- Wer wird gefördert?.
- Was wird gefördert?.
- Wie wird gefördert?.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?.
- Abwicklung / Antragstellung.
Wer wird gefördert?
Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere
- Vereine
- oberösterreichische Gemeinden und Städte
- Bildungseinrichtungen (wie z.B. Schulen und Universitäten)
- qualifizierte Personen (wie z.B. Natur- und Landschaftsführende, Waldpädagoginnen und Waldpädagogen)
Was wird gefördert?
Gefördert werden bewusstseinsbildende Maßnahmen und Aktionen zum Umweltmedium Boden.
Welche Aktivitäten können gefördert werden?
- Aktionen wie z.B. Bodentage in Gemeinden und Schulen, Veranstaltungen wie Bodenführungen, Seminare, Workshops, Vorträge, Filme, moderierte Filmvorführungen, Theater und Kabaretts, Dialogforen, Exkursionen, Workshops, Ausstellungen, Internetauftritte zum Thema Bodenbewusstseinsbildung und Boden allgemein.
- Spezielle Schulungen und Ausbildungen für Personen, die sich in der Gemeinde mit Bodenschutz beschäftigen. Der Ausbildungsinhalt muss mit der Abteilung Umweltschutz abgestimmt sein.
- Materialien wie Folder, Programme, Schautafeln, Tools (wie z.B. Spezialsoftware im Bereich Bodenschutz), Spielmaterialien etc.
- Zusätzlich für Gemeinden: Beratung, Vorbereitung und detaillierte Analyse durch Expertinnen und Experten für konkrete Investitionen im Bereich des bodenschonenden Umganges in Gemeinden und bei öffentlichen Flächen
Als förderrelevante Kosten gelten:
- Kosten für Planung, Beratung, Organisation, Moderation, Projektbegleitung, Marketing, Fahrten, Druckkosten für Broschüren, Einladungen, Bewerbung, Plakate, Saalmiete etc.
Die gesamten Kosten der beantragten sowie der abgerechneten Maßnahmen/Aktivitäten müssen pro Förderantrag mindestens 350 Euro betragen.
Hinweis: Sind Antragstellerinnen bzw. Antragsteller im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt, sind die anrechenbaren Kosten ohne Umsatzsteuer zu bemessen.
Nicht übernommen werden z.B. die Kosten für eine Bewirtung, der Aufwand für die Obmänner und Obfrauen bei Vereinen, die Anschaffung von Geräten wie Beamer, PC usw., die allgemein einsetzbar sind.
Wie wird gefördert?
- Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die NICHT Mitglied im Bodenbündnis sind, beträgt die Förderungshöhe maximal 50 % der förderbaren Gesamtsumme. Der maximale Förderbetrag beträgt 10.000 Euro. Ausnahmsweise kann die Fördersumme bei größeren baulichen Maßnahmen 25.000 Euro betragen.
- Für Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Sitzgemeinde MITGLIED im Bodenbündnis ist, beträgt die Förderungshöhe maximal 80 % der förderbaren Gesamtsumme. Der maximale Förderbetrag beträgt 15.000 Euro. Ausnahmsweise kann die Fördersumme bei größeren baulichen Maßnahmen 50.000 Euro betragen.
- Mehrfachförderungen für denselben Förderzweck sind ausdrücklich ausgeschlossen; eine gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Fördermittel für denselben Zweck ist unzulässig.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Antrag auf Förderung muss vor Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.
- Beschreibung des Projektes, des Projektumfanges, einschließlich der Bedeutung und beabsichtigten Wirkung der Maßnahme
- Ablaufplan, Übersichtspläne
- Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einschließlich einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
- Voraussetzung für die Anerkennung der genannten Personal- und Sachkosten ist deren jeweiliger Nachweis für das Projekt.
- alle für das Projekt erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen
- Angaben zum Träger der Maßnahme (Satzung, Eintragung in das Vereinsregister, Nachweis der Gemeinnützigkeit, gegebenenfalls Bestätigung der Vorsteuerabzugsberechtigung)
Für Vorhaben der Kategorie Bodenschutzmaßnahmen in der Gemeinde sind folgende technische Kriterien einzuhalten:
- Vor Beauftragung der detaillierten technischen Analyse für konkrete Investitionen in Bodenschutzmaßnahmen ist eine Beratung durch das Bodenbündnis Oberösterreich durchzuführen. Dabei sind bereits vorliegende Konzepte/Untersuchungen sowie Beratungsprotokolle zu berücksichtigen. Die Betrachtung hat sich auf bereits in der Gemeinde durchgeführte Bodenschutzmaßnahmen und allfällig sinnvolle zusätzliche Maßnahmen zu beziehen.
- Die detaillierte technische Analyse für konkrete Investitionen im Bereich Bodenschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet ist von einem dazu befugten Planungsunternehmen durchzuführen.
- Die Analyse muss neben dem technischen Teil sowohl die Abschätzung der Kosten der Investitionsmaßnahmen als auch den Nutzen der konkreten Maßnahmen enthalten.
Erforderliche Unterlagen
VOR Umsetzung der Maßnahme:
- Antragsformular Land OÖ (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
- Beschreibung der Maßnahme
- Kostenaufstellung, Umsetzungs- und Finanzierungsplan
NACH Umsetzung der Maßnahme
- Endabrechnungsblatt mit Auflistung der tatsächlichen Ausgaben und Zahlungsbelege
- Vorlage von Belegexemplaren für die Umsetzung (z.B. Folder, Fotos, Medienbeiträge etc.) und bei Bodenlehrpfaden ein Folder (zwei Seiten A4 inklusive Fotos und Abbildungen ausgedruckt und als PDF-Datei) mit den wesentlichen Inhalten und Zielen des Lehrpfads für die Website des Landes Oberösterreich
- Anzahl der betreuten Schülerinnen und Schüler bzw. der Klassenanzahl bei Schulworkshops
Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.
Alle angeführten Unterlagen sind elektronisch per E-Mail an
foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.
Abwicklung / Antragstellung
Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:
1. Antragstellung
Der Förderungsantrag ist mittels Formular gemeinsam mit den notwendigen Projektunterlagen und VOR Durchführung der Maßnahme an die Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden. Der Antrag ist an die Abteilung Umweltschutz zu richten. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.
2. Beurteilung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderungsteams prüfen gemeinsam mit Fachexpertinnen und Fachexperten die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird ein auf Basis der prognostizierten Kosten vorläufiger Fördervorschlag erarbeitet.
3. Genehmigung
Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied oder die Landesregierung wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.
4. Auszahlung
Im Falle einer Genehmigung erhält der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die Mitteilung über die Höhe der vorgesehenen Förderung und allenfalls damit verbundene Bedingungen und Auflagen. Nach Umsetzung der Maßnahme und nach Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen durch die Abteilung Umweltschutz (Bodenschutzteam in Zusammenarbeit mit dem Förderreferat) wird auf Basis der tatsächlichen Kosten der endgültige Förderungsbetrag an den Förderungswerber bzw. die Förderungswerberin ausbezahlt.
Die Umsetzung der Maßnahme muss bis maximal 18 Monate nach der Genehmigung der Förderung abgerechnet sein.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Laufzeit
1. März 2026 bis 31. März 2028 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Formular
-
Projekte und Maßnahmen zur Bodenbewusstseinsbildung bzw. Boden sparenden Maßnahmen (UWD-US/E-3)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Herunterladen .
-
Oö. Landesbanner
.
Zur Verwendung in externen Publikationen, Drucksorten, Einschaltungen, Werbemitteln oder Web-Präsenzen, wo ein Hinweis auf das Land OÖ als Partner, Sponsor, Fördergeber, Unterstützer etc. aufscheinen soll. Verwendung unverändert und in Farbe! (Öffnen - rechter Mausklick - Bild speichern unter)
-
Oö. Landeswappen mit Schriftzug linksbündig
.
Zur Verwendung in Logo-Leisten, z.B. eine Leiste mit den Wappen bzw. Logos aller Bundesländer. Verwendung unverändert und in Farbe! (Öffnen - rechter Mausklick - Bild speichern unter)
