Publizitätsmaßnahmen für geförderte Agrar- und LEADER-Projekte

Informationen zur Kennzeichnung von Veröffentlichungen geförderter Agrar-und LEADER-Projekte.

Kennzeichnung von Veröffentlichungen geförderter Projekte

Veröffentlichungen (Broschüren, Magazine, Zeitschriften, Inserate etc.) und Plakate der aus dem Programm LE 14-20 finanzierten Maßnahmen und Aktionen müssen einen gut sichtbaren Hinweis auf die Beteiligung des Bundes, des Landes und der Europäischen Union sowie folgende Logos enthalten:

  •  das BML-Logo
  • das entsprechende Bundesländer-Logo
  • falls zutreffend: das LEADER-Logo
  • das Unionslogo inklusive Erläuterungstext: "Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete"

Bei Printmedien sind die genannten Gestaltungselemente gut sichtbar auf der Titelseite der Veröffentlichung anzubringen. 

Optional haben die Begünstigten und Bewilligende Stelle die Möglichkeit, ihre eigenen Logos einzubringen. Bei der Verwendung mehrerer Logos ist auf deren ausgewogene Gewichtung zu achten. 

Sind mehrere Bundesländer im Rahmen einer bundesländerübergreifenden Maßnahme an der Finanzierung beteiligt, so sind die beteiligenden Bundesländer anzuführen. 

Kann die Logoleiste in begründeten Ausnahmefällen nicht zum Einsatz kommen (z. B. aus Platzgründen, insbesondere im Zusammenhang mit Kleinanzeigen/-inseraten etc.), so ist stattdessen - je nach Förderungkombination - folgender Wortlaut als Informationsmaßnahme anzuführen: "Mit Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union (LEADER)" bzw. "Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union (LEADER)".

Auf Internetseiten, die finanziell unterstütze Vorhaben und Aktionen betreffen, ist zusätzlich die Verknüpfung zu folgenden Stellen anzulegen:

  • Eine für kommerzielle Zwecke vom Förderungswerber/Förderungswerberin genutzte Internetseite, hat auf der Hauptseite Informationen über das geplante Vorhaben, dessen Ziele und Ergebnisse sowie einen Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union zu enthalten. Es muss eine Verbindung zwischen dem Zweck der Internetseite und der Unterstützung des Vorhabens bestehen.

Logos zum Herunterladen

Der Förderhinweis besteht aus einem Schriftzug und den jeweiligen Logos von Bund, LE 14-20,  Land Oberösterreich bzw. weiteren Landeslogos, LEADER und Europäischen Union. Sie finden die vorgefertigte Logoleiste nachfolgend für die weitere grafische Verwendung.

Logo: Land und Europäische Union

Logo: Bund, Land und Europäische Union

Logo: Bund, Länder und Europäische Union

Logo: Bund, Land, LEADER und Europäische Union

Logo: Bund, Land Oberösterreich, Land Salzburg, LEADER und Europäische Union

Logo: Bund und Land

Um ein Logo abzuspeichern, klicken Sie auf das Bild oder den Link des gewünschten Logos. Wählen Sie im Fenster Dateidownload "Speichern". Oder klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Bild oder den gewünschten Link, "Ziel speichern unter ..." auswählen und abspeichern.

Weitere Informationen für die Publizitätsbestimmungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML):

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: