Gärten der Vielfalt – Gemeinschaftsgärten

Dieses Förderprogramm unterstützt finanziell und organisatorisch dabei, neue Gemeinschafts- und Schulgärten anzulegen. Außerdem hilft es, diese Gärten langfristig zu erhalten und naturnah sowie ohne den Einsatz von Pestiziden zu bewirtschaften.

Wer wird gefördert?

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Initiativen
  • Vereine
  • Bildungs- und Sozialeinrichtungen
  • qualifizierte Personen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuanlage sowie die nachhaltige Bewirtschaftung von Gemeinschaftsgärten und Lerngärten in Bildungseinrichtungen, die naturnah und bodenschonend betrieben werden.

Zweck der Förderung ist es, Gemeinschaften von Personen bei der Initiierung, Gründung und Weiterführung von Gemeinschaftsgärten zu unterstützten sowie die Schaffung von Outdoor-Lernräumen in Bildungseinrichtungen zu ermöglichen. 

Zur Erreichung dieses Förderzwecks werden insbesondere folgende Inhalte und Maßnahmen unterstützt:

  • Investive Maßnahmen zur Aktivierung einer Gartengemeinschaft bei der Gründung eines Gemeinschaftsgartens 
  • Investive Maßnahmen zur naturnahen und bodenschonenden Bewirtschaftung, z. B. durch Kompostierung, Verwendung torffreier Erde und von nachhaltigem Pflanz- und Saatgut
  • Investive Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität, wie die Nutzung regionaler Pflanzenarten, Anlage von Wildblumenwiesen oder Schaffung naturnaher Strukturen (wie Totholzhecken, Steinhaufen und Sandarien)

Es werden Materialien zur Grundausstattung des Gemeinschaftsgartens sowie investive Maßnahmen zur nachhaltigen und bodenschonenden Bewirtschaftung gefördert.

Wie wird gefördert?

Erstmalige Förderung für Gemeinschaftsgärten in 80 % der anrechenbaren Kosten
(max. 1.000 Euro)
Bereits geförderte Gemeinschaftsgärten in 80 % der anrechenbaren Kosten
(max. 500 Euro)
BONUS für Bodenbündnis-Gemeinden als Antragstellerin Die Förderung erhöht sich je um 100 Euro

Die Förderung darf die anerkannten Kosten nicht übersteigen.

WICHTIG! 

  • Der Antrag mit Konzept muss VOR Umsetzung der Maßnahme (Rechnungsdatum) beim Klimabündnis Oberösterreich zur Prüfung einlangen.
  • Es werden nur Rechnungen von Fachfirmen bzw. Fachhandel akzeptiert.

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellerinnen bzw. Antragstellern werden Nettokosten als Förderbasis herangezogen.

Mehrfachförderungen für denselben Förderzweck sind ausdrücklich ausgeschlossen; eine gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Fördermittel für denselben Zweck ist unzulässig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Erforderliche Unterlagen vor Umsetzung der Maßnahme:

  • Förderantrag im Wege des Klimabündnis Oberösterreich garteln@klimabuendnis.at 
  • Aussagekräftiges Konzept (max. 2 A4-Seiten), welches folgende Informationen zu enthalten hat:
    • Art des Projekts (z.B. Gründung eines Gemeinschaftsgartens, interkulturellen Gartens, Nachbarschaftsgartens) oder Organisation und Abhaltung von Workshops und Aktivitäten im Gemeinschaftsgarten etc.
    • Ziel des Projekts
    • Art der Organisation, z.B. Gründung einer Initiative, eines Vereins etc.
    • Angabe des zuständigen Betreuers bzw. der zuständigen Betreuerin mit Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung etc.
    • Angaben zum Ort, zur Gartenfläche und zur Grundstücksbesitzerin bzw. zum Grundstücksbesitzer
    • Kostenabschätzung

Abrechnung nach Umsetzung der Maßnahme:

  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen
  • Aussagekräftiges Foto einer Maßnahme, das veröffentlicht werden darf.

Hinweis: Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form an garteln@klimabuendnis.at zu übermitteln.

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Beurteilung

Das Klimabündnis Oberösterreich führt eine Vorprüfung (Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien) durch und erstellt einen Fördervorschlag an die zuständige Landesstelle zur Endprüfung und Auszahlung.

Genehmigung/Auszahlung

Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen eine Förderzusage übermittelt und der Förderbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
  • Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. März 2026 bis 31. März 2028 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

Formular

  • Gärten der Vielfalt - Gemeinschaftsgärten (UWD-US/E-79)

    Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln

    Herunterladen 303,26 KB).

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: