Wer wird gefördert?
oberösterreichische Gemeinden
Was wird gefördert?
Die Beratung und detaillierte Vorbereitung für konkrete Investitionen in Bodenschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet wie z. B.
- Erstellung eines Bodenschutz-Gemeindeprogramms,
- Implementierung der Bodenfunktionsbewertung in die örtlichen Entwicklungskonzepte bzw. Flächenwidmungspläne,
- bodenkundliche Baubegleitung bei öffentlichen Bauprojekten
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
- Beratung, Vorbereitung und detaillierte Analyse durch Experten, für konkrete Investitionen im Bereich des bodenschonenden Umganges in Gemeinden und bei öffentlichen Flächen
- Kosten einer bodenkundlichen Baubegleitung bei Bauprojekten (z. B. Leitungsbau, größere Bauvorhaben, ...)
- Verwendung der Bodenfunktionsbewertung (Bodenfunktionskarten des Landes Oberösterreich) im Rahmen der Erstellung von Flächenwidmungsplanungen bzw. von örtlichen Entwicklungskonzepten
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Fördersatz Land | |
---|---|
Basisförderung | 40 % der förderungsfähigen bodenschutzrelevanten Nettokosten |
Zuschläge |
20 % für Bodenbündnisgemeinden 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet. |
Die Zuschläge sind kumulierbar, wobei die Gesamtförderung mit maximal 3.000 Euro begrenzt ist.
Achtung: Pro Gemeinde wird nur einmalig gefördert.
Hinweis: Die Restfinanzierung muss gesichert sein!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Allgemeine Kriterien
- Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig von der Laufzeit die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
- Es ist nur eine einmalige Antragstellung möglich.
- Die gesicherte Restfinanzierung muss bestätigt werden.
- Es darf für diese Maßnahme keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein
Technische Kriterien
- Vor Beauftragung der detaillierten technischen Analyse für konkrete Investitionen in Bodenschutzmaßnahmen ist eine Beratung durch das Bodenbündnis Oberösterreich durchzuführen.
- Dabei sind bereits vorliegende Konzepte/Untersuchungen sowie Beratungsprotokolle zu berücksichtigen. Die Betrachtung hat sich auf bereits in der Gemeinde durchgeführte Bodenschutzmaßnahmen und allfällig sinnvolle zusätzliche Maßnahmen zu beziehen.
- Die detaillierte technische Analyse für konkrete Investitionen im Bereich Bodenschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet ist von einem dazu befugten Planungsunternehmen durchzuführen.
- Die Analyse muss neben dem technischen Teil sowohl die Abschätzung der Kosten der Investitionsmaßnahmen als auch den Nutzen der konkreten Maßnahmen enthalten.
Erforderliche Unterlagen
VOR Umsetzung der Maßnahme
- formloser Antrag (Online-Formular ist in Ausarbeitung)
- Beschreibung des Vorhabens,
- Grobanalyse durch das Bodenbündnis Oberösterreich
- Kostenvoranschlag für Konzepterstellung und Analyseverfahren
NACH Umsetzung der Maßnahme
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen betreffend Konzept und Analyseverfahren
- Konzept und Analyse-Papier
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Alle angeführten Unterlagen können elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at übermittelt werden.
Abwicklung / Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:
Antragstellung
Der Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen VOR Durchführung an das Land Oberösterreich zu stellen.
Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.
Beurteilung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit den Fachexperten die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.
Genehmigung
Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.
Auszahlung
Nach Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen, Vorlage der Abrechnungsunterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Kosten geringer sein als die Kostenschätzung im Förderantrag, so reduziert sich die Förderung aliquot.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
- Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF
Laufzeit
1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum).
Wer wird gefördert?
oberösterreichische Gemeinden
Was wird gefördert?
Informationsmaßnahmen der Gemeinde in Bezug auf geplante Projektumsetzungen von Punkt „1. Beratung und detaillierte Vorbereitung“ im Bereich Bodenschutzmaßnahmen
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind Ausgaben für:
Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, facheinschlägige Weiterbildung von Gemeindebediensteten, Gemeindebodenstatistiken etc.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Fördersatz Land | |
---|---|
Basisförderung | 40 % der förderungsfähigen bodenschutzrelevanten Netto-Investitionskosten |
Zuschläge |
20 % für Bodenbündnisgemeinden 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirksumlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet. |
Die Zuschläge sind kumulierbar, wobei die Gesamtförderung mit maximal 2.000 Euro begrenzt ist.
Achtung: Pro Gemeinde wird nur einmalig gefördert.
Hinweis: Die Restfinanzierung muss gesichert sein!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Allgemeine Kriterien
- Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig der Laufzeit die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
- Es ist nur eine einmalige Antragstellung möglich.
- Die gesicherte Restfinanzierung muss bestätigt werden.
- Es darf für diese Maßnahme keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein.
Technische Kriterien
- Auf Einladungen ist das Logo Land Oberösterreich in ausreichender Größe zu platzieren.
Erforderliche Unterlagen
VOR Umsetzung der Maßnahme
- formloser Antrag (Online-Formular ist in Ausarbeitung)
- Beschreibung der geplanten Informationsarbeit zu Fördergegenstand A)
- Kostenvoranschlag für Informationsaufwand
NACH Umsetzung der Maßnahme
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (z. B. für Infoveranstaltung, Einladungen etc.; aber keine Konsumationsrechnungen)
- Vortragendenliste, Besucheranzahl, Einladungsliste
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Alle angeführten Unterlagen können elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at übermittelt werden.
Abwicklung / Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:
Antragstellung
Der Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen VOR Durchführung an das Land Oberösterreich zu stellen.
Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.
Beurteilung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit den Fachexperten die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.
Genehmigung
Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.
Auszahlung
Nach Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen, Vorlage der Abrechnungsunterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Kosten geringer sein als die Kostenschätzung im Förderantrag, so reduziert sich die Förderung aliquot.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
- Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF
Laufzeit
1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum).
Wer wird gefördert?
oberösterreichische Gemeinden
Was wird gefördert?
Bodenschonende Investitionsmaßnahmen wie z. B.
- die Entsiegelung von Flächen, d. h. Umwandlung von versiegelten Flächen (z. B. Asphaltflächen) in unversiegelte Flächen (Vegetationsflächen),
- Teilentsiegelung bzw. Belagsänderung bei öffentlichen Flächen um die Wasserdurchlässigkeit zu gewährleisten,
- Umsetzungsmaßnahmen, die sich aus der bodenkundlichen Baubegleitung ergeben.
Förderungsrelevante Kosten (ohne MWSt.) sind insbesondere Ausgaben für:
- Entsiegelung von versiegelten Flächen von nicht schadstoffbelasteten Böden (teilweise oder vollständig) und Aufbau einer neuen Bodenoberfläche, welche zumindest Teilfunktionen erfüllt (z. B. Wasserhaltefähigkeit, Filterfunktion, Kühleffekt, ...)
- Verwendung von Schotterrasenflächen (zweischichtiger Aufbau) bzw. Rasengittersteinpflasterung mit Oberbodenaufbau von 30 cm Mindesttiefe und Humusgehalt von mindestens 3 Gewichtsprozent;
- Anlage von (Frei-)Flächen, welche über die Leistungen des Bodens die natürliche Biodiversität, insbesondere Erdlebewesen und Bienen, fördern (z. B. Blühstreifen; Magerwiesen)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Standard-Fördersatz | |
---|---|
Basisförderung | 40 % der förderungsfähigen bodenschutzrelevanten Netto-Investitionskosten |
Zuschläge |
20 % für Bodenbündnisgemeinden 10 % für Gemeinden, deren aktuelle Finanzkraftkopfquote lt. Bezirks-umlagegesetz einen Wert von 1.000 Euro unterschreitet. |
Die Zuschläge sind kumulierbar, wobei die Gesamtförderung mit maximal 10.000 Euro begrenzt ist.
Achtung: Pro Gemeinde wird nur einmalig gefördert.
Hinweis: Die Restfinanzierung muss gesichert sein!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Allgemeine Kriterien
- Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig der Laufzeit die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
- Es ist nur eine einmalige Antragstellung möglich.
- Die gesicherte Restfinanzierung muss bestätigt werden.
- In besonders berücksichtigungswürdigen/innovativen Fällen können Ausnahmen von den Bestimmungen dieses Förderprogramms gewährt werden.
- Es darf für diese Maßnahme keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein
- Die Investitionsmaßnahmen erfordern vor Umsetzung und Antragstellung grundsätzlich eine Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes.
- Das Beratungsprotokoll/Konzept (Pkt. „1. Beratung und detaillierte Vorbereitung“) dient als Basis für die Beurteilung der Förderfähigkeit der geplanten Maßnahmen.
Technische Kriterien
- Die Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes muss entweder
- im Rahmen einer Beratung durch das Bodenbündnis Oberösterreich oder
- von einem befugten Planer
- durchgeführt werden.
- Aus der Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes muss sich eine positive Wirkung auf den Boden ableiten lassen.
- Bei der Anlage von Freiflächen ist auf bodenschonendes Vorgehen und die Verwendung von zertifizierten Saatgut oder Pflanzmaterial aus regionaler Herkunftzu achten.
- Beratungsprotokoll
- Umsetzungsprotokoll
Erforderliche Unterlagen
VOR Umsetzung der Maßnahme
- formloser Antrag (Online-Formular ist in Ausarbeitung)
- Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z. B. Beratungsprotokoll)
- Kostenvoranschlag für Investitionsmaßnahmen
NACH Umsetzung der Maßnahme
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen betreffend umgesetzter Investitionsmaßnahmen
- Beschreibung der positiven Wirkung auf den Boden auf Basis der tatsächlich umgesetzten Investitionsmaßnahmen
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Alle angeführten Unterlagen können elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at übermittelt werden.
Abwicklung / Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:
Antragstellung
Der Förderungsantrag für die Maßnahmen ist gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen VOR Durchführung an das Land Oberösterreich zu stellen.
Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.
Beurteilung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit den Fachexperten die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.
Genehmigung
Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.
Auszahlung
Nach Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen, Vorlage der Abrechnungsunterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Kosten geringer sein als die Kostenschätzung im Förderantrag, so reduziert sich die Förderung aliquot.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
- Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF
Laufzeit
1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel (es gilt das Antragsdatum).