Gemeinde-Energie-Programm (GEP)

Bei der Umsetzung der Oö. Landesenergiestrategie nehmen die Gemeinden eine wichtige Rolle ein. Dieses Programm soll Impulse für energierelevante Investitionen in oö. Gemeinden setzen.

Wer wird gefördert?

Gemeinden

Was wird gefördert?

Die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete größere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen.

Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.)

sind Ausgaben für die Vorbereitung und detaillierte technische Analyse für konkrete Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen

Wie wird gefördert?

  Fördersatz Land
Basisförderung 80 % der förderungsfähigen Nettokosten
Zuschläge

10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirks­umlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.

 

10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden

  • Die Zuschläge sind kumulierbar.
  • Die Gesamtförderung ist mit max. 15.000 Euro begrenzt.

Hinweise:

  • Die Restfinanzierung muss gesichert sein!

  • Investitionen, die aus dem Ergebnis der detaillierten technischen Analyse direkt umgesetzt werden oder werden sollen, können eventuell aus Bundes- und Landesmittel unterstützt werden. Details sind in den einzelnen Förderprogrammen beschrieben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Allgemeine Kriterien

  • Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig von der Laufzeit die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
  • Es ist eine einmalige Antragstellung pro Jahr möglich.
  • Die gesicherte Restfinanzierung muss bestätigt werden.

Technische Kriterien

  • Vor Beauftragung der detaillierten technischen Analyse für konkrete Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffent­lichen Nichtwohngebäuden und öffentlichen Anlagen ist eine kostenlose Grobanalyse durch den OÖ Energiesparverband (ESV) durchzuführen.

    Dabei werden bereits vorliegende Konzepte/Untersuchungen wie z.B. Analysen im Rahmen von EGEM-Konzepten, der betrieblichen Umweltoffensive oder der Klima- und Energie-Modellregionen berücksichtigt. Die Betrachtung hat sich auf bereits in der Gemeinde durchgeführte Energiegroßinvestitionen und allfällig sinnvolle zusätzliche Maßnahmen zu beziehen.
  • Die detaillierte technische Analyse für konkrete Investitionen in Energieeffizienz­maßnahmen und Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energie in öffentlichen Nicht­wohngebäuden und öffentlichen Anlagen ist von einem dazu befugten Planungs­unternehmen durchzuführen.
  • Die Analyse muss neben dem technischen Teil sowohl die Abschätzung der Kosten der Einsparung als auch die Wirtschaftlichkeit der konkreten Maßnahmen enthalten.

Anrechenbarkeit nach dem Energieeffizienzgesetz

Die Förderungsnehmerin bzw. der Förderungsnehmer erklärt sich einverstanden, dass die gemäß Energieeffizienzgesetz anrechenbare Energieeffizienzmaßnahme, die sich durch die Ausführung der geförderten Errichtung der Anlage ergibt, grundsätzlich dem Land Ober­österreich zufällt. Soweit auch zulässige Förderungen durch Dritte (z. B. Bund, Gemeinden, Energieversorger o. dgl.) bestehen, kann die anrechenbare Energieeffizienzmaßnahme aliquot auf die Förderstellen aufgeteilt werden.

Der Anteil des Landes Oberösterreich darf aber 50 Prozent nicht unterschreiten. Die Förderungsnehmerin bzw. der Förderungsnehmer hat dem Land Oberösterreich eventuelle Ansprüche Dritter auf die Anrechenbarkeit der Energieeffizienzmaßnahme anlässlich der Fördererklärung schriftlich mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen vor Umsetzung der Maßnahme

  • Antragsformular Land
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Grobanalyse durch den OÖ Energiesparverband
  • Kostenvoranschlag für Konzepterstellung und Analyseverfahren

Erforderliche Unterlagen nach Umsetzung der Maßnahme

  • Rechnungen und Zahlungsbestätigung betreffend Konzept und Analyseverfahren
  • Konzept und Analyse-Papier

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

Alle angeführten Unterlagen können elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at übermittelt werden.

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Antragstellung

Der Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unter­lagen vor Durchführung an das Land Oberösterreich im Wege des OÖ Energiesparver­bands zu stellen.

Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.

Beurteilung

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit Fachexperten die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.

Genehmigung

Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.

Auszahlung

Nach Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen und Vorlage der Abrechnungsunter­lagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Kosten geringer sein als die Kostenschätzung im Förderantrag, so reduziert sich die Förderung aliquot.

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum).

Formular

Wer wird gefördert?

Gemeinden

Was wird gefördert?

Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt "1. Vorbereitung und technische Anlayse" im Bereich Energieeffizienz, -erzeugung und -infrastruktur.

Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.)

sind Ausgaben für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, facheinschlägige Weiterbildung von Gemeindebediensteten, Gemeindeenergiestatistiken etc.

Wie wird gefördert?

  Fördersatz Land
Basisförderung 50 % der förderungsfähigen Nettokosten
Zuschläge

10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirks­umlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.

 

10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden

  • Die Zuschläge sind kumulierbar.
  • Die Gesamtförderung ist mit max. 2.000 Euro begrenzt.
  • Die Restfinanzierung muss gesichert sein!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Allgemeine Kriterien

  • Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig der Laufzeit die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
  • Es ist eine einmalige Antragstellung pro Jahr möglich.
  • Die gesicherte Restfinanzierung muss bestätigt werden.

Technische Kriterien

  • Auf Einladungen ist das Logo Land OÖ in ausreichender Größe zu platzieren.

Anrechenbarkeit nach dem Energieeffizienzgesetz

Die Förderungsnehmerin bzw. der Förderungsnehmer erklärt sich einverstanden, dass die gemäß Energieeffizienzgesetz anrechenbare Energieeffizienzmaßnahme, die sich durch die Ausführung der geförderten Errichtung der Anlage ergibt, grundsätzlich dem Land Ober­österreich zufällt. Soweit auch zulässige Förderungen durch Dritte (z. B. Bund, Gemeinden, Energieversorger o. dgl.) bestehen, kann die anrechenbare Energieeffizienzmaßnahme aliquot auf die Förderstellen aufgeteilt werden.

Der Anteil des Landes Oberösterreich darf aber 50 Prozent nicht unterschreiten. Die Förderungsnehmerin bzw. der Förderungsnehmer hat dem Land Oberösterreich eventuelle Ansprüche Dritter auf die Anrechenbarkeit der Energieeffizienzmaßnahme anlässlich der Fördererklärung schriftlich mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen vor Umsetzung der Maßnahme

  • Antragsformular Land
  • Beschreibung der geplanten Informationsarbeit zu Fördergegenstand A) Vorbereitung und technische Analyse von Energiemaßnahmen
  • Kostenvoranschlag für Informationsaufwand

Erforderliche Unterlagen nach Umsetzung der Maßnahme

  • Rechnungen und Zahlungsbestätigung (z.B. für Infoveranstaltung, Einladungen etc.; aber keine Konsumationsrechnungen)
  • Vortragendenliste, Besucheranzahl, Einladungsliste

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

Alle angeführten Unterlagen können elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at übermittelt werden.

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Antragstellung

Der Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen VOR Durchführung an das Land Oberösterreich im Wege des Energiesparverbands zu stellen.

Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.

Beurteilung

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit Fachexperten die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.

Genehmigung

Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.

Auszahlung

Nach Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen und Vorlage der Abrechnungsunterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Kosten geringer sein als die Kostenschätzung im Förderantrag, so reduziert sich die Förderung aliquot.

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum).

Formular

Wer wird gefördert?

Gemeinden

Was wird gefördert?

  • Anlagenoptimierung, wie
    • die Durchführung eines verpflichtenden hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heiz- und Warmwasseranlagen,
    • die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heiz- und Warmwassersystem (z. B. Heizungspumpentausch, Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern)
    • Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien

Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.)

sind insbesondere Ausgaben für

  • Einbau sowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-, Steuer- und Regelungs­technik und Nutzerinterface
  • Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern
  • zusätzliche Dämmung des bestehenden Verteilnetzes und des Speichers
  • Nutzerinterface und Smart Metering-Systeme für Wärme, auch als Multi-Sparten-Systeme inkl. Strom, Gas und Wasser
  • Einbau von hocheffizienten Zirkulationspumpen und Umwälzpumpen
  • Herstellung notwendiger Wand- und Deckendurchbrüche inkl. Dämmmaßnahmen
  • in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung
  • Umbau von Einrohrsystemen in Zweirohrsysteme
  • Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern (sofern nicht gefordert oder extra gefördert)
  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung
  • bei Biomasseanlagen: Errichtung eines integrierten oder nachgerüsteten Staubab­scheiders
  • Beleuchtungsoptimierung und LED-Systeme in Bestandsgebäuden sowie Smart-Home-Technologien

Wie wird gefördert?

 

  Fördersatz Land
Basisförderung 50 % der förderungsfähigen energierelevanten Netto-Investitionskosten
Zuschläge

10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirks­umlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet.

 

10 % für Klimabündnis-EGEM-Gemeinden

  • Die Zuschläge sind kumulierbar.
  • Die Gesamtförderung ist mit max. 10.000 Euro pro Anlage/Gebäude-Standort begrenzt.

Hinweise: 

  • Die Restfinanzierung muss gesichert sein!

  • Nicht gefördert werden die Inspektion von Heizungsanlagen und die wiederkehrende Überprüfung von Feuerungsanlagen gemäß Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Allgemeine Kriterien

  • Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig der Laufzeit die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
  • Die Optimierungsmaßnahmen erfordern vor Umsetzung und Antragstellung grundsätz­lich eine Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes.
  • Das Beratungsprotokoll/Konzept dient als Basis für die Beurteilung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförde­rung in Oberösterreich idgF und Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Ober­österreich idgF.
  • Die zu optimierende Energiegewinnungsanlage muss auf Basis erneuerbarer Energie oder Fernwärme betrieben werden und mehr als 5 Jahre, jedoch max. 15 Jahre alt sein; als Nachweis gilt das Jahresdatum der Rechnung für die Hauptkomponenten, das Protokoll der Inbetriebnahme oder ein sonstiger anerkennbarer und plausibler Nachweis über das Alter der Anlage - KEINE Förderung für NEUANLAGEN.
  • Pro Jahr sind maximal 3 Förderanträge möglich (es muss sich dabei um unterschiedliche Standorte handeln).
  • Es darf für diese Maßnahme keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein.
  • Die gesicherte Restfinanzierung muss bestätigt werden.

Technische Kriterien

  • Die Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes muss entweder
    • im Rahmen einer Beratung durch den OÖ Energiesparverband oder
    • von einem befugten Installateur, Heizungsbauer bzw. von einem dafür befugten Unternehmen

durchgeführt werden.

  • Aus der Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes muss eine prognostizierte Energieeinsparung ersichtlich sein.
  • Die Optimierungsmaßnahmen müssen von einem befugten Installateur, Heizungsbauer bzw. von einem dafür befugten Unternehmen durchgeführt worden sein.
  • Die durchgeführten Maßnahmen müssen in der Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes enthalten sein!
  • Beratungsprotokoll
  • Umsetzungsprotokoll

Anrechenbarkeit nach dem Energieeffizienzgesetz

Die Förderungsnehmerin bzw. der Förderungsnehmer erklärt sich einverstanden, dass die gemäß Energieeffizienzgesetz anrechenbare Energieeffizienzmaßnahme, die sich durch die Ausführung der geförderten Errichtung der Anlage ergibt, grundsätzlich dem Land Ober­österreich zufällt. Soweit auch zulässige Förderungen durch Dritte (z.B. Bund, Gemeinden, Energieversorger o. dgl.) bestehen, kann die anrechenbare Energieeffizienzmaßnahme aliquot auf die Förderstellen aufgeteilt werden.

Der Anteil des Landes Oberösterreich darf aber 50 Prozent nicht unterschreiten. Die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer hat dem Land Oberösterreich eventuelle Ansprüche Dritter auf die Anrechenbarkeit der Energieeffizienzmaßnahme anlässlich der Fördererklärung schriftlich mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen vor Umsetzung der Maßnahme:

  • Antragsformular Land
  • Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z.B. Beratungsprotokoll)
  • Kostenvoranschlag für Optimierungsmaßnahmen

Erforderliche Unterlagen nach Umsetzung der Maßnahme:

  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen betreffend umgesetzter Optimierungsmaß­nahmen
  • Berechnung der Energieeinsparung auf Basis der tatsächlich umgesetzten Optimie­rungsmaßnahmen

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

Alle angeführten Unterlagen können elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at übermittelt werden. 

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Antragstellung

Der Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unter­lagen vor Durchführung an das Land Oberösterreich im Wege des OÖ Energiespar­verbands zu stellen. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.

Beurteilung

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit Fachexperten die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.

Genehmigung

Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.

Auszahlung

Nach Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen, Vorlage der Abrechnungsunter­lagen und Berechnung der Energieeinsparung wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Kosten geringer sein als die Kostenschätzung im Förderantrag, so reduziert sich die Förderung aliquot.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2026 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum).

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: