Förderung LEADER (77-05) LE 2023-2027

LEADER ist eine Förderinitiative, welche die Stärkung des ländlichen Raums, die Förderung der regionalen Wirtschaft und die Steigerung der Lebensqualität in den Regionen zum Ziel hat. LEADER lebt vom Innovationsgeist und dem Engagement der Menschen in den Regionen. Projekte sind in den Themenfeldern Landwirtschaft, Naturschutz, Kultur, Soziales, Jugend, Wirtschaft und Tourismus, Bildung, Energie und Klimaschutz möglich.

Grundlage für eine LEADER-Förderung ist, dass das Projekt einen Beitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie der jeweiligen LEADER-Region leistet. Erster Ansprechpartner ist daher immer das LEADER-Büro vor Ort in der Region.

Wer wird gefördert?

  • Lokale Aktionsgruppen (= LEADER-Region; im Folgenden: LAG)
  • Gemeinden
  • Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
  • Sonstige Förderungswerber
  • natürliche Personen
  • im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften
  • juristische Personen sowie deren Zusammenschlüsse
    Personengemeinschaften

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum.
  • Maßnahmen zur Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes.
  • Maßnahmen zur Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen unter Berücksichtigung sozialer Gruppen und Altersschichten
  • Maßnahmen zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel
  • Anbahnung, Vorbereitung und Umsetzung nationaler und transnationaler Kooperationsprojekte
  • Laufende Kosten des LAG-Managements (LEADER-Büro) sowie Sensibilisierungsaktivitäten

Wie wird gefördert?

Der Fördersatz wird als Investitionszuschuss vergeben und ist in der jeweiligen LES festgelegt. Diese ist transparent auf der Website der jeweiligen LEADER-Region veröffentlicht. Für weitere Informationen wird daher auf die jeweilige LAG bzw. deren Website verwiesen.

Im Wesentlichen haben sich alle 20 LEADER-Regionen in Oberösterreich an den vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ausgearbeiteten Vorschlag orientiert.

40 % der Kosten für direkt einkommensschaffende wertschöpfende Projekte*:

Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projekts (Investitions-, Sach- und Personalkosten)

60 % der Kosten für nicht direkt einkommensschaffende und nicht direkt wertschöpfende Projekte*:

Investitions-, Sach- und Personalkosten

80 % der Kosten für Projekte* in Themenbereichen, die in der jeweiligen lokalen Entwicklungsstrategie festgelegt sind:

  • z. B.: Bildung, Jugendliche, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Gender/Frauen, Klima und Umwelt, Demografie, regionale Kultur und Identität
  • Sach- und Personalkosten

70 % für laufende Kosten des LAG-Managements sowie Sensibilisierungs-aktivitäten

* Bei wettbewerbsrelevanten Projekten erfolgt die Förderung i.d.R. als De-minimis-Beihilfe.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Projekt muss einen positiven Beitrag zur Umsetzung der lokalen Ent­wicklungsstrategie (LES) der LEADER-Region leisten.
  • Es muss eine positive Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums der lokalen Aktionsgemeinschaft vorliegen.
  • Das Vorhaben muss innerhalb eines LEADER-Gebiets verwirklicht werden oder der LEADER-Region zugutekommen.
  • Mit dem Projekt darf frühestens nach der positiven Beurteilung durch das Projektauswahlgremium der LAG begonnen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Zur Antragstellung ist die Kontaktaufnahme zum lokalen LEADER-Management notwendig.

Die Antragstellung erfolgt ab 01.07.2023 online über die digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria. Diese ist über das Internetserviceportal  eAMA.at erreichbar. Bewilligende Stelle ist das Amt der Oö. Landesregierung. 

Für die Antragstellung ist eine ID-Austria erforderlich.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlagen, Merkblätter, Erklärvideos) zur Förderung und zur Antragstellung  finden Sie auf dem öffentlich zugänglichen Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA) (siehe unten angeführter Link).

Antragstellung

Beantragung über die Digitale Förderplattform. Für die Bearbeitung und die weitere Förderabwicklung bieten die LEADER-Managements eine professionelle Unterstützung.

Beantragung über die Digitale Förderplattform

Wenn Sie technische Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70
1200 Wien
Hotline: 050 3151 99
E-Mail office@ama.gv.at

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: