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Begriffe zum Thema Wohnen
Was bedeutet "Förderbare Personen" oder was zählt alles zum Haushaltseinkommen.
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Rechtliche Grundlagen
Hier finden Sie die Verlinkung zum Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 und den Verordnungen.
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Eigenheim bzw. Errichtung einer zweiten Wohnung
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung von Zuschüssen zu Hypothekardarlehen oder eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses.
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Reihenhäuser
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung von Zuschüssen zu Hypothekardarlehen oder eines einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschusses, sofern die Anlage aus mindestens 3 Reihenhäusern bzw. 2 Doppelhäusern besteht.
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Reihenhäuser, Doppelhäuser in Mietkauf
Gefördert wird der Neubau von Reihenhäusern/Doppelhäusern in Mietkauf durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich.
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Info: Geförderte Wohnungen und Wohnhäuser dürfen nur an förderbare Personen überlassen werden, wobei die Voraussetzungen des § 6 Abs. 9 Oö. WFG 1993 durch den Besitz des Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt EU" als erfüllt gelten.
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Reihenhäuser, Doppelhäuser in Mietkauf
Gefördert wird der Neubau von Reihenhäusern/Doppelhäusern in Mietkauf durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich.
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Mietwohnungen für junge Menschen
Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen für junge Menschen durch Förderungsdarlehen des Landes Oberösterreich.
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Förderung gemäß Oö. Junges-Wohnen-Verordnung 2019 -
Miet(kauf)wohnungen, Altersgerechte Wohnungen
Gefördert wird der Neubau von Miet(kauf)- und altersgerechten Wohnungen durch Förderungsdarlehen des Landes Oberösterreich.
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Förderung gemäß Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2019 -
Wohnheime
Gefördert wird die Errichtung von Wohnheimen durch Annuitätenzuschüsse des Landes Oberösterreich.
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Förderung gemäß Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2019 -
Eigentumswohnungen
Gefördert wird die Errichtung von Eigentumswohnungen durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich.
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Förderung gemäß Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung 2019
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Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen bei Krabbelstuben, Kindergärten und Horten
Gefördert werden Gemeinden und private Rechtsträger von Krabbelstuben, Kindergärten und Horten für Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
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Radon - Vorsorge und Sanierung
Gefördert werden in Oberösterreich Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Gemeinden der Radonpotentialklassen 2 und 3 und bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter.
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Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims mit höchstens 3 Wohnungen gemäß der Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2020
Gefördert wird der Abbruch eines Wohnhauses und der gleichzeitige Neubau eines Eigenheims mit höchstens drei Wohnungen.
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Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen gemäß der Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2020
Gefördert wird die Sanierung, die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude.
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Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf in Häusern bis zu 3 Wohnungen - gemäß der Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2020
Gefördert wird die Wohnraumadaptierung aufgrund erhöhtem Pflegebedarf.
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Radon - Vorsorge und Sanierung
Gefördert werden in Oberösterreich Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Gemeinden der Radonpotentialklassen 2 und 3 und bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter.
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Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020
Gefördert werden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen und die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude.
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Abbruch und anschließender Neubau von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020
Gefördert wird der Neubau eines Wohnhauses mit mehr als 3 Wohnungen nach gänzlichem Abriss eines Gebäudes
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Nachträglicher Lifteinbau bei Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen oder Wohnheimen gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020
Gefördert wird die nachträgliche Errichtung eines Liftes bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen.
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Sanierung von Wohnheimen gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an Wohnheimen, wie Alten- und Pflegheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen, Schüler-Lehrlings- und Studentenheimen.
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Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen – Tausch von Fenstern und/oder Wohnungseingangstüren gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020
Gefördert wird der Austausch von Fenstern und / oder von Wohnungseingangstüren bei Miet- und Eigentumswohnungen, deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
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Wohnraumadaptierung aufgrund erhöhten Pflegeaufwands bei Miet- und Eigentumswohnungen gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020
Gefördert werden Maßnahmen in Miet- und Eigentumswohnungen, die aufgrund eines erhöhten Pflegeaufwands erforderlich sind.
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Kauf, Übergabe, Schenkung eines geförderten Eigenheims bzw. Reihenhauses
Natürliche Personen, welche die Voraussetzungen der „förderbaren Person“ im Sinne des § 2 Z. 13 Oö. WFG 1993 (s. Begriffe zum Thema Wohnen“ Link am Ende der Seite) erfüllen, sowie juristische Personen, können ein gefördertes Eigenheim bzw. Reihenhaus erwerben und die bestehende Förderung übernehmen.
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Kauf, Übergabe, Schenkung einer geförderten Wohnung bzw. eines Reihenhauses
Natürliche Personen, die förderungswürdig sind, können eine geförderte Wohnung/Reihenhaus erwerben und die bestehende Förderung des Landes Oberösterreich übernehmen.
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Vorzeitige Rückzahlung eines Landesdarlehens
Ein Landesdarlehen kann zu den Halbjahresfälligkeiten vorzeitig zurück bezahlt werden. Auch Teiltilgungen sind möglich.
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Einbau einer Alarmanlage
Gefördert wird der Einbau einer Alarmanlage in ein Eigenheim, in eine Eigentums- oder Mietwohnung
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Förderung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung
Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Wohn- und Schlafräumen.
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Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheime
Träger von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheimen beantragen
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Studentenheime
Träger von Studentenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Studentenheimen beantragen.
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Errichtung oder Sanierung / Erweiterung eines Spielplatzes
Gefördert wird die nachträgliche erstmalige Errichtung bzw. Sanierung und Erweiterung von Kinder- und Jugendspielplätzen
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Wohnumfeldförderung
Gefördert wird u.a. die nachträgliche erstmalige Errichtung von Bewohner-Tiefgaragenplätzen, sowie Kinder- und Jugendspielplätzen.
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Sanierung von Wohnheimen gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an Wohnheimen, wie Alten- und Pflegheimen, Heimen für Menschen mit Behinderungen, Schüler-Lehrlings- und Studentenheimen.
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Nachträglicher Lifteinbau bei Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen oder Wohnheimen gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020
Gefördert wird die nachträgliche Errichtung eines Liftes bei Wohnhäusern mit mehr als drei Wohnungen.
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Sanierung und Erweiterung von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020
Gefördert werden Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen an Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen und die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude.
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Abbruch und anschließender Neubau von Wohnhäusern mit mehr als 3 Wohnungen gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020
Gefördert wird der Neubau eines Wohnhauses mit mehr als 3 Wohnungen nach gänzlichem Abriss eines Gebäudes
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Sanierung von Miet- und Eigentumswohnungen – Tausch von Fenstern und/oder Wohnungseingangstüren gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020
Gefördert wird der Austausch von Fenstern und / oder von Wohnungseingangstüren bei Miet- und Eigentumswohnungen, deren Baubewilligung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
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Wohnraumadaptierung aufgrund erhöhten Pflegeaufwands bei Miet- und Eigentumswohnungen gemäß Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung II 2020
Gefördert werden Maßnahmen in Miet- und Eigentumswohnungen, die aufgrund eines erhöhten Pflegeaufwands erforderlich sind.
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Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen gemäß der Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2020
Gefördert wird die Sanierung, die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude.
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Wohnraumadaptierung bei erhöhtem Pflegebedarf in Häusern bis zu 3 Wohnungen - gemäß der Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2020
Gefördert wird die Wohnraumadaptierung aufgrund erhöhtem Pflegebedarf.
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Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims mit höchstens 3 Wohnungen gemäß der Oö. Wohnhaussanierungs-Verordnung I 2020
Gefördert wird der Abbruch eines Wohnhauses und der gleichzeitige Neubau eines Eigenheims mit höchstens drei Wohnungen.
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Ländliche Entwicklung 14 - 20: Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung
Die Förderung für die Umsetzung von Dorferneuerungsplänen soll die Erneuerung, Entwicklung und Erhaltung von sozial, kulturell und wirtschaftlich lebendigen Dörfern sicherstellen. Die regionale Identität und die Belebung und Stärkung der Ortskerne wird über Sektor übergreifende Initiativen verfolgt.
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Ländliche Entwicklung 14 - 20: Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung
Die Förderung für die Ausarbeitung von Dorferneuerungsplänen soll die Erneuerung, Entwicklung und Erhaltung von sozial, kulturell und wirtschaftlich lebendigen Dörfern sicherstellen. Die regionale Identität und die Belebung und Stärkung der Ortskerne wird über Sektor übergreifende Initiativen verfolgt.
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Wohnheime
Gefördert wird die Errichtung von Wohnheimen durch Annuitätenzuschüsse des Landes Oberösterreich.
Förderung gemäß Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2019 -
Stadt-Umland-Kooperationen
ACHTUNG – DIE FÖRDERUNG IST MIT FEBRUAR 2021 AUSGELAUFEN, FORMULARE ZUR ABRECHNUNG BEFINDEN SICH UNTEN!
Gefördert werden interkommunale Umsetzungsprojekte in Oö. Stadtregionen auf Basis bestehender Stadtregionaler Strategien. -
Rechtliche Grundlagen
Hier finden Sie die Verlinkung zum Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 und den Verordnungen.
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Kauf, Übergabe, Schenkung eines geförderten Eigenheims bzw. Reihenhauses
Natürliche Personen, welche die Voraussetzungen der „förderbaren Person“ im Sinne des § 2 Z. 13 Oö. WFG 1993 (s. Begriffe zum Thema Wohnen“ Link am Ende der Seite) erfüllen, sowie juristische Personen, können ein gefördertes Eigenheim bzw. Reihenhaus erwerben und die bestehende Förderung übernehmen.
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Kauf, Übergabe, Schenkung einer geförderten Wohnung bzw. eines Reihenhauses
Natürliche Personen, die förderungswürdig sind, können eine geförderte Wohnung/Reihenhaus erwerben und die bestehende Förderung des Landes Oberösterreich übernehmen.
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Errichtung oder Sanierung / Erweiterung eines Spielplatzes
Gefördert wird die nachträgliche erstmalige Errichtung bzw. Sanierung und Erweiterung von Kinder- und Jugendspielplätzen
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Vorzeitige Rückzahlung eines Landesdarlehens
Ein Landesdarlehen kann zu den Halbjahresfälligkeiten vorzeitig zurück bezahlt werden. Auch Teiltilgungen sind möglich.
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Begriffe zum Thema Wohnen
Was bedeutet "Förderbare Personen" oder was zählt alles zum Haushaltseinkommen.
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Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe ist keine Leistung der Sozialhilfe, sondern ein direkter Zuschuss aus Mitteln der Wohnbauförderung und dient der Minderung des Wohnungsaufwandes. Mit der Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern, Studierenden und Lehrlingen, Alleinverdienerinnen und Alleinverdienern sowie Pensionistinnen und Pensionisten ein leistbares Wohnen ermöglicht werden.
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Eigenheim bzw. Errichtung einer zweiten Wohnung
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung von Zuschüssen zu Hypothekardarlehen oder eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses.
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Reihenhäuser
Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung von Zuschüssen zu Hypothekardarlehen oder eines einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschusses, sofern die Anlage aus mindestens 3 Reihenhäusern bzw. 2 Doppelhäusern besteht.
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Reihenhäuser, Doppelhäuser in Mietkauf
Gefördert wird der Neubau von Reihenhäusern/Doppelhäusern in Mietkauf durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich.
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Mietwohnungen für junge Menschen
Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen für junge Menschen durch Förderungsdarlehen des Landes Oberösterreich.
Förderung gemäß Oö. Junges-Wohnen-Verordnung 2019 -
Miet(kauf)wohnungen, Altersgerechte Wohnungen
Gefördert wird der Neubau von Miet(kauf)- und altersgerechten Wohnungen durch Förderungsdarlehen des Landes Oberösterreich.
Förderung gemäß Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2019 -
Eigentumswohnungen
Gefördert wird die Errichtung von Eigentumswohnungen durch Zuschüsse des Landes Oberösterreich.
Förderung gemäß Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung 2019 -
Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen bei Krabbelstuben, Kindergärten und Horten
Gefördert werden Gemeinden und private Rechtsträger von Krabbelstuben, Kindergärten und Horten für Bau-, Adaptierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
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Oö. Katastrophenhilfsverordnung - Wohnbau 2013 - Häuser bis zu 3 Wohnungen
Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug einer Hilfe aus dem Katastrophenfonds und dass der vom Hochwasser verursachte Schaden am Wohngebäude mindestens 15.000 Euro beträgt.
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Radon - Vorsorge und Sanierung
Gefördert werden in Oberösterreich Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten in Gemeinden der Radonpotentialklassen 2 und 3 und bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radonkonzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter.
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Einbau einer Alarmanlage
Gefördert wird der Einbau einer Alarmanlage in ein Eigenheim, in eine Eigentums- oder Mietwohnung
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Förderung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Oö. Straßenverwaltung
Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen in Wohn- und Schlafräumen.
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Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheime
Träger von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Schüler-, Lehrlings- und Gesellenheimen beantragen
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Studentenheime
Träger von Studentenheimen können diese Förderung für Betrieb, Einrichtung, Ausgestaltung und Sanierung von Studentenheimen beantragen.
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Wohnumfeldförderung
Gefördert wird u.a. die nachträgliche erstmalige Errichtung von Bewohner-Tiefgaragenplätzen, sowie Kinder- und Jugendspielplätzen.
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Förderung einer nachträglich eingebauten kontrollierten Wohnraumlüftung für Gebäude bis zu 3 Wohnungen
Gefördert wird eine nachträglich eingebaute kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung für Gebäude bis zu drei Wohnungen. Die Inanspruchnahme dieser Förderung ist erst nach drei Jahren ab Bezug möglich.
ACHTUNG: Eine Antragstellung ist nur bis zum 30. April 2017 möglich!