Wer wird gefördert?
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften (u.a. OG, KG) inkl. Mischformen (z.B.: GmbH & Co KG)
- Juristische Personen des privaten Rechts (u.a. Vereine, GmbH)
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen Bund und Länder
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Antiatom-Offensive des Landes OÖ werden für 2026 Zusatzschwerpunkte festgelegt.
a) Analyse der Folgen der Reaktorkatastrophen Tschernobyl und Fukushima
b) Social - Media - Kampagne. Fakten und Mythen zur Kernenergie
c) Konzept zur Bildungsarbeit in Schulen
d) Kleine Reaktormodule - Infokampagne in den potentiellen Standorten
Die Details zu den Schwerpunkten und Projektzielen sind unter nachstehenden Link abzurufen.
- Zusatzschwerpunkte im Rahmen des Maßnahmenpakets Nr. 35 der oberösterreichischen Anti-Atom-Offensive .
Abwicklung und Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:
Antragstellung
Sie übermitteln innerhalb der Einreichfrist einen aussagefähigen Projektplan mit einem
- Formlosen Förderungsantrag
- Kontaktdaten (E-Mail, Adresse, Telefon, Kontaktperson)
- Bankverbindung
- Art des Antragstellers (Unternehmen, Verein, Gemeinde, Sonstiges)
- Kurze Projektbeschreibung
- Kostenschätzung (Sachkosten, Personalkosten)
Zur Fristwahrung genügt die elektronische Übermittlung der oben angeführten Unterlagen an: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at.
Hinweise:
- Der Umfang des Projektplans darf maximal 5 A4-Seiten betragen und keine Anlagen haben. Internetlinks dürfen verwendet werden.
- Projektpläne, welche die maximale Seitenanzahl überschreiten, nicht fristgerecht eingehen oder unvollständig sind können im Bewertungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Beurteilung
Der Antiatom-Beauftragte des Landes OÖ beruft eine Fachjury ein, welche die eingereichten Projekte anhand der Bewertungskriterien der einzelnen Projekte überprüft und deren Förderfähigkeit nach dem Mehrheitsprinzip in einer anonymen Abstimmung für eingereichte Projekte beurteilt. Über den Vorschlag der Höhe der Förderung wird ebenfalls im Rahmen der Fachjurysitzung eine Bewertung durchgeführt.
Die Fachjury besteht aus dem Antiatom-Beauftragten des Landes OÖ und je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Gruppe Strahlenschutz und der Gruppe Förderungen der Abteilung Umweltschutz.
Die Fachjury behält sich vor, im Rahmen der Jurysitzung eine Kurz-Präsentation der vorgelegten Projekte einzufordern.
Genehmigung/Auszahlung der Förderung
Bewertungskriterien
- In die Bewertung der Projektpläne und Prüfung der Förderanträge fließen die für das jeweilige Projekt definierten Bewertungskriterien ein.
- Für die Auszahlung der Förderung fließt die Erreichung der definierten Ergebnis- und Entscheidungskriterien für das jeweilige Projekt ein. Als Grundlage gilt der Projektendbericht.
Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten:
- Die Auszahlung der ersten Rate in der Höhe von 50 % der zugesagten Förderung erfolgt nach Förderzusage sowie nach Rückübermittlung der notwendigen Förderungserklärung an die Förderstelle.
- Die zweite Rate nach Vorlage der Abrechnung aller notwendigen Unterlagen nach Projektabschluss jedoch bis spätestens 31.01.2027 wie
- Projektendbericht. Der Projektendbericht hat eine Zusammenfassung auf maximal 2 A4-Seiten zu beinhalten.
- ebenso ist eine Abrechnungsaufstellung mit Sachkosten, Personalkosten samt Belegen der Förderstelle vorzulegen.
Nach erfolgter Prüfung der Abrechnungsunterlagen erhalten die Förderwerber eine Information über die Höhe der ausbezahlten Restrate, Die Gesamtförderung ist mit der Höhe der genehmigten Förderung begrenzt.
Zwischenpräsentation
Nach Förderzusage behält sich der Antiatom-Beauftragte vor, Zwischenergebnisse und etwaige Präsentationen dieser Zwischenergebnisse anzufordern.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
Laufzeit/Einreichfrist
Die Laufzeit für diesen Fördercall läuft von November 2025 bis 15. Jänner 2026. Alle Einreichungen, die nach dem 15. Jänner 2026 einlangen, müssen abgelehnt werden.
