Zusammenarbeit (77-02) Lokale Märkte/Absatzförderung LE 2023-2027

Mit dieser Intervention wird die horizontale und vertikale Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener Akteur:innen und Unternehmen zur Verbesserung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Wertschöpfungskette u.a. durch Stimulierung der Nachfrage nach Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere von Qualitätsprodukten, Zusammenführung des Angebotes und Verstärkung der Ausrichtung auf den Markt unterstützt.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen (inklusive Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts), eingetragene Personengesellschaften, Personenvereinigungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und während der gesamten Projektdauer aus mindestens zwei Partner:innen bestehen.

Es werden nur neue Kooperationen gefördert oder neue Aktivitäten von bereits bestehenden Kooperationen.

Wie wird gefördert?

  

  • Zuschuss zu den förderfähigen Investitions-, Sach- und Personalkosten in Höhe von bis zu 80 Prozent.
  • Zuschuss von bis zu 70 Prozent für Informations- und Absatzfördermaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel.

Abwicklung / Antragstellung

Förderanträge können ab 2023 nach veröffentlichten Aufforderungen zur Einreichung von Projekten (Aufrufe) elektronisch über die Digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria auf eAMA eingereicht werden. 

Die Aufrufe zur Einreichung von Förderanträgen erfolgen fachbereichs- und themenspezifisch durch die zuständige Bewilligende Stelle und werden auf dem Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA) (Link siehe unten) veröffentlicht.

Bewilligende Stellen

Amt der Oö. Landesregierung: Für Projekte, die sich auf das Bundesland Oberösterreich und höchstens ein weiteres Bundesland erstrecken.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML): Für bundesweite Projekte und Projekte, die sich über mindestens drei Bundesländer erstrecken.

Die Antragstellung und das Absenden des Antrages in der Digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA, kann nur mit einer ID Austria erfolgen.

Auf dem öffentlich zugänglichen Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA) (Link siehe unten) finden Sie u.a. folgende Informationen:

  • Antragstellung über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA
  • Fördermaßnahmen, maßnahmenspezifische Merkblätter und Unterlagen
  • Allgemeine Informationen: Rechtsgrundlagen, Informationsblätter
  • Handbuch und Erklär-Videos zur Nutzung der Digitalen Förderplattform (DFP)

Beantragung über die Digitale Förderplattform

Wenn Sie technische Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70
1200 Wien
Hotline: 050 3151 99
E-Mail office@ama.gv.at

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: