E-Government

E-Government bietet rund um die Uhr einen unbürokratischen, schnellen und bequemen Weg, mit den Behörden in Kontakt zu treten, sowie Anträge und Formulare online zu bearbeiten.

Wenn Sie uns nicht persönlich besuchen können, haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Anbringen, Bewerbungen oder andere Formulare online einzureichen und die gesamte Erledigung auf elektronischem Weg abzuwickeln.

Hinweis zu Bundesgebühren

Für elektronische Eingaben und Beilagen, die unter Inanspruchnahme der ID Austria (E-ID) qualifiziert elektronisch unterfertigt werden, sind die Gebühren um rund 40 Prozent ermäßigt (§ 11 Abs. 3 Gebührengesetz).

Beilagen von 3,90 Euro auf 2,30 Euro
Eingaben von 14,30 Euro auf 8,60 Euro
Erhöhte Eingabengebühr von 47,30 Euro auf 28,40 Euro

Die Gebührenermäßigung gilt nur für solche elektronischen Eingaben und Beilagen, welche unter § 14 Tarifpost 5 Abs 1a sowie unter Tarifpost 6 Abs. 1 und Abs. 2 Gebührengesetz fallen. Nähere Informationen zur Gebührenermäßigung entnehmen Sie bitte dem Gebührengesetz (in der jeweils geltenden Fassung).

Bitte beachten Sie bei elektronischen Beilagen Folgendes:

  1. Teilen Sie Beilagen entsprechend ihren Inhalten auf. Das "Zusammenscannen" nicht zusammengehöriger Unterlagen zu einem Beilagen-Konvolut führt zu keiner Gebührenersparnis, erschwert aber die Bearbeitung.
  2. Benennen Sie jede Beilage mit einer passenden Bezeichnung (z.B. Planbeilage).
  3. Laden Sie die Beilagen getrennt hoch.
  4. Jede inhaltsverschiedene Beilage wird gesondert mit 3,90 Euro vergebührt. Wenn Sie Ihren Elektronischen Identitätsnachweis (ID Austria) verwenden, zahlen Sie nur 2,30 Euro.

Weiterführende Informationen

Vertraulich - Hängeregister

Quelle: Erwin Wodicka, Bilderbox

Für die meisten unserer Services ist eine Registrierung notwendig. Bei dieser Registrierung werden Sie aufgefordert, grundlegende persönliche Benutzerdaten sowie einen Benutzernamen und ein Kennwort anzugeben. In Zukunft wird auch die Anmeldung per Bürgerkarte möglich sein.

Bitte beachten Sie die auf der Registrierungsmaske verfügbaren Hilfe-Informationen.

Benutzername und Kennwort sind frei wählbar. Beachten Sie bitte, dass der Benutzername mindestens zehn Zeichen (Buchstaben und Ziffern) umfassen und mit einem Buchstaben beginnen muss.

Das Kennwort muss den nachstehenden Regeln entsprechen:

  • Gültigkeit: läuft 92 Tage nach Kennwortänderung ab (Ausnahme - Selbstregistrierte Benutzer: Kennwort ist unbegrenzt gültig!)
  • Länge: mindestens 12 Zeichen 
  • Zwischen Groß - und Kleinschreibung wird unterschieden.
  • Sonderzeichen: Kennwort muss mindestens 1 Sonderzeichen (z.B. #,!"§$%&/()=?-_.,+*<>) enthalten
  • Kennwort darf nicht den eigenen Vornamen, Familiennamen und Benutzernamen enthalten.
  • Fehlversuche: 5 Fehlversuche sind möglich, danach wird Benutzer gesperrt (kann durch Kennwort-Anforderung aufgehoben werden).
  • Bereits verwendete Kennwörter dürfen nicht wieder verwendet werden.

Mit (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichteingaben.

Zusätzlich zur Eingabe von Benutzerdaten, Benutzername und Kennwort ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse Voraussetzung.

Wenn Sie alle Eingaben vollständig vorgenommen haben, drücken Sie zuletzt "Speichern".

An die von Ihnen festgelegte E-Mail-Adresse erhalten Sie umgehend eine Kennung zugesendet. Erst durch Bestätigung dieser Kennung ist die Registrierung abgeschlossen und Ihre Benutzerberechtigung freigeschaltet.

Ihre bei der Registrierung erfassten persönlichen Daten wie z.B. Name und Anschrift verwenden wir in der Folge dazu, elektronische Formulare, die Sie aufrufen, automatisch auszufüllen.

Die angegebene E-Mail-Adresse bzw. Ihre Anschrift verwenden wir dazu, eventuelle Erledigungen der oö. Landesverwaltung an Sie zu übermitteln.

Um sicherzustellen, dass Ihre Daten aktuell sind, empfehlen wir Ihnen, Ihre Benutzerdaten vor jeder Antragstellung auf ihre Aktualität zu prüfen bzw. allfällige Änderungen umgehend durchzuführen.

Mit Ihrer frei geschalteten Benutzerberechtigung steht dem Einbringen elektronischer Anträge nichts mehr im Weg.

Wenn Sie beim jeweiligen E-Government-Service zugestimmt haben, dass unsere Erledigungen elektronisch übermittelt bzw. zugestellt werden können, erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse entweder die Erledigung selbst oder eine Verständigung, dass die Erledigung auf einem Zustellserver für Sie zum Herunterladen bereit liegt, zugesandt.

Die Verständigung, dass eine Erledigung für Sie an einem Zustellserver zum Download bereit liegt, enthält die Adresse des Zustellservers; die Verständigung gilt als Zustellung, und zwar unabhängig davon, ob eine Abholung tatsächlich erfolgt.

Das Land Oberösterreich stellt die E-Government-Services nach Maßgabe von Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Wir bestätigen den Empfang Ihrer elektronischen Anträge. Diese Empfangsbestätigung umfasst die Bezeichnung des Antrages, eine Antragszahl, Datum und Uhrzeit der elektronischen Übernahme sowie die Daten der zuständigen Behörde.

Wenn Sie nach einer elektronischen Antragstellung Fragen zu Ihrem Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an die Kontaktadresse, die wir beim jeweiligen Verfahren angegeben haben

Wenn Sie Anregungen zur Verbesserung der E-Government-Services des Landes Oberösterreich haben, lassen Sie es uns wissen! Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Sie können damit die Weiterentwicklung unserer E-Government-Services mitgestalten!

Anregungen und Fragen zu den E-Government-Angeboten

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