Wer wird gefördert?
Förderbar sind grundsätzlich jene Personen, die Eigentum an der zu verbauenden Liegenschaft begründet haben, das geförderte Objekt mit Hauptwohnsitz beziehen, ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der letzten fünf Jahre aufgeben und deren Einkommen gewisse Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Die Voraussetzungen der "förderbaren Person" (siehe "Begriffe zum Thema Wohnen") müssen erfüllt sein.
Was wird gefördert?
- Die Errichtung von Eigenheimen, Reihenhäuser oder Doppelhäuser mit höchstens zwei Wohnungen sowie der Abbruch eines Wohnhauses und gleichzeitiger Neubau eines Eigenheims.
- Das Ansuchen ist von der Person vor Baubeginn einzureichen, in deren Eigentum die Liegenschaft ist. D.h. ein Grundbuchsauszug lautend auf deren Namen ist Voraussetzung. Kaufverträge etc. sind nicht ausreichend.
- Jede Wohnung muss eine Mindestgröße von 80 m² aufweisen.
Wie wird gefördert?
Die Basishöhe des geförderten Hypothekardarlehens beträgt 75.000 Euro.
Mögliche Förderzuschläge zum Basisdarlehen:
Details zu den Förderzuschlägen entnehmen Sie dem Anhang 2 "Information" des Antragformulars.
- 15.000 Euro Darlehen
für jedes Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz im gemeinsamen Haushalt der antragstellenden Person gemeldet ist und für das die Familienbeihilfe bezogen wird. - 20.000 Euro Darlehen
für jedes Kind mit erhöhter Familienbeihilfe auf Grund erheblicher Behinderung, das zum Zeitpunkt der Antragstellung mit Hauptwohnsitz im gemeinsamen Haushalt der antragstellenden Person lebt. - 5.000 Euro Darlehen,
wenn das Eigenheim barrierefrei errichtet wird. Konkrete Erläuterungen zum Thema "Barrierefreiheit" erhalten Sie beim OÖ Energiesparverband durch die empfohlene Energieberatung. - 25.000 Euro Darlehen
für die Errichtung einer zweiten Wohnung - 20.000 Euro Darlehen
bei der Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern, sofern die Anlage aus mindestens drei Reihenhäusern bzw. zwei Doppelhäusern besteht, deren zugeordnetes Grundstück einschließlich der verbauten Fläche im Durchschnitt für jedes Eigenheim der Gesamtanlage 400 m² nicht übersteigt. Die Reihenhäuser und Doppelhäuser müssen über eine zusammenhängende thermische Hülle verfügen. Diese Objekte dürfen nur aus einer Wohnung bestehen. Reihen-/Doppelhäuser, die auf einer eigenen Parzelle errichtet werden, können eine zweite Wohnung aufweisen, nicht jedoch im Wohnungseigentum.
Förderaktion 2026/2027 mit 1,5 % p.a. Fixverzinsung
Die Förderung erfolgt in Form von Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft mit einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Fixverzinsungsperiode in den ersten 10 Jahren der Darlehenslaufzeit.
Für die förderbare Person beträgt die Verzinsung aufgrund des gewährten Zinsenzuschusses während der Fixverzinsungsperiode 1,5 % p.a. Die Förderung besteht aus Zinsenzuschüssen durch das Land Oberösterreich für die ersten 10 Jahre.
Nach der Fixverzinsungsperiode gilt eine variable Verzinsung auf Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines Aufschlags von max. 112 Basispunkten. Der so gebildete Zinssatz gilt für die restliche Darlehenslaufzeit.
Achtung: Eine Antragstellung für diese Förderung ist nur bis zum 31.12.2027 möglich.
Förderungsvorgang
- Energiesparende Bauweise
- Wir empfehlen Ihnen eine kostenlose Energieberatung beim OÖ Energiesparverband, um eine energiesparenden Bauweise Ihres Eigenheims zu erreichen. Dafür erhalten Sie einen Gutschein bei der Erteilung des vorzeitigen Baubeginns!
- Falls Sie die Zusatzförderung "barrierefreies Bauen" in Anspruch nehmen möchten, ist ohnehin die Erstellung eines energetischen Befunds erforderlich. Setzen Sie sich dafür mit dem OÖ Energiesparverband (Tel. 0800/205 206 oder +43 732 7720 14860) in Verbindung.
- Vorzeitiger Baubeginn
- Mit dem Bau darf erst nach Erteilung des vorzeitigen Baubeginns durch die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, begonnen werden. Voraussetzung ist ein vollständig ausgefülltes und mit allen erforderlichen Unterlagen versehenes Ansuchen.
- Es erfolgt eine Überprüfung der Fördervoraussetzungen, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Sollten Fragen diesbezüglich auftauchen, wird die Abteilung mit den antragstellenden Personen in Kontakt treten.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zum Baubeginn keinen Rechtsanspruch auf die Förderung begründet.
- Förderungszusicherung
- Die Bewilligung und die Förderungszusicherung erfolgen nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
- Voraussetzung für die Auszahlung des Hypothekardarlehens ist die grundbücherliche Sicherstellung und Fertigstellung des Rohbaus mit Bedachung.
Voraussetzungen der Darlehensauszahlungen
Nach Erhalt der Förderungszusicherung wird sich die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft (Tel. 0732/7639-0) um die Darlehensabwicklung bemühen. Sie wird von Ihnen folgende Unterlagen anfordern:
- Rohbaubestätigung (mit Dach); Ausstellung erfolgt durch die Gemeinde.
- Rücksendung des gerichtlich oder notariell beglaubigten Schuldscheines.
- Der Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft bleibt es unbenommen, weitere erforderliche Nachweise, vor allem im Hinblick auf die Absicherung des Darlehens, zu verlangen
Aus der Förderung erwachsen nachstehende Verpflichtungen:
- Bezug des geförderten Eigenheims innerhalb von drei Jahren ab Datum der Zusicherung.
- Aufgabe sämtlicher Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen), die in den letzten fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Förderungszusicherung, bewohnt wurden, spätesten sechs Monate nach Bezug des geförderten Eigenheims. Mietverträge sind zu kündigen, Eigentum ist zu verkaufen.
- Widmungsgemäße Verwendung, das heißt das Wohnobjekt muss von den antragstellenden Personen selbst mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. Ehepaare und eingetragene Partner müssen denselben Hauptwohnsitz haben. Eine geförderte zweite Wohnung muss mit Hauptwohnsitz von nahestehenden Personen bewohnt werden.
- Diese Förderungsauflagen sind 10 Jahre einzuhalten. Werden diese Verpflichtungen nicht erfüllt, erfolgt die Einstellung bzw. Rückforderung der Zuschüsse!
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Aktueller Grundbuchsauszug
- Rechtskräftiger Baubewilligungsbescheid
- Färbige Ausfertigung oder Farbkopie des baubehördlich genehmigten Bauplans
- Einkommensnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr aller im Grundbuch angeführten Personen und der Personen, die mit diesen in einer Lebensgemeinschaft, Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben (auch wenn diese im Grundbuch nicht angeführt sind). Der Nachweis ist zu erbringen durch Jahreslohnzettel (vom Arbeitgeber ausgestellt, kein FinanzOnline Ausdruck), gegebenenfalls Einkommensteuer-bzw. Einheitswertbescheid, Bestätigung über Bezug von Arbeitslosen-, Kinderbetreuungs- und Wochengeld, bedarfsorientierte Mindestsicherung, Notstandshilfe u.dgl.
- Bestätigung des Finanzamts über den Bezug von Familienbeihilfe
- Für Staatsangehörige eines Nicht-EWR-Staates: siehe unter "Begriffe zum Thema Wohnen" => "Förderbare Personen"
- Hinweis: Bitte übermitteln Sie keine Originalunterlagen, da diese nicht retourniert werden können. Eine Bearbeitung ist nur dann möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen angeschlossen sind.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular vor Baubeginn an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung (+43 732) 7720-14143, zu richten.
Für Fragen zur energiesparenden Bauweise, zur barrierefreien Bauweise steht auch der OÖ Energiesparverband, 4020 Linz, Landstraße 45, Tel. 0800/205 206 kostenlos oder Tel. 0732/7720-14860 zur Verfügung.
Formular
-
-
Errichtung einer Doppelhaus-/Reihenhausanlage (SGD-Wo/E-32)
Ansuchen um Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn
Herunterladen .
