Wer wird gefördert?
Zur Förderung eingereicht werden können Projekte zur Revitalisierung leer stehender Gebäude und Brachflächen (s.u.) mit unmittelbarem inhaltlichen Konnex zwischen dem ausgearbeiteten Konzept zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen (gem. zugehöriger interner Richtlinie der Abteilung Raumordnung i.d.g.F., siehe https://www.land-oberoesterreich.gv.at/261931.htm ). D.h. ein Projekt muss im Konzept widergespiegelt sein.
Projekte, die nicht aus dem Konzept ableitbar sind, oder die Ziele des Konzepts nicht unterstützen, sind nicht förderfähig.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können notwendige Investitionen, konkret am Objekt (d.h. Baukosten sowie untergeordnet Kosten für zugehörige externe Dienstleistungen) in den Bereichen
- Sanierungen leer stehender Gebäude mit betrieblicher Nachnutzung
- Sanierungen leer stehender Gebäude mit öffentlich naher Nachnutzung
- sowie Kosten für den (Teil-)Abriss brachliegender Gebäude im Bereich der Reaktivierung von Brachflächen.
Wie wird gefördert?
Je nach Fördergegenstand betragen die maximal möglichen Förderhöhen zwischen 40% (Abriss, Leerstandsrevitalisierung mit betrieblicher Nachnutzung) und 65% (Leerstandsrevitalisierung mit öffentlichnaher Nachnutzung) der Projektgesamtkosten.
Im Rahmen der Antragstellung ist die beabsichtigte Nachnutzung zu definieren. Diese wird (im Falle der Projektgenehmigung) auch vertraglich festgehalten.
Abwicklung / Antragstellung
Die ggstl. Förderung wird nur auf Antragsbasis und in Form von Zuschüssen gewährt. Schriftliche Anträge sind bei der Abteilung Raumordnung zu stellen, die Genehmigung erfolgt durch die Oö. Landesregierung.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und auf Basis der als förderfähig anerkannten Projektkosten (gem. dieser Richtlinie). 50% der genehmigten Landesmittel werden bereits nach erfolgter Vertragsunterzeichnung als Vorschuss angewiesen.
Projektabrechnungen sind bei der Abteilung Raumordnung einzureichen.