Gärten der Vielfalt – Gemeinschaftsgärten

Dieses Förderprogramm soll Anreiz für Betreiberinnen und Betreiber von Gemeinschaftsgärten schaffen, Gärten pestizidfrei, biologisch und torffrei zu bewirtschaften.

Wer wird gefördert?

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Initiativen
  • Vereine
  • Bildungs- und Sozialeinrichtungen
  • Qualifizierte und/oder engagierte Personen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuanlage und nachhaltige Entwicklung von Gemeinschaftsgärten, die pestizidfrei, biologisch und torffrei betrieben werden.

Folgende Maßnahmen sind förderfähig (beispielhafte Aufzählung):

  • Vermittlung von Kompostierungsabläufen im Gemeinschaftsgarten durch Workshops, Schautafeln; Herstellen von gesundem Erdboden; torffrei auf Brachen oder versiegelten Flächen durch Hochbeete, Bäckerkisten etc.
  • Naturnahe Bewirtschaftung (biologischer Pflanzenschutz, Kompostierung, biologische Düngung, Fruchtfolge, Mischkultur, Saatgut etc.)
  • Aktivierung der Nachbarschaft zur Gründung eines Gemeinschaftsgartens (Referentinnen und Referenten, Einladungen etc.); Einbeziehen von Menschen mit Migrationshintergrund beim Erstellen von Gemeinschaftsgärten
  • Unterstützung von Tauschbörsen (z.B. Pflanzen, Samen etc.)
  • Konzepte für die Neuanlage oder den Ausbau von nachhaltigen Gemeinschaftsgärten
  • Maßnahmen für die Erhöhung der Diversität in Gemeinschaftsgärten (z.B. seltene regionale Pflanzenarten, Bienenstöcke, Insektenhotels etc.)
  • Herstellung von Materialien wie Folder, Programme, Schautafeln, Websites etc.
  • Ankauf von Werkzeugen für den Gemeinschaftsgarten

Wie wird gefördert?

Erstmalige Förderung für Gemeinschaftsgärten in 80 % der anrechenbaren Kosten (max. 800 Euro)
Bereits geförderte Gemeinschaftsgärten in 80 % der anrechenbaren Kosten (max. 200 Euro)
BONUS für Bodenbündnis-Gemeinden als Antragstellerin Die Förderung erhöht sich um 100 Euro.

Die Förderung darf die anerkannten Kosten nicht übersteigen.

Zusätzlich erhalten die BewirtschafterInnen von Gemeinschaftsgärten eine kostenlose Bodenberatung vor Ort.

WICHTIG! Der Antrag mit Konzept muss VOR Umsetzung der Maßnahme (Rechnungsdatum) beim Klimabündnis zur Prüfung einlangen.

Bei vorsteuerabzugsberechtigten AntragstellerInnen werden Nettokosten als Förderbasis herangezogen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Erforderliche Unterlagen VOR Umsetzung der Maßnahme

  • Förderantrag
  • Aussagekräftiges Konzept (max. 2 A4-Seiten), welches folgende Informationen zu enthalten hat:
    • Art des Projekts (z.B. Gründung eines Gemeinschaftsgartens, interkulturellen Gartens, Nachbarschaftsgartens) oder Organisation und Abhaltung von Workshops und Aktivitäten im Gemeinschaftsgarten etc.
    • Ziel des Projekts
    • Art der Organisation, z.B. Gründung einer Initiative, eines Vereins etc.
    • Angabe des zuständigen Betreuers bzw. der zuständigen Betreuerin mit Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung etc.
    • Angaben zum Ort, zur Gartenfläche und zum bzw. zur GrundstücksbesitzerIn
    • Kostenabschätzung

Abrechnung NACH Umsetzung der Maßnahme

  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen
  • Aussagekräftiges Foto einer Maßnahme, das veröffentlicht werden darf.

Hinweis: Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form an oberoesterreich@klimabuendnis.at zu übermitteln.

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Beurteilung

Die MitarbeiterInnen des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit FachexpertInnen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein Fördervorschlag erarbeitet.

Genehmigung/Auszahlung

Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen eine Förderzusage übermittelt und der Förderbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

Formular

  • Gärten der Vielfalt - Gemeinschaftsgärten (UWD-US/E-79)

    Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln

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Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: