Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Land Oberösterreich ist bemüht, seine Websites im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

  • Homepage des Landes Oberösterreich: www.land-oberoesterreich.gv.at
  • Subdomains der oö. Bezirkshauptmannschaften:
    • Braunau: www.bh-braunau.gv.at
    • Freistadt: www.bh-freistadt.gv.at
    • Gmunden: www.bh-gmunden.gv.at
    • Grieskirchen und Eferding: www.bh-gr-ef.ooe.gv.at
      • Grieskirchen: www.bh-grieskirchen.gv.at
      • Eferding: www.bh-eferding.ooe.gv.at
    • Kirchdorf: www.bh-kirchdorf.ooe.gv.at
    • Linz-Land: www.bh-linz-land.gv.at
    • Perg: www.bh-perg.gv.at
    • Ried: www.bh-ried.gv.at
    • Rohrbach: www.bh-rohrbach.gv.at
    • Schärding: www.bh-schaerding.gv.at
    • Steyr-Land: www.bh-steyr-land.gv.at
    • Urfahr-Umgebung: www.bh-urfahr-umgebung.gv.at
    • Vöcklabruck: www.bh-voecklabruck.gv.at
    • Wels-Land: www.bh-wels-land.gv.at
  • sowie alle weiteren als Subdomain betriebene Websites des Landes Oberösterreich.

Das Land Oberösterreich orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz i.V.m. § 1 Oö. WEBVO 2020 bzw. Art 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 (EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)) vereinbar.

An der Zielerreichung wird gearbeitet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

    Alle dynamischen Web-Inhalte und -Applikationen (Statistik-Applikation, Geographie, Naturschutzbuch, Luftgüte- und meteorologische Messwerte, Hydrographischer Dienst, Lawinenwarndienst, Gemeinde-Applikation etc.) entsprechen nur teilweise den Bestimmungen zur Barrierefreiheit. Wir planen alle eingebundenen Web-Applikationen bis Ende 2023 zu überarbeiten und an die geltenden Barrierefreiheitsbestimmungen anzupassen.

  2. Unverhältnismäßige Belastung

    Dateiformate (PDF-Format) von Büroanwendungen, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

    Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente laufend zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.

  3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

    Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für laufende Verwaltungsverfahren notwendig sind (Publikationen), sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant.

    Aufgezeichnete zeitbasierte Medien (Videos), die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen und werden nicht überarbeitet.

    Online-Karten und Kartendienste sind nicht barrierefrei und fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2102.

    Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Web-Inhalten haben. Wir bemühen uns, Ihnen diese auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. Jänner 2022 aktualisiert. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten: Startseite, Inhaltsseiten der 2. Navigationsebene, Kontakt, Suche und Suchergebnis, Bezirkshauptmannschaften etc.

Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt ist, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Präsidium
Abteilung Kommunikation und Medien 
Landhausplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-114 00
Fax (+43 732) 77 20-21 15 88
E-Mail komed.post@ooe.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68
Fax (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail as.post@ooe.gv.at

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website www.land-oberoesterreich.gv.at samt Subdomains wurde im Juni 1997 erstmalig veröffentlicht. Die Website wurde in den Jahren 2001, 2004 und 2015 technisch erneuert.

Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für Ende 2021 geplant.

Informationen zur Benutzung finden Sie unter