Oö. Landtag

Der Landtag ist das Parlament des Landes Oberösterreich und somit die Vertretung der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher. Hier werden die Landesgesetze und das Landesbudget beschlossen und über wichtige Zukunftsthemen diskutiert.

Der Oö. Landtag setzt sich aus 56 Abgeordneten zusammen. Er ist das "Parlament" des Landes Oberösterreich und somit die Vertretung der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher. Die Landtagswahl findet alle sechs Jahre statt und das Wahlergebnis bestimmt, wie sich diese 56 Mandate auf die Parteien aufteilen.

Mandatsverteilung

  • ÖVP 22 Mandate
  • FPÖ 11 Mandate
  • SPÖ 11 Mandate
  • GRÜNE 7 Mandate
  • MFG 3 Mandate
  • NEOS 2 Mandate

Aktuelles:

Landesgesetz, mit dem Artikel V der Oö. Raumordnungsgesetz-Novelle 2021 geändert wird

Imkerin arbeitet an Bienenstöcken

Quelle: @kosolovskyy - stock.adobe.com

Der Oö. Landtag hat am 19. September 2024  das Landesgesetz, mit dem Artikel V der Oö. Raumordnungsgesetz-Novelle 2021 geändert wird, (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion, Fraktion der Grünen, MFG- und NEOS-Fraktion beschlossen. Nachdem sich die Errichtung eines Heimbienenbestandes mit bis zu drei Bienenstöcken in der Widmungskategorie "Wohngebiet" in der Vollzugspraxis bestens bewährt hat, entfällt die im Oö. Raumordnungsgesetz geregelte Befristung mit 31.12.2024.

Oö. Kinderbildungs- und betreuungs-Dienstgesetz-Novelle 2024

Kindergartenpädagogin unterstützt Kinder beim Malen

Quelle: @natalialeb - stock.adobe.com

Der Oö. Landtag hat am 19. September 2024 die Oö. Kinderbildungs- und ‑betreuungs-Dienstgesetz-Novelle 2024, (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion, Fraktion der Grünen, MFG- und NEOS-Fraktion) beschlossen. Mit dieser Novelle werden Anpassungen betreffend die fachlichen Anstellungserfordernisse für pädagogische Fachkräfte in Kindergartengruppen, Krabbelstubengruppen und heilpädagogische Gruppen im Zusammenhang mit dem im November 2023 in Kraft getretene Bundesgesetz, mit dem das Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetz geändert wurde, vorgenommen.

Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsanpassungsgesetz 2024 - Oö. DRAG 2024

Schriftzug

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Der Oö. Landtag hat am 19. September 2024 das Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsanpassungsgesetz 2024 - Oö. DRAG 2024, Art. VIII § 4 Abs. 5a (mehrstimmig: ÖVP- und FPÖ-Fraktion), übrigen Bestimmungen (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion, Fraktion der Grünen, MFG- und NEOS-Fraktion) beschlossen. Wesentliche Punkte dieses Gesetzes sind ua. die Klarstellung hinsichtlich des Verbots der Geschenkannahme zum Schutz der öffentlich Bediensteten, die Möglichkeit zur freiwilligen Ablegung der Dienstausbildung, eine Anpassung der Karenz-Regelungen an die Bundesrechtslage und die Schaffung der Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Jobrads für Landes- und Gemeindebedienstete.

Weitere Beschlüsse des Oö. Landtags am 19. September 2024

Landtagssitzung im Plenarsaal des Linzer Landhauses

Quelle: Land /Schachinger

Der Oö. Landtag hat in seiner Sitzung am 19. September 2024 die Berichte des Rechnungshofs betreffend Land­wirtschaftliche Nutztierhaltung - Förderungen und Tierschutzkontrollen und betreffend Verwaltungsstrafen im Umweltbereich sowie den Bericht des Oö. Landesrechnungshofs über die Sonderprüfung Fragen im Zusammenhang mit einem finanziellen Mehrbedarf bei der Anton Bruckner Privatuniversität zur Kenntnis genommen.

Weiterführende Informationen

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