-
Alminvestitionsförderung
(Vorhabensart 4.1.1. und Staatliche Beihilfe)
.
Gefördert werden bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude einschließlich der für die Almbewirtschaftung funktionell notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagen; Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung sowie zur Abwasserreinigung, Einfriedungen, Schutzeinrichtungen für Almbbauten (Lawinen- und Hochwasserschutz), Wege zur inneren Erschließung; -
Bäuerliche Kleinarchitektur
(Staatliche Beihilfe)
.
Gefördert wir die Errichtung von regionaltypischen Holzbaumaßnahmen auf Almen: Holzdach, Holzdachrinne, Schindelmantel, Holzzaun, Tränkewassertrog, etc. -
Erhaltung und Entwicklung von Almflächen
Unterstützt wird die Planung, Wiederherstellung, Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaftsflächen im Almbereich
. -
Almwegebau und Almerschließung
(Vorhabensart 7.2.1. und Staatliche Beihilfe)
.
Finanziell unterstützt werden Maßnahmen zur Erschließung von Almen
Weiterführende Informationen
- Richtlinien für die Gewährung von Finanzmitteln des Landes Oberösterreich für Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen von Verfahren der Bodenreform 47,36 KB) .
- Sonderrichtlinie des BMLRT zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung 2014-2020 "LE-Projektförderungen" 2,85 MB) .
-
Ökologische Agrarinfrastruktur
(Vorhabensart 4.4.3. und Staatliche Beihilfe)
.
Ziel ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt in Flurneuordnungsgebieten zu erhalten und zu entwickeln.
-
Ländliche Verkehrsinfrastruktur
(Vorhabensart 7.2.1. und Staatliche Beihilfe)
.
Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen in Flurneuordnungsgebieten.
Weiterführende Informationen
- Richtlinien für die Gewährung von Finanzmitteln des Landes Oberösterreich für Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen von Verfahren der Bodenreform 47,36 KB) .
- Sonderrichtlinie des BMLRT zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung 2014-2020 "LE-Projektförderungen" 2,85 MB) .
-
Waldfonds - M 1. Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen und Nachbesserungen, Kulturpflege nach Aufforstung, Maßnahmen gegen Wildschäden und technische Begleitmaßnahmen.
. -
Waldfonds - M 2 - Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen, Kulturpflege nach Aufforstung, Maßnahmen gegen Wildschäden und technische Begleitmaßnahmen, Jungbestandspflege, Durchforstung, Einleitung der Naturverjüngung, Saatgutbeerntung und Maßnahmen zur Verbesserung der genetischen Ressourcen
. -
Waldfonds - M 4. Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz
Gefördert werden unter anderem Einrichtungen in Nass- und Trockenlagern, Transport und Manipulation von Schadholz sowie Machbarkeitsstudien.
. -
Waldfonds - M 5. Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
Gefördert werden unter anderem vorbeugende Forstschutzmaßnahmen, die maschinelle Entrindung von Schadholz sowie die Adaptierung von Spezialgeräten
. -
Waldfonds - M 6. Maßnahmen zur Waldbrandprävention
Gefördert werden unter anderem präventive Waldbehandlungen, Maßnahmen gegen Folgeschäden und Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit Waldbrandgefahr
. - Ländliche Entwicklung - Forstschutz: Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Forstschutz (Vorhabensart 8.4.1) .
-
Ländliche Entwicklung - Waldbau: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Öffentlicher Wert & Schutz vor Naturgefahren (Vorhabensart 8.5.1)
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen inklusive Ergänzung der Naturverjüngung, Unterbau und Pflege von Beständen, Verjüngungseinleitung inklusive Bringung, Schutzmaßnahmen gegen Schneeschub und Steinschlag sowie Querfällungen.
. -
Ländliche Entwicklung - Forststraßen: Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft (Vorhabensart 4.3.2)
Gefördert wird die Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur (u.a. Forststraßen, Wasserstellen, Lager- und Aufarbeitungsplätze)
. -
Ländliche Entwicklung - Waldbezogene Pläne: Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene (Vorhabensart 8.6.2)
Gefördert wird die Verbesserung des Planungsinstrumentariums in der Forstwirtschaft
. -
Ländliche Entwicklung - Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme - Waldökologie-Programm (VHA 8.5.3) (Waldökologieprogramm)
Gefördert werden u.a. Buchen- und Eichenaufforstungen (wenn sie der natürlichen Waldgesellschaft entsprechen), Pflege zur Annäherung an die natürliche Waldgesellschaft, Einbringung seltener Baumarten, Bewirtschaftung von Plenterwälder, Rückung mit Pferd oder Logline, Förderung von Horst- und Veteranenbäume und Totholz, Bekämpfung von invasiven Pflanzen und Baumarten, Ameisen- und Vogelschutz, wildökologische Raumplanung.
. -
Ländliche Entwicklung - Forstgenetik: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen (Vorhabensart 8.5.2)
Gefördert werden unter anderem die Beerntung von Samenbäumen und Beständen, die Aufbereitung und Lagerung von Saatgut sowie Untersuchungen und Gutachten.
.
-
Ländliche Entwicklung - Naturschutz Forst: Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (Vorhabensart 7.6.1c)
Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen mit schützenswerten Lebensraumtypen oder Arten, Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen, Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement, Motivation und Bewusstseinsbildung zur Unterstützung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes der ländlichen Gebiete oder des Umweltbewusstseins und Management und Entwicklung von Schutzgebieten
.
-
Jagdwesen
Gefördert wird die Jagd in Oberösterreich im Wege des oö. Landesjagdverbandes durch finanzielle Beiträge des Landes.
. -
Allgemeine Fischereiförderung
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss wird der Besatz mit heimischen und standortgerechten Fischen, die Stützung seltener bzw. die Wiederansiedlung ausgestorbener Fischarten und Krebse gefördert.
. -
Äschenbesatz
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln wird der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern gefördert.
. -
Bäuerliche Fischproduktion
Die Errichtung und Sanierung von Fischteichanlagen und Hälterbecken sowie im Projekt enthaltener Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln gefördert.
. -
Renaturierung bzw. Strukturierung von hart verbauten Fließgewässern
Fischereireviere sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischgewässern werden für die Renaturierung von regulierten, hart verbauten Gewässern sowie Errichtung von Fischaufstiegshilfen gefördert.
. -
Managementplan Fischotter - Präventionsmaßnahmen
Im Rahmen des „Managementplan Fischotter Oberösterreich“ wurde, insbesondere zur Vermeidung des Eintritts der Gefahr ernster Schäden an bestehenden Fischteichen, eine Reihe von möglichen Abwehr- bzw. Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Diese sollen sinnvoller Weise nicht erst bei Eintritt eines ernsten Schadens, sondern bereits präventiv angewendet werden.
.
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Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 - 2020) - EU-kofinanzierte Förderung
Für diese Förderperiode ist keine Antragstellung mehr möglich.
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Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme die der Unternehmen und die der Gebietskörperschaften
Das Land OÖ hilft der Bevölkerung (Landwirten, Arbeitnehmer, Pensionisten, Vereine, Wegeerhaltungsgemeinschaften, Religionsgemeinschaften) im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffene Bevölkerung bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
.
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Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen (Unternehmen) mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften
Das Land OÖ hilft den Unternehmern im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffenen Unternehmer bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
. -
Katastrophenschäden am Waldbestand mit Ausnahme der der Gebietskörperschaften
Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand und Geräteverschleiß, sondern auch einen erheblichen Einkommensverlust.
.
Da eine möglichst rasche Schadholzaufarbeitung zur Erhaltung und Sicherung der in hohem öffentlichen Interesse gelegenen vielfältigen Wirkungen des Waldes notwendig ist, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln als Beihilfe zu den erhöhten Erntekosten unerlässlich. -
Beihilfen nach Schäden durch Naturkatastrophen an landwirtschaftlichen Kulturen für physische und juristische Personen mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften
Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können für den von der Österreichischen Hagelversicherung VVaG festgestellten Schaden, Beihilfen in Aussicht gestellt werden.
.
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Förderung Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung
Diese Förderung ist ein Angebot für die "Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe" im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie. Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt.
. Online beantragen -
Ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet für Landwirte
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Investitionen von landwirtschaftlichen Betrieben in deren Breitbandversorgung zu fördern, um die Verbesserung von ultraschnellen Internetverbindungen in Oberösterreich voranzutreiben.
. Online beantragen -
Agrarische Forschung und Entwicklung
Gefördert werden Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen.
. -
Förderung von Biomasseeinzelanlagen im Rahmen der Landesförderung
Informationen zum Thema "Förderung einzelbetrieblicher Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen für natürliche und juristische Personen und landwirtschaftliche Betriebe"
. Online beantragen
Seit 1. Jänner 2021 besteht für Sie die Möglichkeit einer Online-Beantragung. Nutzen Sie diesen Service! -
Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft
Gefördert wird die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb.
. -
Behebung von Notständen in der Landwirtschaft
Zur Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch z. B. schwere Krankheit oder Unglücksfälle im Viehbestand werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
.
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Konsolidierung landwirtschaftlicher Betriebe
Gefördert werden Konsolidierungskredite (Agrarinvestitionskredite) für unverschuldet in eine Notlage geratene Landwirtschaftsbetriebe sowie Umschuldung von normalverzinslichen Bankdarlehen. Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe zu schaffen und deren Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum wiederherzustellen.
.
Weiterführende Informationen
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Förderbereich Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Vorhabensarten 1.1.1, 1.2.1, 1.3.1)
Die Maßnahme Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14) beinhaltet folgende drei Vorhabensarten:
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1.1.1 Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Land- und Forstwirtschaft
1.2.1 Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft
1.3.1 Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für die Land- und Forstwirtschaft -
Investitionsförderung - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (Vorhabensart 4.1.1)
Ab 01.01.2021 können auf Grund der Übergangsperiode wieder Anträge zur Investitionsförderung gestellt werden.
.
Informationen zur Investitionsförderung in Oberösterreich ab 2021 erhalten Sie in der PDF-Datei am Ende der Seite im Block Abwicklung/Antragstellung.
Nachstehender Inhalt gilt für Anträge die bis zum 31.12.2019 gestellt wurden und nimmt Bezug auf die derzeit noch gültige Sonderrichtlinie "BMNT-LE.1.1.1/0116-II/2/2018" vom 08.12.2018 (6. Änderung), des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der bewilligenden Stelle des Amtes der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft. -
Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Vorhabensart 4.2.1)
Gefördert werden Förderwerber, deren Unternehmen im Bereich der österreichischen Landwirtschaft, der landwirtschaftliche Rohstoffe verarbeitenden Wirtschaft oder der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
. -
Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur (Vorhabensart 4.3.1)
Verbesserung und Sicherung der Wasserressourcen im ländlichen Raum durch wasserbauliche und kulturtechnische Maßnahmen im öffentlichen Interesse.
. -
Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (Vorhabensart 6.1.1)
Erleichterung der ersten Niederlassung, d.h. erstmalige Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes bzw. Aufnahme der Bewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der vollwertigen Fachausbildung.
. -
Förderbereich Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (Vorhabensart 6.4.1)
Gefördert werden Landwirtinnen und Landwirte, Mitglieder eines landwirtschaftlichen Haushalts, Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten, Gemeinschaften von Landwirtinnen und Landwirten mit Nicht-Landwirtinnen und Nicht-Landwirten.
. -
Förderbereich Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen (Vorhabensart 6.4.2)
Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Energiedienstleistungen aus nachwachsenden Rohstoffen
. -
Förderbereich Ländliche Verkehrsinfrastruktur (Vorhabensart 7.2.1)
Gefördert wird der Neubau und die Instandsetzung (Generalsanierung) von Güterwegen. Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum durch einen landschaftsschonenden Wegebau für Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturflächen.
. -
Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 16.3.1 a) Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen"
Die Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen" sieht für die Vorhabensart 16.3.1 a) "Zusammenarbeit von kleinen Wirtschaftsteilnehmern - Arbeitsabläufe, gemeinsame Nutzung von Anlagen und Ressourcen und Tourismusdienstleistungen" anstelle einer laufenden eine zeitliche befristete Antragstellung erst nach Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufs vor.
.
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Schaffung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung (Vorhabensart 16.4.1)
Aufbau und Koordination der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte
. -
Förderbereich LEADER
Grundlage für eine LEADER-Förderung ist, dass ein Projekt einen Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie der jeweiligen LEADER-Region leistet. Erster Ansprechpartner ist daher immer das LEADER-Büro vor Ort in der Region.
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Weiterführende Informationen
- Sonderrichtlinie des BMLRT zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung 2014-2020 "LE-Projektförderungen" 2,85 MB) .
- Sonderrichtlinie des Landes Oberösterreich zur Umsetzung von EU/Land-finanzierten Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 "LE-Projektförderungen OÖ" 152,81 KB) .
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Waldfonds - M 6. Maßnahmen zur Waldbrandprävention
Gefördert werden unter anderem präventive Waldbehandlungen, Maßnahmen gegen Folgeschäden und Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit Waldbrandgefahr
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Waldfonds - M 4. Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz
Gefördert werden unter anderem Einrichtungen in Nass- und Trockenlagern, Transport und Manipulation von Schadholz sowie Machbarkeitsstudien.
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Waldfonds - M 5. Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen
Gefördert werden unter anderem vorbeugende Forstschutzmaßnahmen, die maschinelle Entrindung von Schadholz sowie die Adaptierung von Spezialgeräten
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Waldfonds - M 2 - Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen, Kulturpflege nach Aufforstung, Maßnahmen gegen Wildschäden und technische Begleitmaßnahmen, Jungbestandspflege, Durchforstung, Einleitung der Naturverjüngung, Saatgutbeerntung und Maßnahmen zur Verbesserung der genetischen Ressourcen
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Waldfonds - M 1. Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen und Nachbesserungen, Kulturpflege nach Aufforstung, Maßnahmen gegen Wildschäden und technische Begleitmaßnahmen.
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Förderung Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung
Diese Förderung ist ein Angebot für die "Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe" im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie. Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt.
-
Ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet für Landwirte
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Investitionen von landwirtschaftlichen Betrieben in deren Breitbandversorgung zu fördern, um die Verbesserung von ultraschnellen Internetverbindungen in Oberösterreich voranzutreiben.
-
Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 16.3.1 a) Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen"
Die Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen" sieht für die Vorhabensart 16.3.1 a) "Zusammenarbeit von kleinen Wirtschaftsteilnehmern - Arbeitsabläufe, gemeinsame Nutzung von Anlagen und Ressourcen und Tourismusdienstleistungen" anstelle einer laufenden eine zeitliche befristete Antragstellung erst nach Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufs vor.
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Ländliche Entwicklung - Naturschutz Forst: Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (Vorhabensart 7.6.1c)
Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen mit schützenswerten Lebensraumtypen oder Arten, Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen, Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement, Motivation und Bewusstseinsbildung zur Unterstützung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes der ländlichen Gebiete oder des Umweltbewusstseins und Management und Entwicklung von Schutzgebieten
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Beihilfen nach Schäden durch Naturkatastrophen an landwirtschaftlichen Kulturen für physische und juristische Personen mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften
Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können für den von der Österreichischen Hagelversicherung VVaG festgestellten Schaden, Beihilfen in Aussicht gestellt werden.
-
Katastrophenschäden am Waldbestand mit Ausnahme der der Gebietskörperschaften
Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand und Geräteverschleiß, sondern auch einen erheblichen Einkommensverlust.
Da eine möglichst rasche Schadholzaufarbeitung zur Erhaltung und Sicherung der in hohem öffentlichen Interesse gelegenen vielfältigen Wirkungen des Waldes notwendig ist, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln als Beihilfe zu den erhöhten Erntekosten unerlässlich. -
Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme die der Unternehmen und die der Gebietskörperschaften
Das Land OÖ hilft der Bevölkerung (Landwirten, Arbeitnehmer, Pensionisten, Vereine, Wegeerhaltungsgemeinschaften, Religionsgemeinschaften) im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffene Bevölkerung bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
-
Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen (Unternehmen) mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften
Das Land OÖ hilft den Unternehmern im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffenen Unternehmer bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
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Ländliche Entwicklung - Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme - Waldökologie-Programm (VHA 8.5.3) (Waldökologieprogramm)
Gefördert werden u.a. Buchen- und Eichenaufforstungen (wenn sie der natürlichen Waldgesellschaft entsprechen), Pflege zur Annäherung an die natürliche Waldgesellschaft, Einbringung seltener Baumarten, Bewirtschaftung von Plenterwälder, Rückung mit Pferd oder Logline, Förderung von Horst- und Veteranenbäume und Totholz, Bekämpfung von invasiven Pflanzen und Baumarten, Ameisen- und Vogelschutz, wildökologische Raumplanung.
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Ländliche Entwicklung - Forstgenetik: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen (Vorhabensart 8.5.2)
Gefördert werden unter anderem die Beerntung von Samenbäumen und Beständen, die Aufbereitung und Lagerung von Saatgut sowie Untersuchungen und Gutachten.
-
Almwegebau und Almerschließung
(Vorhabensart 7.2.1. und Staatliche Beihilfe)
Finanziell unterstützt werden Maßnahmen zur Erschließung von Almen -
Erhaltung und Entwicklung von Almflächen
Unterstützt wird die Planung, Wiederherstellung, Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaftsflächen im Almbereich
-
Bäuerliche Kleinarchitektur
(Staatliche Beihilfe)
Gefördert wir die Errichtung von regionaltypischen Holzbaumaßnahmen auf Almen: Holzdach, Holzdachrinne, Schindelmantel, Holzzaun, Tränkewassertrog, etc. -
Alminvestitionsförderung
(Vorhabensart 4.1.1. und Staatliche Beihilfe)
Gefördert werden bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude einschließlich der für die Almbewirtschaftung funktionell notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagen; Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung sowie zur Abwasserreinigung, Einfriedungen, Schutzeinrichtungen für Almbbauten (Lawinen- und Hochwasserschutz), Wege zur inneren Erschließung; -
Ländliche Verkehrsinfrastruktur
(Vorhabensart 7.2.1. und Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen in Flurneuordnungsgebieten.
-
Ökologische Agrarinfrastruktur
(Vorhabensart 4.4.3. und Staatliche Beihilfe)
Ziel ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt in Flurneuordnungsgebieten zu erhalten und zu entwickeln.
-
Förderbereich Ländliche Verkehrsinfrastruktur (Vorhabensart 7.2.1)
Gefördert wird der Neubau und die Instandsetzung (Generalsanierung) von Güterwegen. Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum durch einen landschaftsschonenden Wegebau für Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturflächen.
-
Ländliche Entwicklung - Waldbezogene Pläne: Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene (Vorhabensart 8.6.2)
Gefördert wird die Verbesserung des Planungsinstrumentariums in der Forstwirtschaft
-
Ländliche Entwicklung - Forstschutz: Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Forstschutz (Vorhabensart 8.4.1)
-
Ländliche Entwicklung - Waldbau: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Öffentlicher Wert & Schutz vor Naturgefahren (Vorhabensart 8.5.1)
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen inklusive Ergänzung der Naturverjüngung, Unterbau und Pflege von Beständen, Verjüngungseinleitung inklusive Bringung, Schutzmaßnahmen gegen Schneeschub und Steinschlag sowie Querfällungen.
-
Schaffung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung (Vorhabensart 16.4.1)
Aufbau und Koordination der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte
-
Ländliche Entwicklung - Forststraßen: Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft (Vorhabensart 4.3.2)
Gefördert wird die Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur (u.a. Forststraßen, Wasserstellen, Lager- und Aufarbeitungsplätze)
-
Förderbereich Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Vorhabensarten 1.1.1, 1.2.1, 1.3.1)
Die Maßnahme Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14) beinhaltet folgende drei Vorhabensarten:
1.1.1 Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Land- und Forstwirtschaft
1.2.1 Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft
1.3.1 Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für die Land- und Forstwirtschaft -
Förderbereich LEADER
Grundlage für eine LEADER-Förderung ist, dass ein Projekt einen Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie der jeweiligen LEADER-Region leistet. Erster Ansprechpartner ist daher immer das LEADER-Büro vor Ort in der Region.
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Managementplan Fischotter - Präventionsmaßnahmen
Im Rahmen des „Managementplan Fischotter Oberösterreich“ wurde, insbesondere zur Vermeidung des Eintritts der Gefahr ernster Schäden an bestehenden Fischteichen, eine Reihe von möglichen Abwehr- bzw. Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Diese sollen sinnvoller Weise nicht erst bei Eintritt eines ernsten Schadens, sondern bereits präventiv angewendet werden.
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Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Vorhabensart 4.2.1)
Gefördert werden Förderwerber, deren Unternehmen im Bereich der österreichischen Landwirtschaft, der landwirtschaftliche Rohstoffe verarbeitenden Wirtschaft oder der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
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Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur (Vorhabensart 4.3.1)
Verbesserung und Sicherung der Wasserressourcen im ländlichen Raum durch wasserbauliche und kulturtechnische Maßnahmen im öffentlichen Interesse.
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Investitionsförderung - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (Vorhabensart 4.1.1)
Ab 01.01.2021 können auf Grund der Übergangsperiode wieder Anträge zur Investitionsförderung gestellt werden.
Informationen zur Investitionsförderung in Oberösterreich ab 2021 erhalten Sie in der PDF-Datei am Ende der Seite im Block Abwicklung/Antragstellung.
Nachstehender Inhalt gilt für Anträge die bis zum 31.12.2019 gestellt wurden und nimmt Bezug auf die derzeit noch gültige Sonderrichtlinie "BMNT-LE.1.1.1/0116-II/2/2018" vom 08.12.2018 (6. Änderung), des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der bewilligenden Stelle des Amtes der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft. -
Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (Vorhabensart 6.1.1)
Erleichterung der ersten Niederlassung, d.h. erstmalige Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes bzw. Aufnahme der Bewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der vollwertigen Fachausbildung.
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Förderbereich Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (Vorhabensart 6.4.1)
Gefördert werden Landwirtinnen und Landwirte, Mitglieder eines landwirtschaftlichen Haushalts, Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten, Gemeinschaften von Landwirtinnen und Landwirten mit Nicht-Landwirtinnen und Nicht-Landwirten.
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Förderbereich Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen (Vorhabensart 6.4.2)
Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Energiedienstleistungen aus nachwachsenden Rohstoffen
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Förderung von Biomasseeinzelanlagen im Rahmen der Landesförderung
Informationen zum Thema "Förderung einzelbetrieblicher Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen für natürliche und juristische Personen und landwirtschaftliche Betriebe"
Seit 1. Jänner 2021 besteht für Sie die Möglichkeit einer Online-Beantragung. Nutzen Sie diesen Service! -
LEADER
Gefördert werden Projekte in LEADER-Regionen, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.
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Agrarische Forschung und Entwicklung
Gefördert werden Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen.
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Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft
Gefördert wird die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb.
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Behebung von Notständen in der Landwirtschaft
Zur Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch z. B. schwere Krankheit oder Unglücksfälle im Viehbestand werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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Konsolidierung landwirtschaftlicher Betriebe
Gefördert werden Konsolidierungskredite (Agrarinvestitionskredite) für unverschuldet in eine Notlage geratene Landwirtschaftsbetriebe sowie Umschuldung von normalverzinslichen Bankdarlehen. Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe zu schaffen und deren Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum wiederherzustellen.
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Almschutz und Almentwicklung
Gefördert werden insbesondere Almverbesserungsmaßnahmen, Almrevitalisierungen, Verbesserungen der Infrastruktur (Verkehrserschließung, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung) sowie bauliche Investitionen auf Almen.
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Verkehrserschließung ländlicher Gebiete
Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen in Flurneuordnungsgebieten.
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Jagdwesen
Gefördert wird die Jagd in Oberösterreich im Wege des oö. Landesjagdverbandes durch finanzielle Beiträge des Landes.
-
Allgemeine Fischereiförderung
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss wird der Besatz mit heimischen und standortgerechten Fischen, die Stützung seltener bzw. die Wiederansiedlung ausgestorbener Fischarten und Krebse gefördert.
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Äschenbesatz
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln wird der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern gefördert.
-
Bäuerliche Fischproduktion
Die Errichtung und Sanierung von Fischteichanlagen und Hälterbecken sowie im Projekt enthaltener Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln gefördert.
-
Renaturierung bzw. Strukturierung von hart verbauten Fließgewässern
Fischereireviere sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischgewässern werden für die Renaturierung von regulierten, hart verbauten Gewässern sowie Errichtung von Fischaufstiegshilfen gefördert.
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Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF 2014 - 2020) - EU-kofinanzierte Förderung
Für diese Förderperiode ist keine Antragstellung mehr möglich.
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Schutzwaldverbesserung
Für Aufforstungen in Hochlagen, Wiederbewaldung von unzureichend verjüngten Schutzwäldern, Verbauungen gegen Schnee sowie Bestandespflege können Waldeigentümer (ausgenommen Gebietskörperschaften) eine Förderung von bis 90 % der Projektskosten beantragen.
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Förderrichtlinien im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung gemäß Verordnung (EU) Nr. 702/2014 und Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission
Richtlinie agrarische Forschung und Entwicklung
Richtlinie Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in OÖ
Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses des Landes OÖ zu den Prämienkosten für die Rinderversicherung
Richtlinie für die Förderung zur Sicherung der genetischen Qualität und zur Qualitätssicherung bei der Erhebung von Leistungsmerkmalen in der Tierhaltung in Oberösterreich
Richtlinie für die Vergabe von Elementarschadensbeihilfen (Katastrophenfondsgesetz 1996) (Landwirtschaftliche Kulturen)
Richtlinie für die Vergabe von Elementarschadensbeihilfen (Katastrophenfondsgesetz 1996) (Unternehmen)