Förderung zur Unterstützung von Landschaftspflegeinitiativen

Ziel der Förderung ist, die Tätigkeit von Landschaftspflegevereinen und NGOs mit Sitz in Oberösterreich zur Pflege und Bewirtschaftung von naturschutzfachlich hochwertigen Flächen zu unterstützen.

Für das Jahr 2025 sind dafür 72.000 Euro an Mitteln vorgesehen, davon sind noch 73 Prozent verfügbar.

Wer wird gefördert?

Nicht auf Gewinn orientierte Landschaftspflegevereine oder NGOs, die ihren Sitz in Oberösterreich haben und naturschutzfachlich hochwertige Flächen in Oberösterreich bewirtschaften oder deren Bewirtschaftung verwalten.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand sind Aufwände und Sachkosten von nicht Gewinn orientierten
Landschaftspflegevereinen oder NGOs, die zur Bewirtschaftung und Verwaltung naturschutzfachlich wertvoller Flächen notwendig sind:

  •  Anschaffung von landwirtschaftlichen Werkzeugen und Geräten zur Flächenpflege 
  •  Verschleißmaterial, Servicekosten und Reparaturen, Einstellkosten von Geräten zur Flächenpflege 
  •  Personen- und Sachversicherungen im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit
  •  Pachtkosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Pflege von  Naturschutzflächen
  •  Gebühren für die Benutzung von Wegen
  •  Auslagen für das Grundstücksmanagement (z.B. Fahrtkosten, Barauslagen für Verpflegung bei Umweltbaustellen bis max. 1.000 Euro pro Jahr, Gebühren, Vermessungskosten etc.)
  • Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung von Schnittgut, wenn keine Möglichkeit zur tierischen Verwertung besteht

Wie wird gefördert?

Die Förderung ist pro Förderwerber mit 100 Prozent der nachweisbaren Nettokosten, jedoch mit einer Deckelung des maximalen Förderungsbetrags bzw. des Grundstücksmanagements nachfolgender Einstufung:

Verwaltete Fläche Maximaler Förderbetrag
0 bis 20 Hektar 5.000 Euro
21 bis 50 Hektar 15.000 Euro
über 51 Hektar 20.000 Euro

Eine Förderung kann nur nach Maßgabe der budgetären Bedeckung erfolgen.

Abwicklung / Antragstellung

Förderformular "Allgemeine Naturschutzförderungen" (LWLD-N/E-16) mit der Beilage von Rechnungs- und Zahlungsnachweisen bevorzugt in digitaler Form. Stichprobenartige Kontrollen der Maßnahmenumsetzungen durch die Förderstelle.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: