Pflegeausgleich für ökologisch wertvolle Flächen

Vorrangiges Ziel dieser Aktion ist es, dem zunehmenden Arten- und Lebensraumrückgang entgegenzuwirken.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen, die naturschutzfachlich wertvolle landwirtschaftliche Flächen (LN) im Gesamtausmaß von unter 2 Hektar Größe bewirtschaften.
  • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die von einer Teilnahme am ÖPUL ausgeschlossen sind, insbesondere Körperschaften öffentlichen Rechts (Gemeinden) oder Vereine.
  • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, die außerhalb der möglichen Einstiegsjahre des ÖPUL eine neue Fläche zur Naturschutzförderung beantragen, mit der Verpflichtung, diese, sobald wieder möglich, im ÖPUL oder einem allfälligen Nachfolgeprogramm dort zu beantragen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Pflege ökologisch wertvoller Wiesen-, Weide oder Ackerflächen durch Bewirtschaftung nach vom/von der Sachverständigen festgelegten Auflagen, die im Anhang der Förderrichtlinie angeführt sind.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Produkt der Prämiensumme pro Hektar gemäß der vergebenen Auflagenbausteine und dem Ausmaß der Förderfläche. Die Förderung ist mit 1.300,00 € pro Hektar und Jahr gedeckelt. Für das Jahr 2023 sind insgesamt 939.000,00 € verfügbare Mittel vorgesehen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Generelle Auflagen

  • Mindestens eine Nutzung alle 2 Jahre, maximal drei Nutzungen von Grünlandflächen pro Jahr
  • Keine maschinelle Entsteinung
  • Keine Geländekorrekturen, Ablagerungen und Aufschüttungen
  • Keine Neuentwässerung
  • Keine Lagerung von Silage- und Heuballen
  • Keine Ausbringung von Klärschlamm und Klärkompost
  • Keine Ausbringung von Grau- und Hauswässern
  • Kein Pflanzenschutzmitteleinsatz
  • Keine Ein- oder Nachsaaten auf Grünlandflächen (Ausnahme: Wildschäden, Murenabgänge, Engerling Befall und andere Ereignisse höherer Gewalt)
  • Keine zusätzliche Düngung auf Weideflächen (ausgenommen: Mähweiden)
  • Im Fall von Bewirtschaftungsauflagen, die eine verpflichtende Beweidung verlangen, besteht eine Verpflichtung zur laufenden Dokumentation der Weidehaltung in einem Weidetagebuch

 

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Gewährung einer Prämie für die Pflege ökologisch wertvoller Flächen, Plandarstellung, aus die beantragte Fläche ersichtlich ist.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist bis 31. Mai jeden Jahres für das folgende Förderjahr (beginnend mit 1.1.) unter n.post@ooe.gv.at oder per Post an die Abteilung Naturschutz einzubringen. Im Laufe des Sommers erfolgt eine Beurteilung der Flächen durch eine/n Sachverständige/n für Natur- und Landschaftsschutz. Die Auszahlung der Prämie erfolgt jährlich.

Formular

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: