Wer wird gefördert?
Als Antragsteller kommen in Frage:
- Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung öffentliche Wasserversorgungs-, Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlagen errichten oder in diese reinvestieren.
- Natürliche und juristische Personen, die
- im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anschlussleitung an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage errichten oder in diese reinvestieren,
- als Eigentümer oder Nutzungsberechtigte einer artesischen Brunnenanlage in Streulage (Einzellage) gem. Trinkwasserversorgungskonzept eine solche errichten, sowie
- Einzelwasserversorgungs- oder - abwasserentsorgungsanlagen in Extremlage errichten oder in diese reinvestieren.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind sämtliche Maßnahmen, die nach den Förderungsrichtlinien "Kommunale Siedlungswasserwirtschaft" des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus gefördert werden.
Bei der Trinkwasserversorgung gilt zusätzlich:
- Die Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes (TWVK) sowie die Durchführung eines „Gemeindeprozess: Zukunft Trinkwasserversorgung“ ist auch ohne Förderung des Bundes sowie unabhängig von entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen förderungsfähig.
- Einzelanlagen außerhalb von Extremlagen sind (mit Ausnahme artesischer Brunnen) mit Landesmitteln nicht förderungsfähig.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Fördersätze wird alljährlich aus Grunddaten zur Investitionskraft der Gemeinden, die von der Direktion für Inneres und Kommunales (IKD) zur Verfügung gestellt werden, berechnet und auf der Homepage des Landes Oberösterreich im Oktober jeden Jahres für das Folgejahr veröffentlicht.
Die Höhe der Fördersätze beträgt dabei bei der Abwasserentsorgung bis zu 20 % und bei der Wasserversorgung bis zu 30 %.
Für folgende Maßnahmen ist eine zusätzliche Förderung von 10 Prozentpunkten vorgesehen:
- Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels,
- Maßnahmen, die in einer gemeinsamen Zone gem. TWVK ohne bislang bestehende geordnete Versorgungsstruktur eine zusätzliche Erschließung von zumindest 75 % der dort befindlichen Objekte mit einer öffentlichen Wasserversorgung bewirken
- Maßnahmen zur lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung
- Maßnahmen bei Kläranlagen, wenn an diese Anforderungen gestellt werden müssen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen (z.B. bei Einleitung in leistungsschwache oder bereits vorbelastete Vorfluter oder stehende Gewässer)
Die Summe aus Bundes- und Landesförderung in Zusammenhang mit Baumaßnahmen ist mit 50 % begrenzt.
Bei Maßnahmen für ein Leitungsinformationssystem (LIS) beträgt die Förderung 10 % bzw. 0,40 EURO je lfm Leitung; für die Teilnahme am Benchmarking werden 50 % Landesförderung gewährt.
Zusätzlich werden für den Ankauf von Schutzgebieten bis zu 5.000 Euro vom Land Oberösterreich zugegeben.
Die Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes wird unter Berücksichtigung einer UFG-Förderung von Landesseite zur Gänze gefördert.
Diese zusätzliche Förderung ist zeitlich begrenzt bis 31.12.2028 (Vorlage Angebot des Planers zur Zustimmung) bzw. 31.12.2030 (Fertigstellung).
Bei Beauftragung eines „Gemeindeprozess Trinkwasserversorgung“ werden die Kosten der Prozessbegleitung vom Land OÖ getragen, technische Planerleistungen, die für den Prozess erforderlich sind, werden mit 25 % der Kosten gefördert.
Für die Errichtung von Maßnahmen in Extremlage (z. B. alpine Objekte wie Schutzhütten) werden 30 % Landesförderung gewährt.
Die Höhe der Landesförderung für Anschlussleitungen an die öffentliche Wasserversorgung mit mehr als 100 lfm Länge werden ab dem 101. Laufmeter pauschal in Höhe von 10 Euro/lfm Leitung, zuzüglich einer Basisförderung von 500 Euro gefördert. Die gesamte Förderung darf jedoch 30 % des Betrages der vorgelegten und anerkannten Firmenrechnungen nicht überschreiten.
Wiederherstellungsmaßnahmen nach Naturkatastrophen (z. B. nach Hochwasserereignissen) werden bei der Wasserversorgung pauschal mit 20 % und bei der Abwasserentsorgung pauschal mit 10 % der Wiederherstellungskosten gefördert.
Grundsätzlich wird die Landesförderung in Form von Darlehen gewährt (40 Halbjahresraten, verzinst mit 0,1 % dekursiv). Landesförderungen bis 25.000 Euro können in Form von nichtrückzahlbaren Beiträgen gewährt werden.
Die Landesförderungen für
- die Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes,
- die Durchführung eines „Gemeindeprozess: Zukunft Trinkwasserversorgung“,
- für die Teilnahme an einem Benchmarkingprojekt,
- Wiederherstellungsmaßnahmen nach Naturkatastrophen,
- natürliche und juristische Personen, die eine Anschlussleitung an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage errichten, und
- natürliche und juristische Personen, die Einzelwasserversorgungs- oder Einzelabwasserentsorgungsanlagen in Extremlage errichten,
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Eigentümer oder Nutzungsberechtigte einer artesischen Brunnenanlage in Streulage
werden generell als Beiträge ausbezahlt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Einhaltung folgender Vorgaben:
- Förderungsrichtlinien 2025 des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft - Trinkwasser und Abwasser inkl. Förderungsschwerpunkt artesische Brunnen und Einzelanlagen Abwasserentsorgung
- Vorgaben des Bundes, insbesondere Förderrichtlinien der Siedlungswasserwirtschaft
- Für Abwasserentsorgung: Abwasserentsorgungsgesetz 2001 i.d.g.F
- Für Wasserversorgung: die geplanten Baumaßnahmen müssen sich gem. Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 i.d.g.F schlüssig nachvollziehbar und widerspruchsfrei in die volkswirtschaftlich sinnvollste Konzeption der Trinkwasserinfrastruktur in der Gemeinde einfügen.
Abwicklung / Antragstellung
Das Förderungsansuchen ist gemeinsam mit den Unterlagen um Förderung aus Mitteln des Bundes (ausgenommen: Förderungsansuchen für die Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes oder „Gemeindeprozess: Zukunft Trinkwasserversorgung“) vor Baubeginn an das Amt der Oö. Landesregierung zu richten.
Es wird grundsätzlich angeraten, vor Inangriffnahme einer Maßnahme Kontakt mit der zuständigen Fachabteilung Wasserwirtschaft aufzunehmen.
Weitere Informationen zur aktuellen Landesförderung
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Förderungsrichtlinien 2025 des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft
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Trinkwasser und Abwasser inkl. Förderungsschwerpunkt artesische Brunnen und Einzelanlagen Abwasserentsorgung
- Landesfördersätze 2025 .
- Landesfördersätze 2024 .
- Landesfördersätze 2023 .
- Landesfördersätze 2022 .
- Trinkwasserversorgungskonzepte (TWVK).
- Förderung Wasserversorgungsanlagen mit artesischen Brunnen.
Archiv "alte" Landesförderung für bestehende Förderverträge
- Förderungsrichtlinien 2019 des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft .
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Förderungsrichtlinien 2017 des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft – Wasserversorgung
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Volltext der Förderungsrichtlinien
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Förderungsrichtlinien 2016 des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft - Abwasserentsorgung
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Volltext der Förderungsrichtlinien
- Landesfördersätze 2021 .
- Landesfördersätze 2020 .
- Landesfördersätze 2019 .
- Landesfördersätze 2016-2018 Abwasserentsorgung .
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Förderungstabelle 2015 Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft
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Förderungssätze 2015 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Informationen zur Förderung kommunale Siedlungswasserwirtschaft des Bundes
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Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2022
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Herausgeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
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Förderungsrichtlinien für die kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016 idF 2018
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Herausgeber: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus