Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft

Förderung für Maßnahmen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung.

Wer wird gefördert?

Als Antragsteller kommen in Frage:

  • Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaften, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung öffentliche Wasserversorgungs-, Abwasserentsorgungs- oder Schlammbehandlungsanlagen errichten oder in diese reinvestieren  
  • Natürliche und juristische Personen, die
    • im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anschlussleitung an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage errichten oder in diese reinvestieren, sowie
    • Einzelwasserversorgungs- oder - abwasserentsorgungsanlagen in Extremlage errichten oder in diese reinvestieren

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind sämtliche Maßnahmen, die nach den Förderungsrichtlinien "Kommunale Siedlungswasserwirtschaft" des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus gefördert werden.

Bei der Trinkwasserversorgung gilt zusätzlich:

  • Die Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes ist auch ohne Förderung des Bundes sowie unabhängig von entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen förderungsfähig.
  • Der Ankauf von Trinkwasserschutzgebieten ist zusätzlich förderungsfähig.
  • Einzelanlagen außerhalb von Extremlagen sind (mit Ausnahme artesischer Brunnen) mit Landesmitteln nicht förderungsfähig.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Fördersätze wird alljährlich aus Grunddaten zur Investitionskraft der Gemeinden, die von der Direktion für Inneres und Kommunales (IKD) zur Verfügung gestellt werden, berechnet und auf der Homepage des Landes Oberösterreich im Oktober jeden Jahres für das Folgejahr veröffentlicht.

Die Höhe der Fördersätze beträgt dabei bei der Abwasserentsorgung bis zu 20 % und bei der Wasserversorgung bis zu 30 %. Für Wassergenossenschaften bis 50 ver- oder entsorgte Einwohner(werte) betragen die Fördersätze bei der Abwasserentsorgung 20 % und bei der Wasserversorgung 30 %.

Die Summe aus Bundes- und Landesförderung in Zusammenhang mit Baumaßnahmen ist mit 50 % begrenzt.

Bei Maßnahmen für ein Leitungsinformationssystem (LIS) beträgt die Förderung 10 % bzw. 0,40 Cent je lfm Leitung; für die Teilnahme am Benchmarking werden 50 % Landesförderung gewährt.

Zusätzlich werden für den Ankauf von Schutzgebieten bis zu 3.000 Euro vom Land Oberösterreich zugegeben.

Die Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes wird unter Berücksichtigung einer UFG-Förderung von Landesseite zur Gänze gefördert.

Für die Errichtung von Maßnahmen in Extremlage (z. B. alpine Objekte wie Schutzhütten) werden 30 % Landesförderung gewährt.

Die Höhe der Landesförderung für Anschlussleitungen an die öffentliche Wasserversorgung mit mehr als 100 lfm Länge werden ab dem 101. Laufmeter pauschal in Höhe von 10 Euro/lfm Leitung, zuzüglich einer Basisförderung von 500 Euro gefördert. Die gesamte Förderung darf jedoch 30 % des Betrages der vorgelegten und anerkannten Firmenrechnungen nicht überschreiten. 

Wiederherstellungsmaßnahmen nach Naturkatastrophen (z. B. nach Hochwasser­ereignissen) werden bei der Wasserversorgung pauschal mit 20 % und bei der Abwasserentsorgung pauschal mit 10 % der Wiederherstellungskosten gefördert.

Grundsätzlich wird die Landesförderung in Form von Darlehen gewährt (40 Halbjahresraten, verzinst mit 0,1 % dekursiv). Landesförderungen bis 25.000 Euro können in Form von nichtrückzahlbaren Beiträgen gewährt werden.

Die Landesförderungen für

  • die Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes,
  • den Ankauf von Grundstücken für Trinkwasserschutzgebiete,
  • für die Teilnahme an einem Benchmarkingprojekt,
  • Wiederherstellungsmaßnahmen nach Naturkatastrophen,
  • natürliche und juristische Personen, die eine Anschlussleitung an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage errichten, und
  • natürliche und juristische Personen, die Einzelwasserversorgungs- oder Einzelabwasserentsorgungsanlagen in Extremlage errichten,

werden generell als Beiträge ausbezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Einhaltung folgender Vorgaben:

  • Förderungsrichtlinien 2019 des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft - Trinkwasser und Abwasser inkl. Förderungsschwerpunkt artesische Brunnen
  • Vorgaben des Bundes, insbesondere Förderrichtlinien 2022 für die Siedlungswasserwirtschaft
  • Für Abwasserentsorgung: Abwasserentsorgungsgesetz 2001 i.d.g.F
  • Für Wasserversorgung: die geplanten Baumaßnahmen müssen sich schlüssig nachvollziehbar und widerspruchsfrei in die volkswirtschaftlich sinnvollste Konzeption der Trinkwasserinfrastruktur in der Gemeinde einfügen.

Abwicklung / Antragstellung

Das Förderungsansuchen ist gemeinsam mit den Unterlagen um Förderung aus Mitteln des Bundes (ausgenommen: Förderungsansuchen für die Erstellung eines Trinkwasserversorgungskonzeptes) vor Baubeginn an das Amt der Oö. Landesregierung zu richten.

Es wird grundsätzlich angeraten, vor Inangriffnahme einer Maßnahme Kontakt mit der zuständigen Fachabteilung Wasserwirtschaft aufzunehmen.

 

Weitere Informationen zur aktuellen Landesförderung

Archiv "alte" Landesförderung für bestehende Förderverträge

Informationen zur Förderung kommunale Siedlungswasserwirtschaft des Bundes

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: