Wer wird gefördert?
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit einem Betriebsstandort in Oberösterreich und deren Gemeinschaften.
Was wird gefördert?
- Gegenstand der Förderung sind die einmaligen Kosten für die Einrichtung einer Website insbesondere zur Online-Direktvermarktung für bäuerliche Betriebe und das begleitende Marketing.
- Nicht förderbar sind Investitionskosten für neue Softwareversionen, Ersatzinvestitionen ohne technische Weiterentwicklung, Standardsoftware für technische und kaufmännische Anwendung sowie Standardhardware.
Wie wird gefördert?
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- Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Der Zuschuss beträgt 50 % der Nettokosten,
- maximal 1.000 Euro für die Errichtung einer Website,
- maximal 3.000 Euro für den Aufbau oder die grundlegende Neugestaltung eines Onlineshops und
- maximal 500 Euro für begleitendes Marketing insbesondere im Social Media-Bereich.
- Die Beträge sind kumulierbar, das heißt die Maximalförderung pro Antragsteller beträgt 4.500 Euro.
- Das Marketing in Social Media ist nur in Verbindung mit dem Aufbau oder der grundlegenden Neugestaltung des Onlineshops förderbar.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Art und der Umfang der landwirtschaftlichen Produktionen und Vermarktungsaktivitäten sowie des Ausmaßes angebotener Dienstleistungen durch die landwirtschaftlichen Betriebe der Förderungsempfänger/-innen müssen den Aufbau einer Website bzw. die Einrichtung einer Online-Direktvermarktung rechtfertigen.
- Die Einrichtung muss durch ein befugtes Dienstleistungsunternehmen erfolgen (Vorlage einer firmenmäßigen Rechnung samt Zahlungsbeleg erforderlich).
- Es kann nur eine Website pro Antragsteller/-in gefördert werden.
- Ein Onlineshop muss eine elektronische Geschäftsabwicklung und Verkauf bzw. Kauf von Waren und Dienstleistungen ermöglichen.
- Die Integration von Webshops in neue und bestehende Vertriebsplattformen bzw. Micropages sind nicht förderbar.
- Die anerkennbaren Kosten müssen pro Antrag mindestens 1.000,00 Euro (Netto) betragen.
- Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen
Abwicklung / Antragstellung
- Gemeinsam mit dem Antrag sind als Verwendungsnachweis die Rechnung und der Zahlungsnachweis (in Kopie) vorzulegen.
- Das Förderungsansuchen kann online gestellt werden. Zum Onlineantrag gelangen Sie über den untenstehenden Button.
- Bei Bedarf kann ein PDF-Formular bzw. ein Förderantrag in Papierform bei der zuständigen Abteilung Land- und Forstwirtschaft angefordert werden (siehe Kontaktraster am Ende der Seite).
- Diese Förderungsmaßnahme endet am 31.12.2027 (Datum von Rechnung und des Zahlungsnachweises).
- Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis-Beihilfe ausbezahlt.
