Hangwasserprojekte – Erstellung von Projektunterlagen

Call für die Einreichung von Förderungsanträgen für die Maßnahme 7.6.4 – Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren – Erstellung von Projektunterlagen.

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften
  • Gemeinden und Gemeindeverbände 
  • Wassergenossenschaften, Wasserverbände 

Was wird gefördert?

Erstellung von Projektunterlagen zur Verbesserung des Hangwasserregimes hinsichtlich Flächen- und Muldenrückhalt auf Basis des Maßnahmenpunktes 23.2.3 Unterpunkt 2. der Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 "LE-Projektförderungen" ("Hangwasserprojekte"). 

Förderfähige Leistungen

  • Erstellung von Hangwasserschutzprojekten für Objekte, die vor dem 1. Juli 1990 behördlich bewilligt wurden
  • Abflussmulden
  • Betriebsstraßen 
  • Wasserrückhalteanlagen (Staubauwerke bzw. Dämme) 
  • Instandhaltungsmaßnahmen 
  • Verrohrungen von Abflusswegen in Zwangspunkten

Nicht förderfähige Leistungen 

  • Entgelte für Änderungen der Flächennutzung 
  • Projektierung von 
    • Maßnahmen der Eigenvorsorge
    • Maßnahmen zur Erschließung und Sicherung von Bauland 
    • Verrohrungen von Abflusswegen ohne Zwangspunkte
    • Anlagen mit einem Retentionsvolumen von mehr als 10.000 m³ 
    • Anlagen zum Rückhalt von Sedimenten 
    • behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen (z. B. Ausgleichsmaßnahmen im Straßenbau) 

Wie wird gefördert?

Förderhöhe und Förderbedingungen 

  • Zuschuss zu den anrechenbaren Projektierungskosten im Ausmaß von 80 %
  • Bei wettbewerbsrelevanten Vorhaben erfolgt die Förderungsgewährung als de-minimis-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.  
  • Die Kosten werden grundsätzlich exkl. MWSt. gefördert. Sofern der/die FörderwerberIn nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, können die Kosten inkl. MWSt. gefördert werden. Dies ist bei der Projekteinreichung zu belegen. 
  • Eigenleistungen sind nur maximal bis zur Höhe des Interessentenbeitrages als förderfähige Kosten anrechenbar. Umfang und Art der Eigenleistungen sind im Antrag klar zu definieren. 
  • Die anrechenbaren Kosten müssen mindestens 2.500 Euro exkl. MWSt. je Vorhaben betragen.  
  • Sämtliche zur Förderung eingereichten Kosten sind zu plausibilisieren. Dies kann beispielsweise an Hand von zumindest drei Vergleichsangeboten/unverbindlichen Preisauskünften erfolgen. 

Finanzrahmen

Im gegenständlichen Call können Planungen/Projektierungen mit einem Gesamtmittelbedarf von 200.000 Euro bedeckt werden. Darüber hinausgehende Einreichungen bzw. Kosten können nicht gefördert werden. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Fachgrundlagen zur Beurteilung der Einhaltung der Kriterien sind im Projekt darzulegen. 
  • Die Finanzierung des Projektes muss gewährleistet sein. 
  • Das Wasser stammt nicht von Siedlungs- und Industriegebieten. 
  • Es müssen auch andere mögliche Maßnahmen im Einzugsgebiet unter aktiver Einbeziehung der Gemeinden, der Landwirtschaft und der überörtlichen Raumplanung ausgewiesen und dargestellt bzw. erläutert werden.  
  • Erfüllung der "Allgemeinen Projektanforderungen an Hangwasserprojekte"

Abwicklung / Antragstellung

Einreichstelle

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
Abteilung Wasserwirtschaft - Gruppe Hochwasserschutz
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
Email: hw.ww.post@ooe.gv.at

Stichtag

  • Letztmalige Möglichkeit zur Projekteinreichung: 31.12.2023
  • Bewilligungsstichtag: 04.03.2024

Randbedingungen

  • Projekte, die nicht innerhalb der Frist vollständig eingereicht werden, können für das Auswahlverfahren nicht zugelassen werden.
  • Als Nachweis der rechtzeitigen Einreichung gilt bei postalischer Übermittlung der Poststempel, bei persönlicher Einreichung das Datum des Eingangsstempels.
  • Bei elektronischer Übermittlung an die Emailadresse hw.ww.post@ooe.gv.at gilt das Projekt als rechtzeitig übermittelt, wenn alle notwendigen Unterlagen am Stichtag eingegangen sind.
  • Die Anträge werden von der Einreichstelle gesammelt und auf ihre Vollständigkeit geprüft (allenfalls Nachforderung von Unterlagen).
  • Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren Hand der Projektauswahlkriterien bewertet und gemäß dieser Reihung ausgewählt.
  • Bei gleicher Bewertung erfolgt eine Reihung nach dem Datum der vollständigen Einreichung.
  • Nur vollständige Anträge (nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen) werden dem Auswahlverfahren unterzogen und können in der Folge gegebenenfalls bewilligt werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 
  • Die beantragten Maßnahmen dürfen erst nach Förderungszusage begonnen werden.

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: