Erhaltung und Entwicklung von Almflächen

(Vorhabensart 4.4.1. und Staatliche Beihilfe)
Unterstützt wird die Planung, Wiederherstellung, Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaftsflächen im Almbereich.

Hinweis: Gefördert werden nur Maßnahmen, deren Antragstellung vor Beginn der Maßnahmenumsetzung erfolgt ist!

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes eine Alm im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betreiben.

Wie wird gefördert?

Planung, Wiederherstellung, Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaftsflächen im Almbereich in Projekten zur Neuordnung von Wald und Weide

100% auf Almen über 1700 m Höhe,

  90% auf Almen unter 1700 m Höhe
Planung, Wiederherstellung, Erhaltung und Entwicklung von Kulturlandschaftsflächen im Almbereich außerhalb von Projekten zur Neuordnung von Wald und Weide 60 %

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Alm ist im Almbuch gemäß Alm- und Kulturflächenschutzgesetz verzeichnet oder es liegen die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Almkataster vor.
  • Die Alm ist mit Weidevieh bestoßen oder soll gemäß einem nachvollziehbaren Betriebskonzept wieder bestoßen werden.
  • Die Förderung wird erst nach Vorliegen aller erforderlichen behördlichen und privatrechtlichen Bewilligungen und Atteste ausbezahlt.
  • Entwässerungsmaßnahmen werden nur dann gefördert, wenn sie der Tränkewassergewinnung dienen. Maßnahmen zur Erhaltung/Instandsetzung bestehender Entwässerungsanlagen, wie die Räumung bestehender Gräben, können bei  fachgerechter Durchführung einer Förderung zugeführt werden.

Abwicklung / Antragstellung

  • Die Organisation der Antragstellung und die Abwicklung erfolgt durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Ländliche Neuordnung.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Förderungen können nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt werden.
  • Für die widmungsgemäße Verwendung der Beihilfe ist ein geeigneter Nachweis wie, Fotodokumentation, Lageplan, etc. beizubringen.
  • Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

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