Reparatur-, Recycling- und Wiederverwendungsinitiativen

Diese Förderung unterstützt den ganzheitlichen und nachhaltigen Wertstoff­kreislauf, um Kooperationen auszubauen und die Verbraucherinnen und Verbraucher darin zu bestärken, sich für die Reparatur, das Recycling und die Wiederverwendung von Gütern zu entscheiden.

Wer wird gefördert?

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Gemeinden,
  • Gemeindeverbände oder daraus gebildete Organisationen 
  • Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie
  • Bildungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Das Land Oberösterreich fördert die Erstausstattung von innovativen Reparatur-/Recycling- und Wiederverwendungsinitiativen und Basisprojekte, wie zum Beispiel

  • Reparatureinrichtungen
  • Tauscheinrichtungen
  • Verleiheinrichtungen etc.,

die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang ausgestattet oder betrieben werden könnten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt bis 70 Prozent der förderungsfähigen Kosten, maximal 12.000 Euro.

Förderfähige Kosten

Ausgaben für die Erstausstattung (z.B. Werkzeuge, Messgeräte, Mobiliar, Büroausstattung etc.)

Nicht gefördert werden

Kosten für Personal, Miete, Strom, bauliche Maßnahmen, Bewirtung bzw. Verpflegung, die Anschaffung von Geräten wie Beamer, PC usw., die allgemein einsetzbar sind.

Hinweis: Nicht gefördert werden Maßnahmen und Initiativen, soweit diese von anderen Förderungssystemen des Landes Oberösterreich erfasst werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bei der Errichtung und beim Betrieb der Einrichtung müssen Umweltgesichtspunkte verwirklicht und berücksichtigt werden sowie

  • ein freier Zugang zu den Räumlichkeiten muss für alle Interessierten während der Öffnungszeiten gewährleistet sein.
  • die BetreiberInnen und Projektverantwortlichen müssen für die Zusammenarbeit mit anderen ähnlich gelagerten Organisationen offen sein; Vernetzungsvorhaben unterstützen und Erfahrungen, erarbeitete Konzepte sowie Beiträge für statistische Erhebungen, Evaluierungen u.a. dem Fördergeber zur Verfügung stellen.
  • Die Differenzierung zu ReVital muss gegeben sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular Land (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
  • Kostenaufstellung/Finanzierungsplan
  • Beschreibung des Projektes, des Projektumfanges, einschließlich der Bedeutung und beabsichtigten Wirkung der Maßnahme
  • alle für das Projekt erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen
  • Angaben zum Träger der Maßnahme (Satzung, Eintragung in das Vereinsregister, Nachweis der Gemeinnützigkeit, gegebenenfalls Bestätigung der Vorsteuerabzugsberechtigung)

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

Alle angeführten Unterlagen sind elektronisch per E-Mail an
foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Antragstellung

Der Förderungsantrag ist VOR Durchführung der Maßnahme an die Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.

Beurteilung

Die MitarbeiterInnen des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit FachexpertInnen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.

Genehmigung

Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied oder der Landes-regierung wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.

Auszahlung

Nach Umsetzung der Maßnahmen und Vorlage der Rechnungen sowie aller notwendigen Unterlagen wird der endgültige Förderbetrag errechnet und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Sollten die tatsächlichen Abrechnungskosten geringer sein als in der Kostenschätzung angenommen, so reduziert sich die Förderung aliquot. Rechnungen können nur im Leistungszeitraum des Genehmigungsjahres bzw. nach festgelegter Frist anerkannt werden.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
  • Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
  • Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: