Reparatur-, Recycling- und Wiederverwendungsinitiativen

Diese Förderung unterstützt den ganzheitlichen und nachhaltigen Wertstoff­kreislauf, um Kooperationen auszubauen und die Verbraucherinnen und Verbraucher darin zu bestärken, sich für die Reparatur, das Recycling und die Wiederverwendung von Gütern zu entscheiden.

Wer wird gefördert?

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Gemeinden,
  • Gemeindeverbände oder daraus gebildete Organisationen 
  • Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie
  • Bildungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Das Land Oberösterreich fördert die Erstausstattung von innovativen Reparatur-/Recycling- und Wiederverwendungsinitiativen und Basisprojekte, wie z.B.

  • Reparatureinrichtungen
  • Tauscheinrichtungen
  • Verleiheinrichtungen etc.,

die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang ausgestattet oder betrieben werden könnten.

Förderfähige Kosten:

Ausgaben für die Erstausstattung (z.B. Werkzeuge, Messgeräte, Mobiliar, Büroausstattung etc.)

Nicht gefördert werden:

Kosten für Personal, Miete, Strom, bauliche Maßnahmen, Bewirtung bzw. Verpflegung, die Anschaffung von Geräten wie Beamer, PC usw., die allgemein einsetzbar sind.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis 70 % der förderungsfähigen Kosten, maximal 12.000 Euro.

Hinweis: Mehrfachförderungen für denselben Förderzweck sind ausdrücklich ausgeschlossen; eine gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Fördermittel für denselben Zweck ist unzulässig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bei der Errichtung und beim Betrieb der Einrichtung müssen Umweltgesichtspunkte verwirklicht und berücksichtigt werden sowie

  • ein freier Zugang zu den Räumlichkeiten muss für alle Interessierten während der Öffnungszeiten gewährleistet sein.
  • Die Betreiberinnen und Betreiber sowie Projektverantwortlichen müssen für die Zusammenarbeit mit anderen ähnlich gelagerten Organisationen offen sein, Vernetzungsvorhaben unterstützen und Erfahrungen, erarbeitete Konzepte sowie Beiträge für statistische Erhebungen, Evaluierungen u.a. dem Fördergeber zur Verfügung stellen.
  • Die Differenzierung zu ReVital muss gegeben sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular Land (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
  • Kostenaufstellung/Finanzierungsplan
  • Beschreibung des Projektes, des Projektumfanges, einschließlich der Bedeutung und beabsichtigten Wirkung der Maßnahme
  • alle für das Projekt erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen
  • Angaben zum Träger der Maßnahme (Satzung, Eintragung in das Vereinsregister, Nachweis der Gemeinnützigkeit, gegebenenfalls Bestätigung der Vorsteuerabzugsberechtigung)

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

Alle angeführten Unterlagen sind elektronisch per E-Mail an
foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

1. Antragstellung

Der Förderungsantrag ist VOR Durchführung der Maßnahme an die Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.

2. Beurteilung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit Fachexpertinnen und Fachexperten die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.

3. Genehmigung

Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied oder die Landesregierung wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.

4. Auszahlung

Nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Rechnungen sowie aller notwendigen Unterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Abrechnungskosten geringer sein als in der Kostenschätzung angenommen, so reduziert sich die Förderung aliquot. Rechnungen können nur im Leistungszeitraum des Genehmigungsjahres bzw. nach festgelegter Frist anerkannt werden.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
  • Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. März 2026 bis 31. März 2028 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: