Förderung Konzeptentwicklung

Gemeinden und Städte sollen dabei unterstützt werden, leerstehende Gebäude und Brachflächen, die für die Entwicklung der Gemeinden und Städte besonders wichtig sind, wieder einer möglichst nachhaltigen Nutzung zuzuführen.

Das Land fördert hierfür interkommunale Planungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung eines Konzepts zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen.

Wer wird gefördert?

  • Es handelt sich um eine (Klein-)Region aus zumindest drei Gemeinden in Oberösterreich, die ihre Zusammenarbeit auf Basis eines Kooperationsvertrags darstellen.
  • Die räumlich-funktionale Verflechtung der (Klein-)Region ist anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien darzustellen.
  • Jede (Klein-)Region hat ein Entscheidungsgremium (das im Idealfall dauerhaft bestehen bleibt), das jeweils eine Person aus jeder Gemeinde umfasst (z.B. die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister)

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind externe Dienstleistungen in Form von Planungs- und Beratungsleistungen zur Erstellung eines Konzepts zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen. Die inhaltliche Ausrichtung dieser konzeptiven Arbeiten lehnt sich an den – in der ÖROK Schriftenreiche Nr. 205 formulierten - Fachempfehlungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne an. Demnach sollen durch die Konzepte ua. Lösungsansätze zur Stärkung des Orts-/Stadtkerns für die beteiligten Gemeinden formuliert werden (kurz-, mittel und langfristigen Maßnahmen). Diese sind sowohl textlich als auch planerisch darzustellen.

Mindestkriterien

Jedenfalls müssen die Konzepte folgende Mindestkriterien erfüllen:

Regionale Standort- und Marktanalyse

  • Quantitative und qualitative Analyse der Region auf Basis der Einzelgemeinden mit besonderem Fokus auf leerstandsrelevanten Daten und Fakten wie z.B. Erhebung relevanter Kennzahlen zu Soziodemographie, Wirtschaft, Immobilienmarkt (gewerbliche Nutzungen, Leerstand, Brachflächen), Angebote der Daseinsvorsorge, …
  • Berücksichtigung der räumlichen Auswirkung der Digitalisierung und die multifunktionale Nutzung im Bereich Daseinsvorsorge

Regionaler Rahmenplan – Erfassung und Priorisierung von Objekten

  • Erstellung/Zusammenführung bestehender Entwicklungsstrategien der Gemeinden, Durchführung von Gemeindeinterview
  • Identifizierung, Klassifizierung und Priorisierung der die erfassten Objekte umgebenden Teilräume
  • Abgrenzung der betroffenen Orts-/Stadtkerne

Teilraumanalyse und Ausarbeiten von Vorschlägen zur Objektrevitalisierung

  • Analyse der relevanten Teilräume insbesondere im Hinblick auf die mit dem Leerstand verbundenen Herausforderungen und Entwicklungspotentiale
  • Erarbeiten von
    • Vorschlägen für Nachnutzungsmöglichkeiten im jeweiligen Teilraum unter Berücksichtigung von regionalen Bedarfen und lokalen Gegebenheiten
    • einer Grobanalyse der Wirtschaftlichkeit einer Objektrevitalisierung (grobe Kosten- Nutzenabschätzung; Berechnungstool für die Gegenüberstellung Investitionen vs. Rendite wird durch Land zur Verfügung gestellt)
  • Einbeziehen einer regionalen Fokusgruppe als Feedback- und Impulsgeber insbesondere im Hinblick auf die Priorisierung der Objekte, die Abgrenzung der Teilräume incl. Orts-/Stadtkernabgrenzung, möglichen Nachnutzungen sowie allfällige Maßnahmen im Objektumfeld
  • Einbeziehen von Bürgerinnen und Bürgern in der Konzepterstellung
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Objektrevitalisierung
    • Gespräche mit Objekteigentümerinnen und Objekteigentümern und Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Gemeinden um Nutzungsmöglichkeiten und Maßnahmen vorzuschlagen und zu reflektieren.
    • Ableiten und Priorisieren möglicher Investitionsprojekte

Die Detailplanung für einzelne Objekte oder die Beratung von Objekteigentümerinnen und Objekteigentümern sind nicht Fördergegenstand. Integrierte Konzepte zur Entwicklung von Orts- und Stadtkernen sollen regionale Bedarfe und Möglichkeiten aufzeigen um in den darauffolgenden Schritten öffentlich nutzbringend in verfügbare Leerstände oder Brachen zu investieren.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderung beträgt 65 % der förderfähigen Kosten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Antragsberechtigt sind Gemeindekooperationen (auf Basis eines Kooperationsvertrags), Interkommunale Planungsverbände oder in Regionalvereinen organisierte Gemeinden
  • Gewünschte Qualifikation der externen DienstleisterInnen: Ingenieurkonsulentinnen und Ingenieurkonsulenten für Architektur (insb. Stadtgestaltung, u.ä.), Raumplanung, Landschaftsgestaltung, Baumeisterin und Baumeister, Expertin und Experte Immobilienentwicklung/Immobilienbewertung oder vergleichbare Qualifikation

Abwicklung / Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online über die digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria im Rahmen entsprechender Calls. Diese ist über das Internetserviceportal eAMA.at erreichbar. Bewilligende Stelle ist das Amt der Oö. Landesregierung. Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung ein Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten Gemeinden und eine ID-Austria der vertretungsbefugten Person(en) erforderlich sind.

Weitere Informationen (Rechtsgrundlagen, Merkblätter, Erklärvideos) zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie auf dem öffentlich zugänglichen Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA).

Beantragung über die Digitale Förderplattform

Wenn Sie technische Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Agrarmarkt Austria (AMA)
Dresdner Straße 70
1200 Wien
Hotline: 050 3151 99
E-Mail office@ama.gv.at

Antragstellung / Richtlinien für Stadtregionen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: