Bewusstseinsbildende klimarelevante Maßnahmen und Aktionen in Oberösterreich

Mit dieser Förderaktion werden oö. Klimabündnisgemeinden beim Umsetzen von Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit im Klimaschutz und bei Klimawandel­anpassung unterstützt.

Wer wird gefördert?

  • Oberösterreichische Klimabündnisgemeinden
  • Gemeindeorganisationen, welche im Auftrag von oö. Klimabündnisgemeinden tätig sind.
  • Nicht gewinnorientierte Vereine, Organisationen sowie Schulen, die in Kooperation mit mindestens einer oö. Klimabündnisgemeinde, bestätigt durch eine schriftliche Zustimmung, Klimaschutzmaßnahmen umsetzen.

Was wird gefördert?

Bewusstseinsbildende Klimaschutzmaßnahmen mit Bezug zu folgenden Themen:

  • effiziente Nutzung von Energie
  • Energiesparen
  • Einsatz von erneuerbaren Energieträgern
  • klimafreundliche Mobilität
  • nachhaltiges Sanieren und Bauen
  • nachhaltiger Konsum (unter anderem Regionalität, Saisonalität)
  • Ressourcenschonung und Abfallvermeidung
  • globale Verantwortung und Klimagerechtigkeit (z.B. Fairtrade)
  • Klimawandel-Anpassung

Welche Aktivitäten aus den oben genannten Themenbereichen können gefördert werden?

  • Veranstaltungen wie Vorträge, Filme, moderierte Filmvorführungen, Theater und Kabaretts, Dialogforen und Beteiligungsprozesse, Exkursionen, Workshops, Ausstellungen
    • Rahmenprogramm ist nur förderfähig, wenn ein Klimabezug gegeben ist.
    • Sachpreise und Gutscheine, z.B. für Gewinnspiele bei Veranstaltungen müssen gewissen ökologischen Kriterien entsprechen, damit die Kosten zur Förderung anerkannt werden können.
    • Für Veranstaltungen mit beantragten Kosten ab 1.000 Euro ist eine Bestätigung vom Klimabündnis Oberösterreich erforderlich, dass die Green-Event-Kriterien ausreichend eingehalten werden. Dieser Punkt ist im Online-Antrag enthalten.
    • Zur Abklärung der Förderfähigkeit von Rahmenprogramm und Sachpreisen/Gutscheinen sowie für die Green-Event-Bestätigung wird empfohlen, bereits vor Einreichung des Förderantrages das Klimabündnis Oberösterreich zu kontaktieren: Tel.: (0732)772652; E-Mail: oberoesterreich@klimabuendnis.at
  • Spezielle Schulungen und Ausbildungen für Personen, die für die Gemeinde Klima-schutzarbeit betreiben. (Der Ausbildungsinhalt muss mit dem Klimaschutzbeauftragen des Landes Oberösterreich abgestimmt sein und auf die Landesförderung ist in geeigneter Form, wie z.B. dem oö. Landeslogo, hinzuweisen.) 
  • Materialien wie Folder, Programme, Internetauftritte, Schautafeln (Wartungsarbeiten für Websites, Soziale Medien oder ähnliche Internetauftritte dürfen maximal 20 Prozent eines größeren Gesamtpakets betragen)
  • Mehrweg-Tragetaschen als Maßnahme gegen Plastik-Tragetaschen sind nur förderfähig, wenn die Maßnahme in ein Paket von umfassenderen Klimaschutz-Aktionen eingebettet ist und wenn die Aktion mit dem jeweils zuständigen Bezirksabfallverband abgestimmt ist. Das Landeslogo muss auf den Mehrwegtaschen verwendet werden.
  • Tools (wie z.B. Spezialsoftware im Bereich Klimaschutz)
  • Aktionen sowie hierfür erforderliche Vorleistungen (z.B. Anmietung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zum Probefahren für die Bevölkerung)
  • „Schnuppertickets“ für öffentliche Verkehrsmittel
  • NICHT förderfähig sind Eigenleistungen, Gebühren (einschließlich Portokosten) und Verpflegung.
  • Projektrelevante Einnahmen und Förderungen von anderen Stellen verringern die Förderungsberechnungsbasis.

Info zur Schnupperticket-Aktion: 

Gefördert werden einmalig sechs übertragbare Monatstickets des öffentlichen Verkehrs pro Gemeinde zu regionalen Zentren in Oberösterreich oder in die Landeshauptstadt (ein Ticket für sechs Monate oder zwei Tickets parallel für drei Monate etc.). Der Stadtverkehr (z.B. Linz-Linien) kann enthalten sein. Möglich ist eine weitere Förderung für zusätzliche Strecken (zusätzliche Haltestelle in der Gemeinde oder zusätzlicher Zielort), wenn die Testphase der ersten Strecke erfolgreich abgeschlossen wurde. Weiters werden Maßnahmen zur Bewerbung der Schnupperticket-Aktion gefördert (z.B. Druck von Informationsmaterial).

Wie wird gefördert?

Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel ist pro Förderungswerberin bzw. Förderungswerber und förderbarem Vorhaben eine finanzielle Unterstützung in folgender Höhe möglich:

  • Für Bewusstseinsbildungsmaßnahmen in einer Gemeinde:
    Maximal 50 % der anrechenbaren Bruttokosten und maximal 2.000 Euro pro Einzelaktivität.
  • Für gemeindeübergreifende Aktionen:
    Maximal 65 % der anrechenbaren Bruttokosten und maximal 2.000 Euro pro teilnehmende Gemeinde, aber in Summe maximal 10.000 Euro pro Einzelaktivität.

Bonus für übertragbare Vorbildprojekte:

Für die Entwicklung innovativer Bewusstseinsbildungsaktionen, die als Vorbildprojekte von anderen Gemeinden übernommen werden können, kann ein Bonus von maximal 5.000 Euro pro Maßnahme genehmigt werden. 

Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass die Konzepte (Planungen und Entwürfe) und gegebenenfalls geförderte Materialien nach der pilothaften Umsetzung dem Land Oberösterreich und/oder anderen Gemeinden auf Anfrage für die Dauer einer Weiternutzung kostenneutral zur Verfügung gestellt werden und diese Gemeinden durch die Nachnutzung einen wesentlichen Umsetzungsvorteil (in Bezug auf Kosten, Zeitaufwand o.ä.) erfahren.

Die Entwicklung eines bonusfähigen Vorbildprojekts ist vor der Umsetzung mit der Abteilung Umweltschutz/Stabstelle Klimaschutz des Landes Oberösterreich abzustimmen.

Die Kombination der Landesförderung mit einer Bundesförderung ist möglich.

Mehrfachförderungen für denselben Förderzweck sind ausdrücklich ausgeschlossen; eine gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Fördermittel für denselben Zweck ist unzulässig.

Einnahmen sowie Förderungen anderer Stellen (insbesondere Bundesförderungen) verringern jedoch die Basis für die Förderung in diesem Programm.

Die gesamten Kosten der beantragten sowie der abgerechneten Maßnahmen/Aktivitäten müssen pro Förderantrag mindestens 350 Euro betragen. 

Hinweis: Sind Antragstellerinnen bzw. Antragsteller im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt, sind die anrechenbaren Kosten ohne Umsatzsteuer zu bemessen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Neben den in der Förderungserklärung angeführten Voraussetzungen gelten folgende zusätzliche Bedingungen:

  • Das Ansuchen auf Landesförderung muss vor Beginn der Aktivitäten oder Maßnahme erfolgen.
  • Das Landeslogo ist in ausreichender Größe zu platzieren.
  • Die Inhalte der Aktivitäten und Maßnahmen sind an den Zielen der Oö. Klima- und Energiestrategie zu orientieren.
  • Die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller verpflichten sich, die mit einer Förderung des Landes Oberösterreich erzielten Projektergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
  • Die jeweilige Zielgruppe in der Gemeinde wird stark eingebunden.
  • Die Gemeinde macht im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Klimaschutz auch in ihren gemeindeeigenen Medien immer wieder zum Thema.
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF und Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.
  • Die Maßnahme muss innerhalb von zwölf Monaten ab Förderungszusicherung umgesetzt und abgerechnet werden.

Erforderliche Unterlagen

VOR Umsetzung der Maßnahme:

  • Online-Antrag Land samt Beilagen:
    • Projektbeschreibung
    • Finanzierungsplan
    • Förderzusagen

NACH Umsetzung der Maßnahme:

  • Endabrechnungsblatt mit Auflistung der tatsächlichen Ausgaben
  • Projektbericht inklusive etwaiger Belegexemplare (z.B. Folder, Fotos)

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

Die Abrechnungsunterlagen sind elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.

Abwicklung / Antragstellung

  • Der Antrag mit den notwendigen Beurteilungsunterlagen für die Landesförderung ist VOR Durchführung des Vorhabens per Online-Formular beim Amt der Oö. Landesregierung einzureichen.
  • Voraussetzung für die Gewährung eines Bonus für Vorbildprojekte ist, dass die Abteilung Umweltschutz/Stabstelle Klimaschutz frühzeitig in die Projektentwicklung eingebunden wird.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit den Fachexpertinnen und Fachexperten die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein Fördervorschlag erarbeitet.
  • Im Falle einer Genehmigung durch das zuständige Regierungsmitglied erhält der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die Mitteilung über die Höhe der vorgesehenen Förderung und allenfalls damit verbundene Bedingungen und Auflagen. Nach Umsetzung der Maßnahme wird nach Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen durch die Abteilung Umweltschutz (Stabstelle Klimaschutz in Zusammenarbeit mit der Förderungsgruppe) auf Basis der tatsächlichen Kosten der endgültige Förderungsbetrag an den Förderungswerber bzw. die Förderungswerberin ausbezahlt.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
  • Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. März 2026 bis 31. März 2028 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

Formular

  • Klimaschutzmaßnahmen (UWD-US/E-37)

    Endabrechnung

    Herunterladen 342,64 KB).

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: