Wer wird gefördert?
- Einzelpersonen
- Personengemeinschaften und
- juristische Personen, die im Interesse der Land- und Forstwirtschaft tätig sind.
Was wird gefördert?
Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen.
Wie wird gefördert?
Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Beihilfen) aus Landesmitteln.
Die Förderintensität ist je nach Art des Projektes unterschiedlich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Werden projektspezifisch festgelegt.
Abwicklung / Antragstellung
Mittels Antragsformular oder formlos bei der Abteilung Land- und Forstwirtschaft.
Formular
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Agrarische Forschung und Entwicklung (LWLD-LFW/E-7)
Antrag auf Gewährung eines Beitrages
Herunterladen . - Richtlinie Agrarische Forschung und Entwicklung .