aktivitäten und Investitionen der außerschulischen Jugendarbeit.
Aktivitäten und Projekte von Jugendlichen und für Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit, wofür eine Förderung beantragt werden kann. Darüber hinaus aus kann auch für unbedingt notwendige Investitionen im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit um eine Förderung angesucht werden.
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Senioren-Erholungs- oder Kurzuschuss.
Das Land Oberösterreich gewährt Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu den Kosten eines Erholungs- oder Kuraufenthaltes in Österreich und in der EU.
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Landesbeitrag für Frauenberatungsstellen zum laufenden Aufwand.
Gefördert werden Frauenberatungsstellen in OÖ, die Mädchen und Frauen in unterschiedlichen Lebenssituationen unterstützen und beraten.
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Ausbau sozialer Dienstleistungen im ländlichen Raum.
In der Programmperiode 2014 bis 2020 (das Programm wurde jedoch bis 2023 verlängert) werden Investitionen zum Ausbau sozialer Dienstleistungen gefördert.
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Oö. Mehrlingszuschuss .
Zwillinge zu haben bedeutet zwar doppeltes Glück, aber auch doppelte Herausforderung. Kinderkleidung, Babynahrung, Windeln, Pflegeartikel und vieles mehr müssen für die Babys doppelt oder mehrfach angeschafft werden. Nicht nur der finanzielle Aspekt, auch die Betreuung von Mehrlingen fordert die Eltern sehr. Oft fehlen da zwei weitere Hände. „Mobile Familiendienste“ der Caritas OÖ bieten Hilfe und Unterstützung an. Die Familienhelferinnen der Caritas kommen bei Bedarf stundenweise ins Haus. Das Land OÖ stellt für derartige Leistungen Wertgutscheine zur Verfügung.
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Oö. Fernpendelbeihilfe.
Gefördert werden fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren.
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Landesbeitrag für Frauenprojekte.
Gefördert werden Aktionen und Projekte von oder für Frauen, die einen Beitrag zur Frauenstrategie "Starke Frauen.Starkes Land – Frauen.Leben 2030" leisten.
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Förderung von Lernbegleitung.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) fördert Lernbegleitung gemäß den Richtlinien zur Förderung von Lernbegleitung in Oberösterreich. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Förderung von Deutschkursen.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) fördert Deutschkurse gemäß den Richtlinien zur Förderung von Deutschkursen in Oberösterreich. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Spenden.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) unterstützt laufende Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gemeinden und Partner/innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen und das Förderungskonzept der Abteilungen Soziales und Kinder- und Jugendhilfe gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Förderung von laufenden Maßnahmen und Projekten.
Die Integrationsstelle Oberösterreich (istOÖ) unterstützt laufende Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gemeinden und Partner/innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen. In unserer Funktion als Förderstelle sind wir an gesetzliche Grundlagen, die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich, die interne Förderungsrichtlinie für die bewirtschaftenden Stellen und das Förderungskonzept der Abteilungen Soziales und Kinder- und Jugendhilfe gebunden. Förderungen der Integrationsstelle Oberösterreich liegen im Ermessensbereich, daher besteht kein Rechtsanspruch.
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Urlaubsaktion für pflegende Angehörige.
Einen Zuschuss zu einem Urlaub in Österreich können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.
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Kostenersatz für in- und ausländische PCR- oder Antigen-Testungen von 24-Stunden-Betreuungskräften.
Ab März 2020 wurden COVID-19 PCR- oder Antigen-Testungen von 24-Stunden-Betreuungskräften teilweise privat organisiert und die Kosten hierfür von den betreuungsbedürftigen Personen bzw. deren Angehörigen übernommen. Betreute Personen bzw. deren Angehörige, welche die Kosten dieser COVID-19 PCR- oder Antigen-Testungen getragen haben, sollen unter Nachweis der entsprechenden Auslagen einen Kostenersatz bekommen.
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Zuschuss zur Kurzzeitpflege in stationären Einrichtungen in OÖ (Alten- und Pflegeheime).
Seit Jänner 2021 gibt es einen Zuschuss zu Kurzzeitpflegeaufenthalten in oö. Alten- und Pflegeheimen.
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Oö. Hilfsmittelpool.
Mit der Einrichtung eines Hilfsmittelpools erleichtert das Land Oberösterreich die Integration von behinderten Kindern in allgemein bildenden Pflichtschulen, Kindergärten und Horten.
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Oö. Schulveranstaltungshilfe.
Gefördert werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern in allgemeinbildenden Pflichtschulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und Landwirtschaftlichen Fachschulen