- Wer wird gefördert?.
- Was wird gefördert?.
- Wie wird gefördert?.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?.
- Abwicklung / Antragstellung.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
- Vereine, konfessionelle Einrichtungen
- Gemeinden
Was wird gefördert?
Im Rahmen der betrieblichen Umweltoffensive (BUO) bietet das Land Oberösterreich geförderte Beratungsleistungen für Betriebe und öffentliche Einrichtungen in Oberösterreich an.
Mit diesem Angebot sollen vorhandene Potentiale und Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, der Anwendung erneuerbarer Energieträger, zum Schutz des Klimas und zur Vermeidung von Abfällen erkannt und aufgezeigt werden.
Beratungsschwerpunkte sind:
- Im Bereich Klimaschutz sind Energie- und Klimacheck aller wichtigen Betriebsbereiche, Ermittlung von Einsparpotentialen und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten sowie öffentlichkeitswirksame Auszeichnung und Präsentation der Betriebe die wesentlichen Eck-punkte.
- Beratungen und Informationen zum Thema „Klimawandelanpassung“
- Im Bereich Mobilität soll die Beratung die Betriebe dabei unterstützen, Transportvorgänge im Hinblick auf Emission von Schadstoffen und Treibhausgasen zu optimieren. Dabei können sowohl innerbetriebliche Transporte als auch Güter- oder Personentransporte und die Mitarbeitermobilität betrachtet werden.
- Beratungen zur Identifizierung von Re-Use-Potentialen beim Rückbau von Gebäuden
- Im Bereich Umwelt-Nachhaltigkeitsmanagement werden die Betriebe bei der Einführung eines Umweltmanagements oder bei der Zusammenführung von Umweltmanagement mit Sicherheits- oder Qualitätsmanagement unterstützt.
- Im Bereich Umweltzeichen erhalten Betriebe und öffentliche Einrichtungen Beratungs-leistungen, die ihnen bei der Erreichung des Österreichischen Umweltzeichens helfen sollen. Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Qualitätssiegel, welches Betrieben und öffentlichen Einrichtungen für ihr besonderes Engagement in den Bereichen umweltorientiertes Handeln, Gesundheitsförderung, Umweltbildung und Förderung eines sozialen Schul- und Arbeitsklimas verliehen wird.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Beratung bis 100 % der förderungsfähigen Beratungsleistungen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger müssen ihren (Betriebs)Standort in Oberösterreich haben.
- Die Beratungen erfolgen nur zu den Themen, welche im Beratungsprogramm der betrieblichen Umweltoffensive definiert sind.
Detailinformationen unter Betriebliche Umweltoffensive (BUO) - Link am Ende der Seite.
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt im Wege der Partnerorganisationen:
- OÖ Energiesparverband, 4020 Linz, Landstraße 45
und
- Klimabündnis Oberösterreich, Südtirolerstraße 28, 4020 Linz
Rechtsgrundlage
- Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
- Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Laufzeit
1. März 2026 bis 31. März 2028 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.
Weiterführende Informationen


