Naturschutzprojekte im Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raums 2023 – 2027

Naturschutzprojekte im Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raums können auf Grundlage von Projektaufrufen in der digitalen Förderplattform (DFP) auf www.eama.at eingereicht werden. Als Rechtsgrundlage gilt die Sonderrichtlinie LE-Projektförderung Land Oberösterreich.

Aktuelle Aufrufverfahren

  • Maßnahme 78-03 Wissenstransfer (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien) für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder: 78-03-OOE Betrieb und strategische Entwicklung oberösterreichischer Naturparke (Laufzeit des Aufrufs 25.4.-21.06.2023)

  • Maßnahme 73-15 Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung Verbesserung des natürlichen Erbes: 73-15-OOE Sicherung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Flächen mittels Spezialgerät (Laufzeit des Aufrufs 28.4.-26.6.2023)

Hinweise zur Antragstellung

  • Für Projekteinreichungen ist vorerst (bis voraussichtlich Februar 2023) das "allgemeine” analoge Formular auszufüllen und einzureichen. Dieses wird auf der Homepage der AMA und auf dieser Seite bereit gestellt. 
  • Der Antragsteller/die Antragstellerin verpflichtet sich, sobald das digitale Antragsformular zur Verfügung gestellt werden kann, den Förderantrag in der DFP vollständig (nach) zu erfassen. 
  • Mit der Einreichung des analogen Antragsformulars wird der Kostenanerkennungsstichtag ausgelöst wird, die Wirksamkeit des Kostenanerkennungsdatums ist jedoch mit der vollständigen elektronischen Erfassung des Förderantrags in der DFP verbunden ist.
  • Danach ist Eine Antragsstellung ausschließlich über die digitale Förderplattform im eAMA möglich: www.eama.at Bei Einstiegsproblemen finden Sie Hilfe: Hotline 050 3151 99 - Menüauswahl 2 - eAMA / GIS - (Mo bis Fr von 7:00 bis 20:00 Uhr) oder https://www.ama.at/fachliche-informationen/eama-das-internetserviceportal/kontakt
  • Zur Abrechnung laufender Projekte im Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raums 2014-2020 stehen Ihnen nachfolgend Zahlungsantrag und Richtlinien zur Verfügung.

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: