Eigenheim / Zweite Wohnung

Gefördert wird die Errichtung von Eigenheimen durch die Gewährung von monatlichen Zuschüssen zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft oder eines einmaligen nicht rückzahlbaren Bauzuschusses.

Wer wird gefördert?

Förderbar sind grundsätzlich jene Personen, die Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sind, das geförderte Eigenheim mit Hauptwohnsitz beziehen, ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre aufgeben und deren Einkommen gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Die Voraussetzungen der "förderbaren Person" (siehe "Begriffe zum Thema Wohnen") müssen erfüllt sein.

Was wird gefördert?

  • Die Errichtung von Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen.
  • Die Errichtung einer zweiten Wohnung innerhalb von 10 Jahren ab Datum der ursprünglichen Baubewilligung des Eigenheims.
  • Das Ansuchen ist von der Person vor Baubeginn einzureichen, in deren Eigentum die Liegenschaft ist. D.h. ein Grundbuchauszug lautend auf deren Namen ist Voraussetzung. Kaufverträge etc. sind nicht ausreichend.
  • Jede Wohnung muss eine Mindestgröße von 80 aufweisen.

Wie wird gefördert?

  • Zuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft
    • Das Darlehen kann mit einer variablen Verzinsung oder mit einer Fixverzinsung aufgenommen werden. Die Laufzeit bei variabler Verzinsung muss 30 Jahre, bei Fixverzinsung 20 oder 25 Jahre betragen.
    • Die Oberösterreichische Landesbank wird bezüglich der Auswahl der Verzinsungsvariante mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
    • Die variable Verzinsung erfolgt auf Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines nach oben begrenzten Aufschlags.
    • Die Fixverzinsung des Hypothekardarlehens erfolgt bei einer Laufzeit von 20 Jahren auf Basis des 12Yr-EUR-Swapsatzes (11 Uhr-Fixing) und bei einer Laufzeit von 25 Jahren auf Basis des 15Yr-EUR-Swapsatzes (11 Uhr-Fixing). Maßgebend ist der Tageswert zwei Bankwerktage vor Beginn des Monats der Förderungszusicherung zuzüglich eines Aufschlags von höchstens 125 Basispunkten. Der so gebildete Zinssatz gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit.
    • Die Zuschüsse werden aufgeteilt auf eine Laufzeit von 20 Jahren, jedoch längstens bis zur gänzlichen Tilgung des Darlehens, in gleich hohen Teilbeträgen monatlich dem Darlehenskonto gutgeschrieben. 
  • Einmaliger Bauzuschuss in Höhe von 36 % des Zuschusses zum Hypothekardarlehen
    • Höhe des geförderten Hypothekardarlehens und Höhe des Zuschusses aufgeteilt auf eine Laufzeit von 20 Jahren.
    • Die Höhe des Basisdarlehens beträgt 75.000 Euro mit einem Zuschuss von 10.000 Euro.

Mögliche Förderzuschläge zum Basisdarlehen

Details zu den Förderzuschlägen entnehmen Sie dem Anhang 2 "Information" des Antragformulars.

  • 15.000 Euro Darlehen mit einem Zuschuss von 2.000 Euro
    für jedes Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz im gemeinsamen Haushalt der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers gemeldet ist und für das die Familienbeihilfe bezogen wird. Bei der Fördervariante mit 30 Jahren Laufzeit gilt dies auch für Kinder, die innerhalb von fünf Jahren ab Datum der Zusicherung geboren werden, sofern der Antrag innerhalb eines Jahres ab Datum der Geburt des Kindes gestellt wird.
  • 20.000 Euro Darlehen mit einem Zuschuss von 2.500 Euro
    für jedes Kind mit erhöhter Familienbeihilfe auf Grund erheblicher Behinderung, das zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz im gemeinsamen Haushalt der Förderungswerberin bzw. des Förderungswerbers lebt. Bei der Fördervariante mit 30 Jahren Laufzeit gilt dies auch für Kinder, die innerhalb von fünf Jahren ab Datum der Zusicherung geboren werden, sofern der Antrag innerhalb eines Jahres ab Datum der Geburt des Kindes gestellt wird.
  • 5.000 Euro Darlehen mit einem Zuschuss von 1.000 Euro
    wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird. Konkrete Erläuterungen zum Thema "Barrierefreiheit" erhalten Sie beim Energiesparverband durch die Empfohlene Energieberatung.
  • 25.000 Euro Darlehen mit einem Zuschuss von 3.500 Euro
    für die Errichtung einer zweiten Wohnung, wenn sie innerhalb von 10 Jahren ab Baubewilligung errichtet wird.

Beispiel:
Basisförderung Hypothekardarlehen: 75.000 Euro + 1 Kind 15.000 Euro = Darlehenshöhe: 90.000 Euro

Mögliche Zuschüsse

  • Zuschuss zur Tilgung des Hypothekardarlehens aufgeteilt auf eine Laufzeit von 20 Jahren, ausbezahlt in gleichhohen monatlichen Teilbeträgen: Insgesamt 12.000 Euro oder
  • einmaliger Bauzuschuss: 4.320 Euro (36% von 12.000 Euro) auszahlbar nach Bezug des geförderten Eigenheims, Aufgabe der bisherigen Wohnrechte und Erfüllung der Fördervoraussetzungen.

Förderungsvorgang

  • Energiesparende Bauweise
    • Wir empfehlen Ihnen eine kostenlose Energieberatung beim Energiesparverband mit jenem Gutschein, welchen Sie bei Erteilung des Vorzeitigen Baubeginns erhalten.
  • Vorzeitiger Baubeginn
    • Mit dem Bau darf erst nach Erteilung des vorzeitigen Baubeginns durch die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, begonnen werden.
    • Voraussetzung ist ein vollständig ausgefülltes und mit allen erforderlichen Unterlagen versehenes Ansuchen.
    • Es erfolgt Überprüfung der Fördervoraussetzungen, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
    • Sollten Fragen diesbezüglich auftauchen, wird die Abteilung mit den antragstellenden Personen in Kontakt treten.
    • Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zum Baubeginn keinen Rechtsanspruch auf die Förderung begründet.
  • Förderungszusicherung
    • Die Bewilligung und die Förderungszusicherung erfolgen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
    • Voraussetzung für die Auszahlung des Hypothekardarlehens ist die grundbücherliche Sicherstellung und Fertigstellung des Rohbaus mit Bedachung.
    • Die Auszahlung des einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses erfolgt nach Bezug des geförderten Eigenheims, Aufgabe der bisherigen Wohnrechte und Erfüllung der Fördervoraussetzungen.

Voraussetzungen der Darlehensauszahlungen

Nach Erhalt der Förderungszusicherung wird sich die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft (Tel. 0732/7639-0) um die Darlehensabwicklung bemühen. Sie wird von Ihnen folgende Unterlagen anfordern:

  • Rohbaubestätigung (mit Dach); Ausstellung erfolgt durch die Gemeinde.
  • Rücksendung des gerichtlich oder notariell beglaubigten Schuldscheines.
  • Der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft bleibt es unbenommen, weitere erforderliche Nachweise, vor allem im Hinblick auf die Absicherung des Darlehens, zu verlangen. 

Aus der Förderung erwachsen nachstehende Verpflichtungen

  • Bezug des geförderten Eigenheims innerhalb von längstens drei Jahren ab Datum der Zusicherung.
  • Aufgabe sämtlicher Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen), die in den letzten fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Förderungszusicherung, bewohnt wurden, spätesten sechs Monate nach Bezug des geförderten Eigenheims. Mietverträge sind zu kündigen, Eigentum ist zu verkaufen.
  • Widmungsgemäße Verwendung, das heißt das Wohnobjekt muss von den antragstellenden Personen selbst mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Ehepaare und eingetragene Partnerschaften müssen denselben Hauptwohnsitz haben. Eine geförderte zweite Wohnung muss mit Hauptwohnsitz von nahestehenden Personen (siehe Errichtung einer 2. Wohnung) bewohnt werden.
  • Diese Förderungsauflagen sind 20 Jahre einzuhalten. Werden diese Verpflichtungen nicht erfüllt, erfolgt die Einstellung bzw. Rückforderung der Zuschüsse!
    Bei Inanspruchnahme des einmaligen Bauzuschusses sind die Förderungsauflagen analog der Hypothekardarlehensvarianten für 20 Jahre einzuhalten.
    Bei Verkauf innerhalb von fünf Jahren ab Datum der Förderungszusicherung, sind die antragstellenden Personen zur gänzlichen Rückzahlung des einmaligen Bauzuschusses verpflichtet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Aktueller Grundbuchsauszug
  • Rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
  • Färbige Ausfertigung oder Farbkopie des baubehördlich genehmigten Bauplans
  • Einkommensnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr aller im Grundbuch angeführten Personen und der Personen, die mit diesen in einer Lebensgemeinschaft, Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben (auch wenn diese im Grundbuch nicht angeführt sind). Der Nachweis ist zu erbringen durch Jahreslohnzettel (vom Arbeitgeber ausgestellt, kein FinanzOnline Ausdruck), gegebenenfalls Einkommensteuer-bzw. Einheitswertbescheid, Bestätigung über Bezug von Arbeitslosen-, Kinderbetreuungs- und Wochengeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Notstandshilfe u.dgl.

  • Bestätigung des Finanzamts über den Bezug von Familienbeihilfe
  • Für Staatsangehörige eines Nicht-EWR-Staates: siehe unter "Begriffe zum Thema Wohnen" => "Förderbare Personen
  • Hinweis: Bitte übermitteln Sie keine Originalunterlagen, da diese nicht retourniert werden können. Eine Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen angeschlossen sind.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular vor Baubeginn an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung (+43 732) 7720-14143, zu richten.

Für Fragen zur energiesparenden Bauweise, zur barrierefreien Bauweise steht auch der Energiesparverband, 4020 Linz, Landstraße 45, Tel. 0800/205 206 kostenlos oder Tel. 0732/7720-14860 zur Verfügung.

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: