Allgemeine Fischereiförderung (Besatz, fischereiwissenschaftliche Untersuchungen)

Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss werden Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums für Wassertiere, der Besatz mit seltenen bzw. bedrohten heimischen gewässertypspezifischen Fisch-, Muschel- und Krebsarten und juvenilen Bachforellen, die Stützung und Wiederansiedlung lokaler autochthoner Bestände und wissenschaftliche Projekte mit Bezug zur Fischereiwirtschaft und -ökologie (keine Grundlagenforschung) gefördert.

Wer wird gefördert?

Oö. Landesfischereiverband, Oö. Fischereireviere, Vereine mit Fischwässern in Oberösterreich, Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischwässern in Oberösterreich

Was wird gefördert?

  • Besatzmaßnahmen mit heimischen seltenen bzw. bedrohten gewässertypspezifischen Fisch- Muschel- und Krebsarten zum Zweck der Wiederansiedlung / Bestandsstützung (auch mit wissenschaftlicher Begleitung)
  • Besatzmaßnahmen mit juvenilen Bachforellen (Eier, 0+, 1+ bis maximal 15 cm) bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterfertigten Formulars „Besatzbestätigung und Herkunftszeugnis Bachforellen (Salmo trutta fario)" (siehe Link beim Antragsformular)

  • Initiativen zur Stützung autochthoner Fisch-, Krebs- und Muschelbestände und Artenschutzprogramme
  • Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums von Wassertieren und der fischereilichen Verhältnisse in Gewässern (z.B. der Einbau von Strukturelementen in regulierten Fließgewässern und Fischaufstiegshilfen, usw.)
  • wissenschaftliche Projekte mit Bezug zur Fischereiwirtschaft und -ökologie (keine Grundlagenforschung)

Wie wird gefördert?

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Landesmitteln 
  • Förderung von Besatzmaßnahmen mit seltenen/bedrohten Arten sowie juvenilen Bachforellen (Eier, 0+, 1+ bis maximal 15 cm):
    • bis zu 40 % der Kosten,
    • max. € 4.000,00 pro Jahr
    • Förderuntergrenze € 400,00
  • Förderung von Initiativen/Artenschutzprogrammen, Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung und wissenschaftlichen Projekten:
    • die Antragstellung hat vor Projektbeginn zu erfolgen
    • bis max. 40 % der Kosten (Festlegung der Förderhöhe erfolgt mittels gutachtlicher Einzelfallbeurteilung)
    • Förderuntergrenze € 400,00

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Projekt muss den Förderungszielen entsprechen.
  • Die Finanzierbarkeit muss gesichert sein.
  • Die Wirtschaftlichkeit (Nutzen) des Vorhabens muss gewährleistet sein.
  • Andere öffentliche Fördermittel müssen bei Antragstellung bekanntgegeben werden.
  • Die Förderungserklärung muss vor Auszahlung der Förderung vorliegen.
  • Als Verwendungsnachweis sind Rechnungen, etwaige Eigenleistungsaufstellungen und Zahlungsbelege (Umsatzliste oder Kontoauszug) vorzulegen. Bei Besatzförderungen können Rechnungen anerkannt werden, deren Datum max. 24 Monate vor Antragseingang liegt. Rechnungen können aufgrund der Übergangsregelung mit Datum ab 01.10.2021 berücksichtigt werden.
  • Bei Besatzmaßnahmen mit juvenilen Bachforellen (Eier, 0+, 1+ bis maximal 15 cm) ist zusätzlich das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Formular „Besatzbestätigung und Herkunftszeugnis Bachforellen" des Oö. Landesfischereiverbandes dem Antrag anzufügen.

  • Bei Initiativen zur Stützung lokaler Fischpopulationen, bei wissenschaftlichen Projekten und bei der Verbesserung des Lebensraums ist der Antrag vor Projektbeginn mit einer Projektbeschreibung (Gesamtkosten, Eigenleistungen, Laufzeit, Zweck,...) einzubringen.
  • Bei wasserbaulichen Maßnahmen darf kein behördlicher Auftrag bzw. keine Verpflichtung zur Anpassung auf Basis einer gesetzlichen Bestimmung (z.B. Wasserrechtsgesetz) bestehen; das Projekt muss zudem die erforderlichen Bewilligungen (z.B. wasser- und naturschutzrechtlich) aufweisen.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.

Bei Besatzmaßnahmen mit heimischen seltenen bzw. bedrohten gewässertypspezifischen Fisch- Muschel- und Krebsarten sind dem Antrag Rechnungen und Zahlungsbelege beizulegen.

Bei Besatzmaßnahmen mit juvenilen Bachforellen (Eier, 0+, 1+ bis maximal 15 cm) ist zusätzlich das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Formular „Besatzbestätigung und Herkunftszeugnis Bachforellen" des Oö. Landesfischereiverbandes beizulegen.

Bei Initiativen/Artenschutzprogrammen, Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung und wissenschaftlichen Projekten hat die Antragstellung vor Projektbeginn mit einer Projektbeschreibung zu erfolgen. Eigenleistungsaufstellungen, Rechnungen und Zahlungsbelege sind nachzureichen.

Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit der Fördermittel nach Abrechnung durch die Abteilung Land- und Forstwirtschaft beim Amt der Oö. Landesregierung.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: