Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (73-01) LE 2023-2027

Mit dieser Intervention werden Investitionen von Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe unterstützt, die zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Einkommen bzw. Gesamtleistung des Betriebes, des Tierschutzes und des Tierwohls, der Hygiene und Qualität bei Lebensmitteln und Futtermitteln, der Umweltwirkung und des Ressourcenschutzes, der Produktionsprozesse und internen Infrastruktur sowie der Lebens- und Arbeitsbedingungen beitragen.

Wer wird gefördert?

  • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe
  • Personen (natürliche, juristische und Personenvereinigungen), die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
  • Zusammenschlüsse von mindestens zwei Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern hinsichtlich Gemeinschaftsmaschinen wie z. B. bei bodennaher Gülleausbringung inkl. Verschlauchung und Gülleseparatoren.

Wie wird gefördert?

  • Investitionszuschuss (IZ) und Zuschläge bei den einzelnen Fördergegenständen:
  • Mögliche Zuschläge: je 5 % für Bio, Junglandwirtinnen und Junglandwirte (JLW), Bergbauernbetriebe über 180 Erschwernispunkte (EP)

Fördergegenstand

Investitionszuschuss  Möglicher Zuschlag Maximaler Fördersatz 

Besonders tierfreundliche Stallbauten (Schweine)

35 Prozent JLW 40 Prozent
Besonders tierfreundliche Stallbauten (Rinder- und Kälbermast, Putenhaltung) 30 Prozent Bio oder JLW oder EP 35 Prozent
Besonders tierfreundliche Stallbauten, andere Tierarten bzw. Haltungsformen 25 Prozent

Bio oder JLW oder EP

Bio u. JLW bzw. Bio u. EP
35 Prozent
Stallbauten Basisstandard 20 Prozent JLW oder EP 25 Prozent
Wirtschaftsgebäude, Lager- und Einstellgebäude 20 Prozent JLW oder EP 25 Prozent

Technische Einrichtungen - fest verbunden

(Melk,- Fütterungs- und Entmistungstechnik, sonstige technische Einrichtungen in Wirtschaftsgebäuden)
20 Prozent JLW oder EP 25 Prozent

Düngersammelanlagen (DSA) und Festmistlager

Zusätzlicher Pauschalzuschlag zur Abrechnung von 70 €/ Abdeckung bei Güllegruben
20 Prozent JLW oder EP 25 Prozent
Siloanlagen 20 Prozent JLW oder EP 25 Prozent
Gartenbau 30 Prozent JLW oder EP 35 Prozent
Erwerbsobstanlagen und Schutzeinrichtungen 30 Prozent JLW oder EP 35 Prozent
Almgebäude 40 Prozent   40 Prozent
Beregnung und Bewässerung 40 Prozent   40 Prozent

Umweltwirkung:

Bodennahe Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung, und Separatoren, Reifendruckregelanlagen, Umrüstung fossil betriebener Motoren

40 Prozent   40 Prozent

Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft;

Futtermischwagen 

Gülleroboter und Spaltenschieber
20 Prozent   20 Prozent

Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft

Bergbauernmaschinen: Breitspurmäher und Mähtrac

Digitalisierung: Feldroboter nicht fossil betrieben, Wildtierdetektion bei Mähwerken

20 Prozent   20 Prozent

Abwicklung / Antragstellung

Mit Beginn der Förderperiode im Programm der ländlichen Entwicklung LE 2023-2027 erfolgt die Antragstellung für die Investitionsförderung künftig über eine neue digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria. Die Online-Antragstellung ist ab 2023 über das Internetserviceportal eAMA erreichbar. Bewilligende Stelle ist das Amt der Oö. Landesregierung.

Die Antragstellung und das Absenden des Antrages in der digitale Förderplattform auf eAMA, kann nur mit einer ID Austria erfolgen. Es wird daher dringend empfohlen, sich gleich für die ID Austria, den elektronischen Identitätsnachweis, registrieren zu lassen.

Informationen dazu erhalten Sie künftig im Internetserviceportal auf unten stehendem Link der Agrarmarkt Austria (AMA).

Mit Beginn der Förderperiode wird man über das neue Informationsportal für Projektmaßnahmen auf eAMA umfangreich zu einzelnen Fördermaßnahmen informiert.

Auf dem öffentlich zugänglichen Informationsportal zu Projektmaßnahmen finden Sie künftig:

  • Rechtsgrundlagen (Sonderrichtlinie, EU-Verordnungen, …)
  • Merkblätter zu den einzelnen Fördermaßnahmen für das jeweilige Bundesland mit zitierten Richtlinientexten, Erläuterungen und wichtigen Hinweisen
  • Erklär-Videos für die Investitionsförderung:
    • Phasen der Investitionsförderung von der Planung und Antragstellung bis zur Projektumsetzung
    • Die Antragstellung in der digitalen Förderplattform (DFP)
    • Einstieg mit Handy-Signatur bzw. ID Austria

Beantragung über die Digitale Förderplattform

Wenn Sie technische Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70
1200 Wien
Hotline: 050 3151 99
E-Mail office@ama.gv.at

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: