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Alminvestitionsförderung.
(Vorhabensart 4.1.1. und Staatliche Beihilfe)
Gefördert werden bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude einschließlich der für die Almbewirtschaftung funktionell notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagen; Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung sowie zur Abwasserreinigung, Einfriedungen, Schutzeinrichtungen für Almbbauten (Lawinen- und Hochwasserschutz), Wege zur inneren Erschließung; -
Bäuerliche Kleinarchitektur.
(Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die Errichtung von regionaltypischen Holzbaumaßnahmen auf Almen: Holzdach, Holzdachrinne, Schindelmantel, Holzzaun, Tränkewassertrog, etc. -
Erhaltung und Entwicklung von Almflächen.
(Vorhabensart 4.4.1. und Staatliche Beihilfen)
Unterstützt wird die Planung, Wiederherstellung, Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaftsflächen im Almbereich -
Almwegebau und Almerschließung.
(Vorhabensart 7.2.1. und Staatliche Beihilfe)
Finanziell unterstützt werden Maßnahmen zur Erschließung von Almen
Weiterführende Informationen
- Richtlinien für die Gewährung von Finanzmitteln des Landes Oberösterreich für Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen von Verfahren der Bodenreform 47,36 KB) .
- Sonderrichtlinie des BMLRT zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung 2014-2020 "LE-Projektförderungen" 3,40 MB) .
-
Ökologische Agrarinfrastruktur.
(Vorhabensart 4.4.3. und Staatliche Beihilfe)
Ziel ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt in Flurneuordnungsgebieten zu erhalten und zu entwickeln.
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Ländliche Verkehrsinfrastruktur.
(Vorhabensart 7.2.1. und Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen in Flurneuordnungsgebieten.
Weiterführende Informationen
- Richtlinien für die Gewährung von Finanzmitteln des Landes Oberösterreich für Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen von Verfahren der Bodenreform 47,36 KB) .
- Sonderrichtlinie des BMLRT zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung 2014-2020 "LE-Projektförderungen" 3,40 MB) .
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Waldfonds - M 1. Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen.
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen und Nachbesserungen, Kulturpflege nach Aufforstung, Maßnahmen gegen Wildschäden und technische Begleitmaßnahmen.
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Waldfonds - M 2 - Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder.
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen, Kulturpflege nach Aufforstung, Maßnahmen gegen Wildschäden und technische Begleitmaßnahmen, Jungbestandspflege, Durchforstung, Einleitung der Naturverjüngung, Saatgutbeerntung und Maßnahmen zur Verbesserung der genetischen Ressourcen.
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Waldfonds - M 4. Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz.
Gefördert werden unter anderem Einrichtungen in Nass- und Trockenlagern, Transport und Manipulation von Schadholz sowie Machbarkeitsstudien.
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Waldfonds - M 5. Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen.
Gefördert werden unter anderem vorbeugende Forstschutzmaßnahmen, die maschinelle Entrindung von Schadholz sowie die Adaptierung von Spezialgeräten.
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Waldfonds - M 6. Maßnahmen zur Waldbrandprävention.
Gefördert werden unter anderem präventive Waldbehandlungen, Maßnahmen gegen Folgeschäden und Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit Waldbrandgefahr.
- Ländliche Entwicklung - Forstschutz: Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Forstschutz (Vorhabensart 8.4.1).
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Ländliche Entwicklung - Waldbau: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Öffentlicher Wert & Schutz vor Naturgefahren (Vorhabensart 8.5.1).
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen inklusive Ergänzung der Naturverjüngung, Unterbau und Pflege von Beständen, Verjüngungseinleitung inklusive Bringung, Schutzmaßnahmen gegen Schneeschub und Steinschlag sowie Querfällungen.
-
Ländliche Entwicklung - Forststraßen: Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft (Vorhabensart 4.3.2).
Gefördert wird die Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur (u.a. Forststraßen, Wasserstellen, Lager- und Aufarbeitungsplätze)
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Ländliche Entwicklung - Waldbezogene Pläne: Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene (Vorhabensart 8.6.2).
Gefördert wird die Verbesserung des Planungsinstrumentariums in der Forstwirtschaft
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Ländliche Entwicklung - Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme - Waldökologie-Programm (VHA 8.5.3) (Waldökologieprogramm).
Gefördert werden u.a. Buchen- und Eichenaufforstungen (wenn sie der natürlichen Waldgesellschaft entsprechen), Pflege zur Annäherung an die natürliche Waldgesellschaft, Einbringung seltener Baumarten, Bewirtschaftung von Plenterwälder, Rückung mit Pferd oder Logline, Förderung von Horst- und Veteranenbäume und Totholz, Bekämpfung von invasiven Pflanzen und Baumarten, Ameisen- und Vogelschutz, wildökologische Raumplanung.
-
Ländliche Entwicklung - Forstgenetik: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen (Vorhabensart 8.5.2).
Gefördert werden unter anderem die Beerntung von Samenbäumen und Beständen, die Aufbereitung und Lagerung von Saatgut sowie Untersuchungen und Gutachten.
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Ländliche Entwicklung - Naturschutz Forst: Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (Vorhabensart 7.6.1c).
Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen mit schützenswerten Lebensraumtypen oder Arten, Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen, Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement, Motivation und Bewusstseinsbildung zur Unterstützung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes der ländlichen Gebiete oder des Umweltbewusstseins und Management und Entwicklung von Schutzgebieten
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Jagdwesen.
Gefördert wird die Jagd in Oberösterreich im Wege des oö. Landesjagdverbandes durch finanzielle Beiträge des Landes.
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Allgemeine Fischereiförderung.
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werden Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums für Wassertiere, der Besatz mit seltenen bzw. bedrohten heimischen gewässertypspezifischen Fisch-, Muschel- und Krebsarten, die Stützung und Wiederansiedlung lokaler autochthoner Bestände und wissenschaftliche Projekte mit Bezug zur Fischereiwirtschaft und -ökologie (keine Grundlagenforschung) gefördert.
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Bäuerliche Fischproduktion.
Die Errichtung und Sanierung (keine Instandhaltung) von Fischteichanlagen und Hälterbecken sowie im Projekt enthaltener Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln gefördert.
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Präventionsmaßnahmen zur Abwehr fischfressender Prädatoren.
Im Rahmen des „Managementplan Fischotter Oberösterreich“ wurde, insbesondere zur Vermeidung des Eintritts der Gefahr ernster Schäden an bestehenden Fischteichen, eine Reihe von möglichen Abwehr- bzw. Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Diese sollen sinnvoller Weise nicht erst bei Eintritt eines ernsten Schadens, sondern bereits präventiv angewendet werden.
Zudem können nunmehr auch Präventionsmaßnahmen zur Abwehr anderer fischfressender Tierarten (zB Graureiher) gefördert werden.
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Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds EMFAF 2021-2027, EU-kofinanzierte Förderung.
Eine vorläufige Antragstellung in den Bereichen Binnenfischerei, Investitionen und Innovation in der Aquakultur, Verarbeitung und Vermarktung ist nun auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Toursimus möglich.
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Ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen.
Auf Grund der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 7. April 2022 wird für ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2027 eine von Bund und Land Oberösterreich kofinanzierte Förderung angeboten.
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Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme die der Unternehmen und die der Gebietskörperschaften.
Das Land OÖ hilft der Bevölkerung (Landwirten, Arbeitnehmer, Pensionisten, Vereine, Wegeerhaltungsgemeinschaften, Religionsgemeinschaften) im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffene Bevölkerung bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
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Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen (Unternehmen) mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Das Land OÖ hilft den Unternehmern im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffenen Unternehmer bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
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Katastrophenschäden am Waldbestand mit Ausnahme der der Gebietskörperschaften.
Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand und Geräteverschleiß, sondern auch einen erheblichen Einkommensverlust.
Da eine möglichst rasche Schadholzaufarbeitung zur Erhaltung und Sicherung der in hohem öffentlichen Interesse gelegenen vielfältigen Wirkungen des Waldes notwendig ist, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln als Beihilfe zu den erhöhten Erntekosten unerlässlich. -
Beihilfen nach Schäden durch Naturkatastrophen an landwirtschaftlichen Kulturen für physische und juristische Personen mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können für den von der Österreichischen Hagelversicherung VVaG festgestellten Schaden, Beihilfen in Aussicht gestellt werden.
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Förderung Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung.
Diese Förderung ist ein Angebot für die "Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe" im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie. Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt.
Online beantragen -
Ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet für Landwirte .
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Investitionen von landwirtschaftlichen Betrieben in deren Breitbandversorgung zu fördern, um die Verbesserung von ultraschnellen Internetverbindungen in Oberösterreich voranzutreiben.
Online beantragen -
Agrarische Forschung und Entwicklung.
Gefördert werden Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen.
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Förderung von Biomasseeinzelanlagen im Rahmen der Landesförderung.
Informationen zum Thema "Förderung einzelbetrieblicher Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen für natürliche und juristische Personen und landwirtschaftliche Betriebe"
Online beantragen -
Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft.
Gefördert wird die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb.
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Behebung von Notständen in der Landwirtschaft.
Zur Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch z. B. schwere Krankheit oder Unglücksfälle im Viehbestand werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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Konsolidierung landwirtschaftlicher Betriebe.
Gefördert werden Konsolidierungskredite (Agrarinvestitionskredite) für unverschuldet in eine Notlage geratene Landwirtschaftsbetriebe sowie Umschuldung von normalverzinslichen Bankdarlehen. Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe zu schaffen und deren Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum wiederherzustellen.
Weiterführende Informationen
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Förderbereich Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Vorhabensarten 1.1.1, 1.2.1, 1.3.1).
Die Maßnahme Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14) beinhaltet folgende drei Vorhabensarten:
1.1.1 Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Land- und Forstwirtschaft
1.2.1 Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft
1.3.1 Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für die Land- und Forstwirtschaft -
Investitionsförderung - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (Vorhabensart 4.1.1).
Förderanträge in der Investitionsförderung wieder ab Beginn 2023 möglich.
Anträge mit Eingangsdatum ab 01.03.2022 können leider nicht mehr entgegengenommen werden. Weitere Informationen bekommen Sie auf dieser Seite. -
Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Vorhabensart 4.2.1).
Gefördert werden Förderwerber, deren Unternehmen im Bereich der österreichischen Landwirtschaft, der landwirtschaftliche Rohstoffe verarbeitenden Wirtschaft oder der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
-
Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur (Vorhabensart 4.3.1).
Verbesserung und Sicherung der Wasserressourcen im ländlichen Raum durch wasserbauliche und kulturtechnische Maßnahmen im öffentlichen Interesse.
-
Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (Vorhabensart 6.1.1).
Erleichterung der ersten Niederlassung, d.h. erstmalige Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes bzw. Aufnahme der Bewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der vollwertigen Fachausbildung.
-
Förderbereich Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (Vorhabensart 6.4.1).
Gefördert werden Landwirtinnen und Landwirte, Mitglieder eines landwirtschaftlichen Haushalts, Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten, Gemeinschaften von Landwirtinnen und Landwirten mit Nicht-Landwirtinnen und Nicht-Landwirten.
-
Förderbereich Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen (Vorhabensart 6.4.2).
Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Energiedienstleistungen aus nachwachsenden Rohstoffen
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Förderbereich Ländliche Verkehrsinfrastruktur (Vorhabensart 7.2.1).
Gefördert wird der Neubau und die Instandsetzung (Generalsanierung) von Güterwegen. Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum durch einen landschaftsschonenden Wegebau für Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturflächen.
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Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 16.3.1 a) Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen".
Die Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen" sieht für die Vorhabensart 16.3.1 a) "Zusammenarbeit von kleinen Wirtschaftsteilnehmern - Arbeitsabläufe, gemeinsame Nutzung von Anlagen und Ressourcen und Tourismusdienstleistungen" anstelle einer laufenden eine zeitliche befristete Antragstellung erst nach Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufs vor.
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Schaffung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung (Vorhabensart 16.4.1).
Aufbau und Koordination der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte
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Förderbereich LEADER .
Grundlage für eine LEADER-Förderung ist, dass ein Projekt einen Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie der jeweiligen LEADER-Region leistet. Erster Ansprechpartner ist daher immer das LEADER-Büro vor Ort in der Region.
Weiterführende Informationen
- Sonderrichtlinie des BMLRT zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die ländliche Entwicklung 2014-2020 "LE-Projektförderungen" 3,40 MB) .
- Sonderrichtlinie des Landes Oberösterreich zur Umsetzung von EU/Land-finanzierten Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 "LE-Projektförderungen OÖ" 152,81 KB) .
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Ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen.
Auf Grund der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 7. April 2022 wird für ökologisch wertvolle, extensive und biologische Bewirtschaftung von Teichen für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2027 eine von Bund und Land Oberösterreich kofinanzierte Förderung angeboten.
-
Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Vorhabensart 4.2.1).
Gefördert werden Förderwerber, deren Unternehmen im Bereich der österreichischen Landwirtschaft, der landwirtschaftliche Rohstoffe verarbeitenden Wirtschaft oder der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
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Behebung von Notständen in der Landwirtschaft.
Zur Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch z. B. schwere Krankheit oder Unglücksfälle im Viehbestand werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.
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Förderbereich Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen (Vorhabensart 6.4.2).
Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch außerlandwirtschaftliches Zusatzeinkommen aus dem Verkauf von Energiedienstleistungen aus nachwachsenden Rohstoffen
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Renaturierung bzw. Strukturierung von hart verbauten Fließgewässern.
Fischereireviere sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischgewässern werden für die Renaturierung von regulierten, hart verbauten Gewässern sowie Errichtung von Fischaufstiegshilfen gefördert.
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Verkehrserschließung ländlicher Gebiete.
Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen in Flurneuordnungsgebieten.
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Agrarische Forschung und Entwicklung.
Gefördert werden Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen.
-
Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft.
Gefördert wird die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb.
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Allgemeine Fischereiförderung.
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werden Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums für Wassertiere, der Besatz mit seltenen bzw. bedrohten heimischen gewässertypspezifischen Fisch-, Muschel- und Krebsarten, die Stützung und Wiederansiedlung lokaler autochthoner Bestände und wissenschaftliche Projekte mit Bezug zur Fischereiwirtschaft und -ökologie (keine Grundlagenforschung) gefördert.
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Förderbereich Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten (Vorhabensart 6.4.1).
Gefördert werden Landwirtinnen und Landwirte, Mitglieder eines landwirtschaftlichen Haushalts, Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten, Gemeinschaften von Landwirtinnen und Landwirten mit Nicht-Landwirtinnen und Nicht-Landwirten.
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Förderung von Biomasseeinzelanlagen im Rahmen der Landesförderung.
Informationen zum Thema "Förderung einzelbetrieblicher Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen für natürliche und juristische Personen und landwirtschaftliche Betriebe"
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Bäuerliche Fischproduktion.
Die Errichtung und Sanierung (keine Instandhaltung) von Fischteichanlagen und Hälterbecken sowie im Projekt enthaltener Schutzeinrichtungen zur Abwehr von fischfressenden Tieren werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln gefördert.
-
Präventionsmaßnahmen zur Abwehr fischfressender Prädatoren.
Im Rahmen des „Managementplan Fischotter Oberösterreich“ wurde, insbesondere zur Vermeidung des Eintritts der Gefahr ernster Schäden an bestehenden Fischteichen, eine Reihe von möglichen Abwehr- bzw. Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Diese sollen sinnvoller Weise nicht erst bei Eintritt eines ernsten Schadens, sondern bereits präventiv angewendet werden.
Zudem können nunmehr auch Präventionsmaßnahmen zur Abwehr anderer fischfressender Tierarten (zB Graureiher) gefördert werden.
-
Investitionsförderung - Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (Vorhabensart 4.1.1).
Förderanträge in der Investitionsförderung wieder ab Beginn 2023 möglich.
Anträge mit Eingangsdatum ab 01.03.2022 können leider nicht mehr entgegengenommen werden. Weitere Informationen bekommen Sie auf dieser Seite. -
Jagdwesen.
Gefördert wird die Jagd in Oberösterreich im Wege des oö. Landesjagdverbandes durch finanzielle Beiträge des Landes.
-
Konsolidierung landwirtschaftlicher Betriebe.
Gefördert werden Konsolidierungskredite (Agrarinvestitionskredite) für unverschuldet in eine Notlage geratene Landwirtschaftsbetriebe sowie Umschuldung von normalverzinslichen Bankdarlehen. Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe zu schaffen und deren Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum wiederherzustellen.
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Almschutz und Almentwicklung.
Gefördert werden insbesondere Almverbesserungsmaßnahmen, Almrevitalisierungen, Verbesserungen der Infrastruktur (Verkehrserschließung, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung) sowie bauliche Investitionen auf Almen.
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Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (Vorhabensart 6.1.1).
Erleichterung der ersten Niederlassung, d.h. erstmalige Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes bzw. Aufnahme der Bewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der vollwertigen Fachausbildung.
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Schutzwaldverbesserung.
Für Aufforstungen in Hochlagen, Wiederbewaldung von unzureichend verjüngten Schutzwäldern, Verbauungen gegen Schnee sowie Bestandespflege können Waldeigentümer (ausgenommen Gebietskörperschaften) eine Förderung von bis 90 % der Projektskosten beantragen.
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Äschenbesatz.
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln wird der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern gefördert.
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Förderbereich LEADER .
Grundlage für eine LEADER-Förderung ist, dass ein Projekt einen Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie der jeweiligen LEADER-Region leistet. Erster Ansprechpartner ist daher immer das LEADER-Büro vor Ort in der Region.
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Förderrichtlinien im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung gemäß Verordnung (EU) Nr. 702/2014 und Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission.
Richtlinie agrarische Forschung und Entwicklung
Richtlinie Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in OÖ
Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses des Landes OÖ zu den Prämienkosten für die Rinderversicherung
Richtlinie für die Förderung zur Sicherung der genetischen Qualität und zur Qualitätssicherung bei der Erhebung von Leistungsmerkmalen in der Tierhaltung in Oberösterreich
Richtlinie für die Vergabe von Elementarschadensbeihilfen (Katastrophenfondsgesetz 1996) (Landwirtschaftliche Kulturen)
Richtlinie für die Vergabe von Elementarschadensbeihilfen (Katastrophenfondsgesetz 1996) (Unternehmen) -
Förderbereich Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Vorhabensarten 1.1.1, 1.2.1, 1.3.1).
Die Maßnahme Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Artikel 14) beinhaltet folgende drei Vorhabensarten:
1.1.1 Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Land- und Forstwirtschaft
1.2.1 Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft
1.3.1 Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für die Land- und Forstwirtschaft -
Ländliche Entwicklung - Forststraßen: Investitionen in die Infrastruktur für die Entwicklung, Modernisierung und Anpassung der Forstwirtschaft (Vorhabensart 4.3.2).
Gefördert wird die Errichtung und Verbesserung der Infrastruktur (u.a. Forststraßen, Wasserstellen, Lager- und Aufarbeitungsplätze)
-
Schaffung von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten sowie unterstützende Absatzförderung (Vorhabensart 16.4.1).
Aufbau und Koordination der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur beschleunigten wirtschaftlichen Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte
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Ländliche Entwicklung - Waldbau: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Öffentlicher Wert & Schutz vor Naturgefahren (Vorhabensart 8.5.1).
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen inklusive Ergänzung der Naturverjüngung, Unterbau und Pflege von Beständen, Verjüngungseinleitung inklusive Bringung, Schutzmaßnahmen gegen Schneeschub und Steinschlag sowie Querfällungen.
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Ländliche Entwicklung - Forstschutz: Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen - Forstschutz (Vorhabensart 8.4.1).
-
Investitionen in überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur (Vorhabensart 4.3.1).
Verbesserung und Sicherung der Wasserressourcen im ländlichen Raum durch wasserbauliche und kulturtechnische Maßnahmen im öffentlichen Interesse.
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Ländliche Entwicklung - Waldbezogene Pläne: Erstellung von waldbezogenen Plänen auf betrieblicher Ebene (Vorhabensart 8.6.2).
Gefördert wird die Verbesserung des Planungsinstrumentariums in der Forstwirtschaft
-
Förderbereich Ländliche Verkehrsinfrastruktur (Vorhabensart 7.2.1).
Gefördert wird der Neubau und die Instandsetzung (Generalsanierung) von Güterwegen. Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum durch einen landschaftsschonenden Wegebau für Siedlungs-, Wirtschafts- und Kulturflächen.
-
Ökologische Agrarinfrastruktur.
(Vorhabensart 4.4.3. und Staatliche Beihilfe)
Ziel ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt in Flurneuordnungsgebieten zu erhalten und zu entwickeln.
-
Ländliche Verkehrsinfrastruktur.
(Vorhabensart 7.2.1. und Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen in Flurneuordnungsgebieten.
-
Alminvestitionsförderung.
(Vorhabensart 4.1.1. und Staatliche Beihilfe)
Gefördert werden bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude einschließlich der für die Almbewirtschaftung funktionell notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagen; Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung sowie zur Abwasserreinigung, Einfriedungen, Schutzeinrichtungen für Almbbauten (Lawinen- und Hochwasserschutz), Wege zur inneren Erschließung; -
Bäuerliche Kleinarchitektur.
(Staatliche Beihilfe)
Gefördert wird die Errichtung von regionaltypischen Holzbaumaßnahmen auf Almen: Holzdach, Holzdachrinne, Schindelmantel, Holzzaun, Tränkewassertrog, etc. -
Erhaltung und Entwicklung von Almflächen.
(Vorhabensart 4.4.1. und Staatliche Beihilfen)
Unterstützt wird die Planung, Wiederherstellung, Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaftsflächen im Almbereich -
Almwegebau und Almerschließung.
(Vorhabensart 7.2.1. und Staatliche Beihilfe)
Finanziell unterstützt werden Maßnahmen zur Erschließung von Almen -
Ländliche Entwicklung - Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme - Waldökologie-Programm (VHA 8.5.3) (Waldökologieprogramm).
Gefördert werden u.a. Buchen- und Eichenaufforstungen (wenn sie der natürlichen Waldgesellschaft entsprechen), Pflege zur Annäherung an die natürliche Waldgesellschaft, Einbringung seltener Baumarten, Bewirtschaftung von Plenterwälder, Rückung mit Pferd oder Logline, Förderung von Horst- und Veteranenbäume und Totholz, Bekämpfung von invasiven Pflanzen und Baumarten, Ameisen- und Vogelschutz, wildökologische Raumplanung.
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Ländliche Entwicklung - Forstgenetik: Investitionen zur Stärkung von Resistenz und ökologischem Wert des Waldes - Genetische Ressourcen (Vorhabensart 8.5.2).
Gefördert werden unter anderem die Beerntung von Samenbäumen und Beständen, die Aufbereitung und Lagerung von Saatgut sowie Untersuchungen und Gutachten.
-
Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen (Unternehmen) mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Das Land OÖ hilft den Unternehmern im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffenen Unternehmer bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
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Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme die der Unternehmen und die der Gebietskörperschaften.
Das Land OÖ hilft der Bevölkerung (Landwirten, Arbeitnehmer, Pensionisten, Vereine, Wegeerhaltungsgemeinschaften, Religionsgemeinschaften) im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen. Um die von Naturkatastrophen betroffene Bevölkerung bei der Behebung von Elementarschäden finanziell unterstützen zu können, wurde der Katastrophenfonds eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Katastrophenfondsgesetz 1996 sowie die jeweils geltenden Richtlinien des Landes.
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Katastrophenschäden am Waldbestand mit Ausnahme der der Gebietskörperschaften.
Die Aufarbeitung von Schadholz nach Katastrophenereignissen bedeutet für die betroffenen Waldbesitzer nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand und Geräteverschleiß, sondern auch einen erheblichen Einkommensverlust.
Da eine möglichst rasche Schadholzaufarbeitung zur Erhaltung und Sicherung der in hohem öffentlichen Interesse gelegenen vielfältigen Wirkungen des Waldes notwendig ist, ist eine finanzielle Hilfe aus öffentlichen Mitteln als Beihilfe zu den erhöhten Erntekosten unerlässlich. -
Beihilfen nach Schäden durch Naturkatastrophen an landwirtschaftlichen Kulturen für physische und juristische Personen mit Ausnahme die der Gebietskörperschaften.
Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können für den von der Österreichischen Hagelversicherung VVaG festgestellten Schaden, Beihilfen in Aussicht gestellt werden.
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Ländliche Entwicklung - Naturschutz Forst: Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (Vorhabensart 7.6.1c).
Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen mit schützenswerten Lebensraumtypen oder Arten, Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen, Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement, Motivation und Bewusstseinsbildung zur Unterstützung der Ziele des Natur- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes der ländlichen Gebiete oder des Umweltbewusstseins und Management und Entwicklung von Schutzgebieten
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Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 16.3.1 a) Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen".
Die Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen" sieht für die Vorhabensart 16.3.1 a) "Zusammenarbeit von kleinen Wirtschaftsteilnehmern - Arbeitsabläufe, gemeinsame Nutzung von Anlagen und Ressourcen und Tourismusdienstleistungen" anstelle einer laufenden eine zeitliche befristete Antragstellung erst nach Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufs vor.
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Förderung Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung.
Diese Förderung ist ein Angebot für die "Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe" im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie. Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt.
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Ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet für Landwirte .
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Investitionen von landwirtschaftlichen Betrieben in deren Breitbandversorgung zu fördern, um die Verbesserung von ultraschnellen Internetverbindungen in Oberösterreich voranzutreiben.
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Waldfonds - M 2 - Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung zur Entwicklung klimafitter Wälder.
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen, Kulturpflege nach Aufforstung, Maßnahmen gegen Wildschäden und technische Begleitmaßnahmen, Jungbestandspflege, Durchforstung, Einleitung der Naturverjüngung, Saatgutbeerntung und Maßnahmen zur Verbesserung der genetischen Ressourcen.
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Waldfonds - M 1. Wiederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach Schadereignissen.
Gefördert werden unter anderem Aufforstungen und Nachbesserungen, Kulturpflege nach Aufforstung, Maßnahmen gegen Wildschäden und technische Begleitmaßnahmen.
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Waldfonds - M 5. Mechanische Entrindung und andere vorbeugende Forstschutzmaßnahmen.
Gefördert werden unter anderem vorbeugende Forstschutzmaßnahmen, die maschinelle Entrindung von Schadholz sowie die Adaptierung von Spezialgeräten.
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Waldfonds - M 4. Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz.
Gefördert werden unter anderem Einrichtungen in Nass- und Trockenlagern, Transport und Manipulation von Schadholz sowie Machbarkeitsstudien.
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Waldfonds - M 6. Maßnahmen zur Waldbrandprävention.
Gefördert werden unter anderem präventive Waldbehandlungen, Maßnahmen gegen Folgeschäden und Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit Waldbrandgefahr.
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Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds EMFAF 2021-2027, EU-kofinanzierte Förderung.
Eine vorläufige Antragstellung in den Bereichen Binnenfischerei, Investitionen und Innovation in der Aquakultur, Verarbeitung und Vermarktung ist nun auf Grund des Erlasses des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Toursimus möglich.
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LEADER.
Gefördert werden Projekte in LEADER-Regionen, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.