Fördercall Zusatzschwerpunkt „Zukunft Öffentlichkeitsarbeit der Antiatom-Offensive des Landes

Das Land Oberösterreich engagiert sich seit Jahrzehnten aktiv gegen Atomenergie. Um die Antiatom-Arbeit in den Zielländern (Österreich und Tschechien) sichtbar zu machen, soll ein Konzept erarbeitet werden, wie und über welche Kanäle die Bevölkerung erreicht werden kann.

Zielsetzung/Fragestellung

  • Vorschläge zur besseren Koordination zwischen involvierten Vereinen und Akteuren in den Zielstaaten. Entwicklung praxisnaher Empfehlungen
  • Wie bzw. über welche Kanäle kann die Zielgruppe Jugend erreicht werden
  • Handbuch und Ideen für zukünftige Kampagnen
  • Entwicklung zukunftsorientierter Empfehlungen für eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit

Wer wird gefördert?

  • Einzelunternehmen 
  • Personengesellschaften (u.a. OG, KG) inkl. Mischformen (z.B.: GmbH & Co KG
  • Juristische Personen des privaten Rechts (u.a. Vereine, GmbH
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen Bund und Länder

Die Antragsteller haben einen Nachweis über

  • Erfahrung im Bereich Umwelt- oder Anti-Atom-Initiativen und/oder
  • Erfahrung im Bereich von Kommunikation bzw. Marketing oder
  • eine vergleichbare Erfahrung um die Zielsetzungen/Fragestellungen erfüllen zu können

vorzulegen. 

Abwicklung und Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Antragstellung

Sie übermitteln innerhalb der Einreichfrist einen aussagekräftigen Förderungsantrag bestehend aus:

  • Formlosem Förderungsantrag 
    • Kontaktdaten (E-Mail, Adresse, Telefon, Kontaktperson) 
    • Bankverbindung
    • Art des Antragstellers (Unternehmen, Verein, Gemeinde, Sonstiges) 
  • Evaluationskonzept inkl. Methodik, Zeitplan und Kostenaufwand – maximal 5 A4 Seiten
  • Referenzen vergleichbarer Projekte
  • Vorstellung des Projektteams (inkl. Sprachen & Fachkompetenz)
  • Kostenplan (Pauschalhonorar (bevorzugt) oder Stundenhonorar)

Zur Fristwahrung genügt die Übermittlung der oben angeführten Unterlagen an: foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at.

Hinweise:

  • Vor Gewährung einer Beihilfe hat das betreffende Unternehmen die "De-minimis"-Beihilfen anzugeben, die es in den vorangegangenen drei Jahren erhalten hat.
  • Eine neue "De-minimis"-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der Höchstbetrag von 300.000 Euro innerhalb des laufenden Drei-Jahres-Zeitraums nicht überschritten wird.
  • Nach der neuen "De-minimis"-Verordnung wird nicht nur das einzelne Unternehmen, sondern der gesamte Unternehmensverbund in die "De-minimis"-Betrachtung einbezogen. Ein Unternehmens¬verbund wird dabei als "ein einziges Unternehmen" definiert. Erhält ein einziges Unternehmen "De minimis"-Beihilfen nach verschiedenen "De-minimis"-Verordnungen, so müssen diese zusammen betrachtet und können bis zu einer Obergrenze addiert werden.

Beurteilung

Das Bewertungskomitee (bestehend aus dem Antiatom-Beauftragten des Landes , einem Vertreter der Gruppe Finanzen und Förderungen und einem Vertreter der Gruppe Strahlenschutz – Federführung Antiatom-Beauftragter des Landes ) bewertet die Bewerbungsunterlagen anhand folgender Kriterien

  • Fachliche Qualität des Konzepts (Inhalt, Klarheit, Nachvollziehbarkeit, Methodik)
  • Erfahrung mit vergleichbaren Projekten
  • Qualifikation des Projektteams
  • Umsetzungskompetenz (realistische Zeitplanung)
  • Preis-Leistungs-Verhältnis

Auszahlung der Förderung 

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Raten. 

  • Die Auszahlung der ersten Rate in der Höhe von 50 % der zugesagten Förderung erfolgt nach Förderzusage sowie nach Eingang der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Förderungserklärung bei der Förderstelle. 
  • Die Auszahlung der zweiten Rate erfolgt nach Vorlage, Prüfung und Annahme nachfolgender Unterlagen:
    • Präsentation des vorläufigen Endberichtes in der KW 39 (22.9.-26.09.2025) (Präsentationsunterlagen sind 1 Woche vor der Präsentation dem Bewertungskomitee vorzulegen)
    • Schriftlicher Endbericht (ca. 20 Seiten) mit den Inhalten gemäß der Zielsetzung (Abgabe bis spätestens 1. Oktober 2025)
    • Projektkostenabrechung mit Sachkosten, Personalkosten samt Belegen. 

Nach erfolgter Prüfung der Abrechnungsunterlagen erhalten die Förderwerber eine Information über die Höhe der Restrate. Die Gesamtförderung ist jedenfalls mit der Höhe der genehmigten Förderung begrenzt.

Das Gesamtbudget für diesen Fördercall beträgt max. 14.000 Euro.

Rechtsgrundlagen 

  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF 
  • "De-minimis"-Verordnung; Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 gültig ab 01.01.2024

Laufzeit/Einreichfrist 

Die Laufzeit für diesen Fördercall läuft von 26. Mai bis 23. Juni 2025. Einreichungen, welche nach dem 23. Juni 2025 einlangen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für Fragen steht die Abteilung Umweltschutz (Gruppe Strahlenschutz, Gruppe Förderungen) und der Antiatom-Beauftragte des Landes zur Verfügung. 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: