Umsetzung von Green Events

Diese Förderaktion soll Anreiz für eine nachhaltige und ressourcenschonende Ausrichtung von Veranstaltungen durch Einhaltung von Green-Event-Kriterien schaffen. Ziel ist es, die Transformation hin zu einem zukunftsfähigen, nachhaltigen Veranstaltungswesen voranzutreiben.

Wer wird gefördert?

Oberösterreichische Vereine und Initiativen

Was wird gefördert?

Umstellung bzw. Ausrichtung von Veranstaltungen in Oberösterreich nach Green-Event-Kriterien und Kosten, die im Zuge der Umsetzung dieser Kriterien entstehen. Green Events zeichnen sich allgemein durch klimafreundliche Produkte, eine umweltfreundliche An- und Abreise, Müllvermeidung bzw.  trennung sowie durch Barrierefreiheit und einen sorgsamen Ressourcenverbrauch aus.

Wie wird gefördert?

Basisförderung
  • Umstellung und Ausrichtung
max. 180 Euro
Umsetzungskosten
  • Zertifizierte Biolebensmittel und fair gehandelte Produkte (Speisen, Kaffee, Getränke im Mehrweggebinde) etc.
    Hinweis: Alkoholische Getränke sind ausgenommen.
  • Produkte mit Umweltzeichen bzw. vergleichbaren Gütesiegeln (Drucksorten, T-Shirts etc.)
  • Ankauf von Mehrweggeschirr (Becher, Teller etc.)
  • Sonstige Kosten, die im Zuge der Einhaltung von Kriterien entstehen.
  • NEU: Einsatz von Mehrweggebinde mit Vor-Ort-Reinigung
max. 310 Euro

Insgesamt sind maximal 490 Euro pro Jahr und Verein möglich.

Wird im Folgejahr wieder ein Ansuchen gestellt, so reduziert sich dieser Beitrag für die zweite Förderung auf 280 Euro (bei jeweils anteiliger Reduktion von Basis- und Umsetzungskosten).

Mehrfachförderungen für denselben Förderzweck sind ausdrücklich ausgeschlossen; eine gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Fördermittel für denselben Zweck ist unzulässig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Einhaltung der Green-Event-Kriterien und Zertifizierung als Green Event (jeweils GreenEvent oder Umweltzeichen 62) und Prüfung durch das Klimabündnis – Details siehe unter „Weitere Informationen“.
  • bei Erstumstellung schriftliche Zusammenstellung der geplanten Maßnahmen und kostenlose Green-Event-Beratung vor Veranstaltung
  • Veröffentlichungen (z.B. Broschüren, Folder, Plakate, Flyer, Einladungen, Homepageeinträge etc.) sind mit beiden Logos (GreenEvent und Land ) zu versehen.

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Vor der Veranstaltung

Sie übermitteln rechtzeitig vor der Veranstaltung ein formloses Schreiben an greenevents@klimabuendnis.at mit den Veranstaltungsinformationen und einer Absichtserklärung über die Einhaltung der Green-Event-Kriterien. Anschließend wird – wenn erforderlich – ein Beratungstermin zwischen Klimabündnis Oberösterreich und Verein stattfinden.

Nach der Veranstaltung

Antragstellung

Nach der Veranstaltung stellen Sie im Wege über das Klimabündnis Oberösterreich einen Förderantrag mit folgenden Unterlagen:

  • Umsetzungsbericht (über die getroffenen Green-Event-Maßnahmen, inkl. Gästeanzahl)
  • Rechnungen und Zahlungsbestätigungen über kleininvestive Maßnahmen
  • Nachweis der korrekten Logo-Verwendung (Flyer, Screenshots Homepage etc.)
  • gegebenenfalls ausgefülltes Beratungsformular mit Beratungsbestätigung

Hinweis: Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form im PDF-Format an greenevents@klimabuendnis.at zu übermitteln.

Beurteilung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit den Fachexpertinnen und Fachexperten die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein Fördervorschlag erarbeitet.

Genehmigung/Auszahlung

Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied wird Ihnen eine Förderzusage übermittelt und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Rechtsgrundlage

  • Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. März 2026 bis 31. März 2028 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

Formular

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: