Wer wird gefördert?
- Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe
- Personen (natürliche, juristische und Personenvereinigungen), die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
- Zusammenschlüsse von mindestens zwei Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern hinsichtlich Gemeinschaftsmaschinen wie z. B. bei bodennaher Gülleausbringung inkl. Verschlauchung und Gülleseparatoren.
Wie wird gefördert?
- Investitionszuschuss (IZ) und Zuschläge bei den einzelnen Fördergegenständen:
- Mögliche Zuschläge: je 5 % für Bio, Junglandwirtinnen und Junglandwirte (JLW), Bergbauernbetriebe über 180 Erschwernispunkte (EP)
Fördergegenstand |
Investitionszuschuss | Möglicher Zuschlag | Maximaler Fördersatz |
---|---|---|---|
Besonders tierfreundliche Stallbauten (Schweine) |
35 Prozent | JLW | 40 Prozent |
Besonders tierfreundliche Stallbauten (Rinder- und Kälbermast, Putenhaltung) | 30 Prozent | Bio oder JLW oder EP | 35 Prozent |
Besonders tierfreundliche Stallbauten, andere Tierarten bzw. Haltungsformen | 25 Prozent |
Bio oder JLW oder EP Bio u. JLW bzw. Bio u. EP |
35 Prozent |
Stallbauten Basisstandard | 20 Prozent | JLW oder EP | 25 Prozent |
Wirtschaftsgebäude, Lager- und Einstellgebäude | 20 Prozent | JLW oder EP | 25 Prozent |
Technische Einrichtungen - fest verbunden (Melk,- Fütterungs- und Entmistungstechnik, sonstige technische Einrichtungen in Wirtschaftsgebäuden) |
20 Prozent | JLW oder EP | 25 Prozent |
Düngersammelanlagen (DSA) und Festmistlager Zusätzlicher Pauschalzuschlag zur Abrechnung von 70 €/m² Abdeckung bei Güllegruben |
20 Prozent | JLW oder EP | 25 Prozent |
Siloanlagen | 20 Prozent | JLW oder EP | 25 Prozent |
Gartenbau | 30 Prozent | JLW oder EP | 35 Prozent |
Erwerbsobstanlagen und Schutzeinrichtungen | 30 Prozent | JLW oder EP | 35 Prozent |
Almgebäude | 40 Prozent | 40 Prozent | |
Beregnung und Bewässerung | 40 Prozent | 40 Prozent | |
Umweltwirkung: Bodennahe Gülleausbringung inkl. Gülleverschlauchung, und Separatoren, Reifendruckregelanlagen, Umrüstung fossil betriebener Motoren |
40 Prozent | 40 Prozent | |
Mobile Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft; Futtermischwagen Gülleroboter und Spaltenschieber |
20 Prozent | 20 Prozent | |
Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft Bergbauernmaschinen: Breitspurmäher und Mähtrac Digitalisierung: Feldroboter nicht fossil betrieben, Wildtierdetektion bei Mähwerken |
20 Prozent | 20 Prozent |
Abwicklung / Antragstellung
Mit Beginn der Förderperiode im Programm der ländlichen Entwicklung LE 2023-2027 erfolgt die Antragstellung für die Investitionsförderung künftig über eine neue digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria. Die Online-Antragstellung ist ab 2023 über das Internetserviceportal eAMA erreichbar. Bewilligende Stelle ist das Amt der Oö. Landesregierung.
Die Antragstellung und das Absenden des Antrages in der digitale Förderplattform auf eAMA, kann nur noch mit einer Handy-Signatur bzw. mit einer ID Austria erfolgen. Es wird daher dringend empfohlen, sich eine Handy-Signatur freischalten oder sich gleich für die ID Austria, den elektronischen Identitätsnachweis, registrieren zu lassen.
Informationen dazu erhalten Sie künftig im Internetserviceportal auf unten stehendem Link der Agrarmarkt Austria (AMA).
Mit Beginn der Förderperiode wird man über das neue Informationsportal für Projektmaßnahmen auf eAMA umfangreich zu einzelnen Fördermaßnahmen informiert.
Auf dem öffentlich zugänglichen Informationsportal zu Projektmaßnahmen finden Sie künftig:
- Rechtsgrundlagen (Sonderrichtlinie, EU-Verordnungen, …)
- Merkblätter zu den einzelnen Fördermaßnahmen für das jeweilige Bundesland mit zitierten Richtlinientexten, Erläuterungen und wichtigen Hinweisen
- Erklär-Videos für die Investitionsförderung:
- Phasen der Investitionsförderung von der Planung und Antragstellung bis zur Projektumsetzung
- Die Antragstellung in der digitalen Förderplattform (DFP)
- Einstieg mit Handy-Signatur bzw. ID Austria
Antragstellung
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Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA)
Beantragung über die Digitale Förderplattform
Wenn Sie technische Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70
1200 Wien
Hotline: 050 3151 99
E-Mail office@ama.gv.at