Konzeptentwicklung zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen, Entwicklung von Orts- und Stadtkernen

Das Aktionsprogramm soll Gemeinden und Städte dabei unterstützen, leerstehende Gebäude und Brachflächen, die für die Entwicklung der Gemeinden und Städte besonders wichtig sind, wieder einer möglichst nachhaltigen Nutzung zuzuführen.

Wer wird gefördert?

Als förderfähige Regionen im Sinne dieser Richtlinie gelten Teilräume, die zumindest die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Es handelt sich um einen Teilraum mit zumindest drei Gemeinden in Oberösterreich.
  2. Die räumlich-funktionale Verflechtung des Teilraums ist anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien darzustellen.
  3. Jede Region hat ein Entscheidungsgremium, das jeweils eine Person aus jeder Gemeinde umfasst (z.B. die BürgermeisterInnen).

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind externe Dienstleistungen in Form von Planungs- und Beratungsleistungen. Die inhaltliche Ausrichtung dieser konzeptiven Arbeiten lehnt sich an die in der ÖROK Schriftenreihe Nr. 205 formulierten Fachempfehlungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne an.

Die Inhalte des Konzepts sind detailliert in den Leistungsbestandteilen der zugehörigen Richtlinie definiert (siehe unten). Sie umfassen eine regionale Markt- und Standortanalyse, einen regionalen Rahmenplan sowie eine Teilraum- und Objektanalyse.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Förderung beträgt 65 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 65.000 € je Region.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Antragsberechtigt sind Gemeinden, Interkommunale Planungsverbände und in Regionalvereinen organisierte Gemeinden
  • gewünschte Qualifikation der externen DienstleisterInnen: IngenieurkonsulentInnen für Architektur (insb. Stadtgestaltung, u.ä.), Raumplanung, Landschaftsgestaltung, BaumeisterIn, ExpertIn Immobilienentwicklung/ Immobilienbewertung oder vergleichbare Qualifikation
  • Integration der im Zuge der Arbeiten erfassten gewerblichen Leerstände und Brachen in die bestehende Leerstandsdatenbank der Biz-up
  • Die Aufwendungen müssen den Grundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen

Abwicklung / Antragstellung

  • Die Zuschüsse werden durch die Oö. Landesregierung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mitteln und nur über schriftlichen Antrag gewährt.
  • Die Ausbezahlung der Förderung kann erst nach Fertigstellung der Maßnahmen und nach Vorlage von saldierten Rechnungen und Überweisungsbelegen bzw. Datenträger/Nachweislisten (in Kopie) erfolgen.
  • Bei Förderungen über 25.000 Euro ist weiters die Darstellung der Gesamtfinanzierung (Einnahmen und Ausgaben) erforderlich. Maßgebend sind in jedem Fall die tatsächlich geleisteten Zahlungen.
  • Die Förderungswerber haben alle für die Prüfung der Voraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizubringen.
  • Der Geschäftsstelle ist ein Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der erhaltenen Zuschüsse zu erbringen.
  • Bei der stattgegebenen Erledigung des Antrages erhalten die Förderungswerber eine schriftliche Zustimmung.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: