- Wer wird gefördert?.
- Was wird gefördert?.
- Wie wird gefördert?.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?.
- Abwicklung / Antragstellung.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen, die eine Radonschutzmaßnahme in ihrem geplanten bzw. bestehenden Wohnhaus (Hauptwohnsitz) mit bis zu drei Wohnungen setzen.
Hinweis: Die förderbaren Maßnahmen müssen der privaten Nutzung dienen und die betroffenen Wohnhäuser und Wohnungen müssen ganzjährig bewohnt werden bzw. sein (Hauptwohnsitz). Ferienwohnungen sowie Zweitwohnsitze sind nicht förderbar.
Was wird gefördert?
- Der Einbau einer Radondrainage gemäß ÖNORM S 5280-2 vom 15.10.2017 bei Bauvorhaben in Gemeinden der Radonpotentialklassen 2 und 3 (Link siehe am Ende der Seite) mit ständig bewohnten erdberührenden Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsräumen (Aufenthalt länger als 15 h/Woche)
- Bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter gemäß ÖNORM S 5280-1.
Wie wird gefördert?
Fördersatz Land OÖ | |
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Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Gemeinden der Radonpotentialklasse 2 und 3 | Der Einbau einer Radondrainage laut ÖNORM S 5280-2 vom 15.10.2017 (Vorsorgetyp B) durch Nachweis des bauausführenden Unternehmens mit 500 Euro. |
Bautechnische Sanierungen bei einer jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter | Jede Wohneinheit nach einer verpflichtenden Beratung durch die Fachabteilung des Landes mit 20 Prozent der anrechenbaren Sanierungskosten, maximal 2.000 Euro. |
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in der Radonpotentialklasse 2 und 3
- Das Förderungsansuchen ist vor Baubeginn bei der Förderungsstelle einzureichen.
- Die Wohneinheit muss in einer Gemeinde der Radonpotentialklasse 2 oder 3 geplant werden und ständig bewohnte erdgebundene Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsräume (Aufenthalt länger als 15 h/Woche) enthalten.
- Der Einbau einer Radondrainage laut ÖNORM S 5280-2 vom 15.10.2017 (Vorsorgetyp B) ist vom bauausführenden Unternehmen zu bestätigen und der Förderungsstelle innerhalb von zwölf Monaten ab Antragstellung nachzuweisen.
Bautechnische Sanierungen bei Richtwertüberschreitung
- Die jahresdurchschnittliche Radonkonzentration im Gebäude muss bei einer vorangegangenen Messung von ständig bewohnten Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsräumen (Aufenthalt länger als 15 h/Woche) über 1.000 Becquerel pro Kubikmeter liegen.
- Vor Sanierung ist eine verpflichtende Beratung durch die Fachabteilung des Landes Oberösterreich erforderlich. Die dabei festgehaltenen Sanierungsmaßnahmen sind umzusetzen.
Erforderliche Unterlagen
Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in der Radonpotentialklasse 2 und 3
- VOR Umsetzung: Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
- NACH Umsetzung: Nachweis des bauausführenden Unternehmens über den Einbau der Radondrainage
Bautechnische Sanierungen bei Richtwertüberschreitung
- VOR Umsetzung: Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
- Ergebnis der Radonmessung gemäß ÖNORM S 5280-1
- nach Umsetzung: Rechnungsbelege und Zahlungsbestätigungen (Kopie)
Bitte übermitteln Sie keine Originalunterlagen, da diese nach elektronischer Erfassung nicht retourniert werden können.
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Alle angeführten Unterlagen sind elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.
Abwicklung / Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:
Antragstellung
Der Förderungsantrag ist VOR Durchführung der Maßnahme an die Abteilung Umweltschutz zu senden.
Beurteilung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderstelle prüfen die Unterlagen.
Genehmigung
Nach Erhalt des Einbaunachweises der Radondrainage (beim Neubau) bzw. nach Vorlage der Rechnungen sowie aller notwendigen Unterlagen (bei Sanierung) wird der Förderbetrag festgelegt und durch das zuständige Landesregierungsmitglied genehmigt.
Auszahlung
Die Überweisung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Konto.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
- Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF
Laufzeit
1. Juli 2020 bis 30. Juni 2022 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Formular
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Radon - Neubauvorsorge, Sanierungsmaßnahmen (UWD-US/E-11)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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