Hinweis: Gefördert werden nur Maßnahmen, deren Antragstellung vor Beginn der Maßnahmenumsetzung erfolgt ist!
Wer wird gefördert?
Zusammenlegungs-, Flurbereinigungs- und Agrargemeinschaften einschließlich Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen eines behördlich genehmigten freiwilligen Nutzungstausches.
Wie wird gefördert?
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Der Grunderwerb für landschaftsgestaltende Maßnahmen und der Bau und die Ausgestaltung ökologischer und ingenieurbiologischer Maßnahmen (Bodenschutzanlagen, dezentraler Wasserrückhalt und sonstige wasserbauliche Maßnahmen, Bepflanzungen, etc.) |
90% |
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die zu fördernden Anlagen müssen ingenieurmäßig geplant und in den Bodenreformverfahren mitverankert sein.
- Erforderliche behördliche Bewilligungen (z.B. bezüglich Naturschutz, Forstrecht, Wasserrecht) müssen vorliegen. Naturnahe und die Ressourcen schonende Bauweisen (Schotterwege, Betonspurwege) sind anzustreben.
Abwicklung / Antragstellung
- Die Organisation der Antragstellung und Abwicklung erfolgt durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Ländliche Neuordnung im Zuge eines Flurneuordnugsverfahrens.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Förderungen können nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt werden.
- Für die widmungsgemäße Verwendung der Beihilfe ist ein geeigneter Nachweis beizubringen.
- Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt.
