Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Aktionen zum Umweltmedium Boden in Oberösterreich

Ziel ist es, breiten Bevölkerungsschichten die Bedeutung von Böden für unsere Lebensqualität nahe zu bringen.

Wer wird gefördert?

Sämtliche natürliche und juristische Personen, insbesondere

  • Vereine
  • oberösterreichische Gemeinden und Städte
  • Bildungseinrichtungen (wie z.B. Schulen und Universitäten)
  • qualifizierte Personen (wie z.B. Natur- und LandschaftsführerInnen, WaldpädagogInnen)

Was wird gefördert?

Gefördert werden bewusstseinsbildende Maßnahmen und Aktionen zum Umweltmedium Boden.

Welche Aktivitäten können gefördert werden?

  • Aktionen wie z.B. Bodentage in Gemeinden und Schulen, Veranstaltungen wie Bodenführungen, Seminare, Workshops, Vorträge, Filme, moderierte Filmvorführungen, Theater und Kabaretts, Dialogforen, Exkursionen, Workshops, Ausstellungen, Internetauftritte zum Thema Bodenbewusstseinsbildung und Boden allgemein.
  • Spezielle Schulungen und Ausbildungen für Personen, die sich in der Gemeinde mit Bodenschutz beschäftigen. Der Ausbildungsinhalt muss mit der Abteilung Umweltschutz abgestimmt sein.
  • Materialien wie Folder, Programme, Schautafeln, Tools (wie z.B. Spezialsoftware im Bereich Bodenschutz), Spielmaterialien etc.

Als förderrelevante Kosten gelten:

  • Kosten für Planung, Beratung, Organisation, Moderation, Projektbegleitung, Marketing, Fahrten, Druckkosten für Broschüren, Einladungen, Bewerbung, Plakate, Saalmiete etc.

Die gesamten Kosten der beantragten sowie der abgerechneten Maßnahmen/Aktivitäten müssen pro Förderantrag mindestens 350 Euro betragen.

Hinweis: Sind AntragstellerInnen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zum Vorsteuerabzug berechtigt, sind die anrechenbaren Kosten ohne Umsatzsteuer zu bemessen.

Nicht übernommen werden z.B. die Kosten für eine Bewirtung, der Aufwand für die Obmänner und Obfrauen bei Vereinen, die Anschaffung von Geräten wie Beamer, PC usw., die allgemein einsetzbar sind.

Wie wird gefördert?

  • Für AntragstellerInnen, die NICHT Mitglied im Bodenbündnis sind beträgt die Förderungshöhe maximal 50 Prozent der förderbaren Gesamtsumme. Der maximale Förderbetrag beträgt 10.000 Euro. Ausnahmsweise kann die Fördersumme bei größeren baulichen Maßnahmen 25.000 Euro betragen.
  • Für AntragstellerInnen, deren Sitzgemeinde MITGLIED im Bodenbündnis ist, beträgt die Förderungshöhe maximal 80 Prozent der förderbaren Gesamtsumme. Der maximale Förderbetrag beträgt 15.000 Euro. Ausnahmsweise kann die Fördersumme bei größeren baulichen Maßnahmen 50.000 Euro betragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Antrag auf Förderung muss vor Umsetzung der Maßnahme gestellt werden. 
  • Beschreibung des Projektes, des Projektumfanges, einschließlich der Bedeutung und beabsichtigten Wirkung der Maßnahme
  • Ablaufplan, Übersichtspläne
  • Finanzierungsplan (aufgegliederte Berechnung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einschließlich einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung)
  • Voraussetzung für die Anerkennung der genannten Personal- und Sachkosten ist deren jeweiliger Nachweis für das Projekt.
  • alle für das Projekt erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen
  • Angaben zum Träger der Maßnahme (Satzung, Eintragung in das Vereinsregister, Nachweis der Gemeinnützigkeit, gegebenenfalls Bestätigung der Vorsteuerabzugsberechtigung)

Erforderliche Unterlagen

VOR Umsetzung der Maßnahme

  • Antragsformular Land (vollständig ausgefüllt und unterfertigt)
  • Beschreibung der Maßnahme
  • Kostenaufstellung, Umsetzungs- und Finanzierungsplan

NACH Umsetzung der Maßnahme

  • Endabrechnungsblatt mit Auflistung der tatsächlichen Ausgaben und Zahlungsbelege
  • Vorlage von Belegexemplaren für die Umsetzung (z.B. Folder, Fotos, Medienbeiträge etc.) und bei Bodenlehrpfaden ein Folder (zwei Seiten A4 inklusive Fotos und Abbildungen ausgedruckt und als PDF-Datei) mit den wesentlichen Inhalten und Zielen des Lehrpfads für die Website des Landes Oberösterreich
  • Anzahl der betreuten SchülerInnen bzw. der Klassenanzahl bei Schulworkshops

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

Alle angeführten Unterlagen sind elektronisch per E-Mail an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Antragstellung

Der Förderungsantrag ist mittels Formular gemeinsam mit den notwendigen Projektunterlagen und VOR Durchführung der Maßnahme an die Förderstelle des Landes Oberösterreich zu senden. Der Antrag ist an die Abteilung Umweltschutz zu richten. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.

Beurteilung

Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und Bewertungen durch die Abteilung Umweltschutz (interne FachexpertInnen in Zusammenarbeit mit dem Förderreferat bzw. externen ExpertInnen) treffen die zuständigen Organe des Landes die Entscheidung über Genehmigung oder Ablehnung des Ansuchens.

Genehmigung

Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied oder der Landesregierung wird Ihnen der vorläufige Fördervorschlag übermittelt.

Auszahlung

Im Falle einer Genehmigung erhält der bzw. die AntragstellerIn die Mitteilung über die Höhe der vorgesehenen Förderung und allenfalls damit verbundene Bedingungen und Auflagen. Nach Umsetzung der Maßnahme und nach Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen durch die Abteilung Umweltschutz (Bodenschutzteam in Zusammenarbeit mit dem Förderreferat) wird auf Basis der tatsächlichen Kosten der endgültige Förderungsbetrag an den bzw. die FörderungswerberIn ausbezahlt.

Die Umsetzung der Maßnahme muss bis maximal 18 Monate nach der Genehmigung der Förderung abgerechnet sein.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
  • Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
  • Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

Formular

  • Projekte und Maßnahmen zur Bodenbewusstseinsbildung bzw. Boden sparenden Maßnahmen (UWD-US/E-3)

    Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln

    Herunterladen 427,51 KB).

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: