Gewährung eines Zuschusses für Herdenschutzmaßnahmen

Gefördert wird die Erneuerung und Aufrüstung oder der Neubau von Zäunen für Schafe, Ziegen und Kälber (Jungrinder bis zu 12 Monaten) zur Vermeidung von Wolfsrissen, sowie zur Sicherstellung des Tierwohls. Des Weiteren werden auch GPS-Tracker für Schafe und Ziegen bzw. der Ankauf von Herdenschutz-hunden gefördert.

Wer wird gefördert?

Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe mit einem Betriebsstandort in Oberösterreich

Was wird gefördert?

  • Erneuerung und Aufrüstung oder Neubau von Zäunen für Schafe, Ziegen und Kälber (Jungrinder bis 12 Monaten): Weidezaungeräte, Erdung, Solarmodule, Batterien und Akkus, Seile, Bänder und Drähte, Netze, Pfähle, Weidezauntore, Kleinmaterial (Litzen, Haspeln, Isolatoren, Torgriffe, Torfedern, etc.), Warnschilder, Zaunprüfgeräte;
  • GPS-Tracker für Schafe und Ziegen;
  • Ankauf von Herdenschutzhunden kann unterstützt werden, die Höhe der Förderung wird im Einzelfall entschieden;
  • Die Kosten für Werkzeuge und Arbeitszeit werden nicht gefördert!

Wie wird gefördert?

  • Der Zuschuss beträgt 50 % der Netto-Materialkosten für die Erneuerung und Aufrüstung oder Neubau von Zäunen für Schafe, Ziegen und Kälber (Jungrinder bis zu 12 Monaten) und für GPS-Tracker für Schafe und Ziegen.
  • Der Ankauf von Herdenschutzhunden kann im Einzelfall ebenso unterstützt werden (Einzelfallentscheidung; Voraussetzung mind. 150 Schafe).
  • Bei Netto-Materialkosten von mind. 1.000 bis max. 5.000 Euro erfolgt eine pauschale Betriebsförderung.
  • Bei Netto-Materialkosten von 5.000 bis 10.000 Euro ist als Fördervoraussetzung eine betriebsindividuelle Herdenschutzberatung durch die Oö. Landwirtschaftskammer (Herdenschutz bei Heimweiden) bzw. durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Ländliche Neuordnung (Herdenschutz auf Almen) erforderlich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die technischen Mindeststandards für den Grundschutz richten sich nach den Empfehlungen des Österreichzentrums Bär, Wolf und Luchs. Erläuterungen und Hinweise für die Errichtung finden sich in der entsprechenden Broschüre des ÖZ:

Einfache stromführende Zaunsysteme für den Grundschutz wie:

  • Litzen‐ oder Drahtzaun mit mindestens vier stromführenden Litzen in den Abständen über dem Boden von ca. 20, 40, 60 und 90 cm;
  • Stromführende Weidenetze mit einer Mindesthöhe von ca. 90 cm;
  • Knotengitter, Mindesthöhe ca. 90 cm und elektrifiziertem Stoppdraht 15 – 20 cm vor dem Zaun und ca. 20 cm über dem Boden, erweiterter Schutz mit stromführenden Zäunen;
  • Weidenetze (in blau-weiß) mit einer Höhe von mindestens 105 cm;
  • Verstärkter Litzenzaun mit einer zusätzlichen Litze oder einem blauen Flatterband in 120 cm Höhe;

Technische Anforderungen:

  • Ständige Spannung von mindestens 3500 Volt an jeder Stelle des Zauns;
  • Ausreichende Erdung;
  • Keine durchhängenden Drähte, Litzen oder Netze;
  • Regelmäßige Kontrollen der Stromspannung, mit einem Spannungsmessgerät (Voltmeter);
  • Stromlose Zäune müssen unbedingt vermieden werden;
  • Pfostenabstand nicht größer als 8 m. Bei starken Drähten und stabilen Pfosten kann der Abstand größer sein, solange die Stabilität und Spannung der Drähte nicht beeinträchtigt ist;
  • Abstand der untersten Litze zum Boden nicht mehr als ca. 20 cm;

Abwicklung / Antragstellung

  • Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Ländliche Neuordnung nach Umsetzung der Herdenschutzmaßnahme.
  • Die Fördermaßnahme gilt von 1. Jänner 2023 vorläufig befristet auf 3 Jahre.
  • Gemeinsam mit dem Antrag sind als Verwendungsnachweis die Rechnung (mit Angabe der Leistung) inkl. Zahlungsnachweis, die AMA-Tierliste, Planunterlagen zur Darstellung der Lage und Ausmaß der Zaunanlage und eine Fotodokumentation vorzulegen.
  • Bei Netto-Materialkosten von 5.000 bis 10.000 Euro ist auch der Nachweis einer betriebsindividuellen Herdenschutzberatung erforderlich.
  • Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt. Daher sind bei der Antragstellung die innerhalb der letzten 3 Jahre bewilligten oder erhaltenen De-minimis Beihilfen anzugeben.
  • Zum Onlineantrag gelangen Sie über den untenstehenden Button. Bei Bedarf kann ein PDF-Formular bzw. ein Förderantrag in Papierform bei der Abteilung Ländliche Neuordnung angefordert werden (siehe Kontaktraster am Ende der Seite).

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: