Wer wird gefördert?
Fischereireviere sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischgewässern
Was wird gefördert?
- Renaturierung regulierter Gewässer
 - Verbesserung der Strukturausstattung in verbauten Gewässern
 - Beseitigung kleinerer Aufstiegshindernisse (längsgerichtete Durchgängigkeit)
 - Fischgängige Anbindung von Nebengerinnen (seitliche Durchgängigkeit)
 - Öffnung von Verrohrungen
 
Wie wird gefördert?
nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss aus Landesmitteln
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Einbindung der Förderstelle im Planungsstadium
 - wasserrechtliche Bewilligung
 - keine gesetzliche oder durch einen Bescheid vorgegebene Verpflichtung
 
            
              
        