Wer wird gefördert?
Fischereireviere sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischwässern
Was wird gefördert?
- Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraumes der Fische und der fischereilichen Verhältnisse in Gewässern (z.B. der Einbau von Strukturelementen in regulierten Fließgewässern und Fischaufstiegshilfen, usw.)
- Artenschutzprogramme
- Besatzmaßnahmen mit heimischen und gewässertypspezifischen Fischarten zur Stützung der Fischbestände und Verbesserung der fischereiwirtschaftlichen Verhältnisse
- wissenschaftliche Untersuchungen die wertvolle Erkenntnisse für die Fischerei bringen
- Monitoring von Fischbeständen
- Initiativen für den Erhalt autochthoner Fischbestände
Wie wird gefördert?
nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Landesmitteln (Auszahlungsuntergrenze 70,00 Euro)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Als Verwendungsnachweis sind Originalrechnungen und -zahlungsbelege vorzulegen, bei online-Buchungen ist die Überweisung durch die Umsatzliste, einen Kontoauszug oder eine Bankbestätigung nachzuweisen.
- Wirtschaftlichkeit (Nutzen) des Vorhabens muss gewährleistet sein.
- Andere öffentlichen Fördermittel müssen vor Auszahlung der Förderung bekanntgegeben werden.
- es darf bei wasserbaulichen Maßnahmen kein behördlicher Auftrag bzw. keine Verpflichtung zur Anpassung auf Basis einer gesetzlichen Bestimmung (z.B. WRG) bestehen; das Projekt muss zudem die erforderlichen Bewilligungen (z.B. wasser- und naturschutzrechtlich) aufweisen.
Abwicklung / Antragstellung
Formular
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Fischereiförderungsmittel (LWLD-LFW/E-17)
Antrag auf Gewährung einer Beihilfe
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