Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe

Diese Förderung ist ein Angebot für die "Gestaltung einer Website zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe" in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe.

Wer wird gefördert?

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit einem Betriebsstandort in Oberösterreich und deren Gemeinschaften. 

Was wird gefördert?

  • Gegenstand der Förderung sind die einmaligen Kosten für die Einrichtung einer Website insbesondere zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe und das begleitende Marketing.
  • Nicht förderbar sind Investitionskosten für neue Softwareversionen, Ersatzinvestitionen ohne technische Weiterentwicklung, Standardsoftware für technische und kaufmännische Anwendung sowie Standardhardware.

Wie wird gefördert?

  

  • Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Der Zuschuss beträgt 50 % der Nettokosten,
    • maximal 1.000 Euro für die Errichtung einer Website,
    • maximal 3.000 Euro für den Aufbau oder die grundlegende Neugestaltung eines Onlineshops und
    • maximal 500 Euro für begleitendes Marketing insbesondere im Social Media-Bereich. 
  • Die Beträge sind kumulierbar, das heißt die Maximalförderung pro Antragsteller beträgt 4.500 Euro.
  • Das Marketing in Social Media ist nur in Verbindung mit dem Aufbau oder der grundlegenden Neugestaltung des Onlineshops förderbar.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Art und der Umfang der landwirtschaftlichen Produktionen und Vermarktungsaktivitäten sowie des Ausmaßes angebotener Dienstleistungen durch die landwirtschaftlichen Betriebe der Förderungsempfänger/-innen müssen den Aufbau einer Website bzw. die Einrichtung einer Online-Direktvermarktung rechtfertigen.
  • Die Einrichtung muss durch ein befugtes Dienstleistungsunternehmen erfolgen (Vorlage einer firmenmäßigen Rechnung samt Zahlungsbeleg erforderlich).
  • Es kann nur eine Website pro Antragsteller/-in gefördert werden. 
  • Ein Onlineshop muss eine elektronische Geschäftsabwicklung und Verkauf bzw. Kauf von Waren und Dienstleistungen ermöglichen.
  • Die Integration von Webshops in neue und bestehende Vertriebsplattformen bzw. Micropages sind nicht förderbar. 
  • Die anerkennbaren Kosten müssen pro Antrag mindestens 1.000,00 Euro (Netto) betragen. 
  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen 

Abwicklung / Antragstellung

  • Gemeinsam mit dem Antrag sind als Verwendungsnachweis die Rechnung und der Zahlungsnachweis (in Kopie) vorzulegen.
  • Das Förderungsansuchen kann online gestellt werden. Zum Onlineantrag gelangen Sie über den untenstehenden Button.
  • Bei Bedarf kann ein PDF-Formular bzw. ein Förderantrag in Papierform bei der zuständigen Abteilung Land- und Forstwirtschaft angefordert werden (siehe Kontaktraster am Ende der Seite).
  • Diese Förderungsmaßnahme endet am 31.12.2027 (Datum von Rechnung und des Zahlungsnachweises).
  • Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis-Beihilfe ausbezahlt. 

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: