Wer wird gefördert?
Als förderfähige Regionen im Sinne dieser Richtlinie gelten Teilräume, die zumindest die folgenden Kriterien erfüllen:
- Es handelt sich um einen Teilraum mit zumindest drei Gemeinden in Oberösterreich.
- Die räumlich-funktionale Verflechtung des Teilraums ist anhand objektiv nachvollziehbarer Kriterien darzustellen.
- Jede Region hat ein Entscheidungsgremium, das jeweils eine Person aus jeder Gemeinde umfasst (z.B. die BürgermeisterInnen).
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind externe Dienstleistungen in Form von Planungs- und Beratungsleistungen. Die inhaltliche Ausrichtung dieser konzeptiven Arbeiten lehnt sich an die in der ÖROK Schriftenreihe Nr. 205 formulierten Fachempfehlungen zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne an.
Die Inhalte des Konzepts sind detailliert in den Leistungsbestandteilen der zugehörigen Richtlinie definiert (siehe unten). Sie umfassen eine regionale Markt- und Standortanalyse, einen regionalen Rahmenplan sowie eine Teilraum- und Objektanalyse.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Förderung beträgt 65 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 65.000 € je Region.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Antragsberechtigt sind Gemeinden, Interkommunale Planungsverbände und in Regionalvereinen organisierte Gemeinden
- gewünschte Qualifikation der externen DienstleisterInnen: IngenieurkonsulentInnen für Architektur (insb. Stadtgestaltung, u.ä.), Raumplanung, Landschaftsgestaltung, BaumeisterIn, ExpertIn Immobilienentwicklung/ Immobilienbewertung oder vergleichbare Qualifikation
- Integration der im Zuge der Arbeiten erfassten gewerblichen Leerstände und Brachen in die bestehende Leerstandsdatenbank der Biz-up
- Die Aufwendungen müssen den Grundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen
Abwicklung / Antragstellung
- Die Zuschüsse werden durch die Oö. Landesregierung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mitteln und nur über schriftlichen Antrag gewährt.
- Die Ausbezahlung der Förderung kann erst nach Fertigstellung der Maßnahmen und nach Vorlage von saldierten Rechnungen und Überweisungsbelegen bzw. Datenträger/Nachweislisten (in Kopie) erfolgen.
- Bei Förderungen über 25.000 Euro ist weiters die Darstellung der Gesamtfinanzierung (Einnahmen und Ausgaben) erforderlich. Maßgebend sind in jedem Fall die tatsächlich geleisteten Zahlungen.
- Die Förderungswerber haben alle für die Prüfung der Voraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizubringen.
- Der Geschäftsstelle ist ein Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der erhaltenen Zuschüsse zu erbringen.
- Bei der stattgegebenen Erledigung des Antrages erhalten die Förderungswerber eine schriftliche Zustimmung.
Formular
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Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen, Entwicklung von Orts- und Stadtkernen (LWLD-RO/E-12)
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln zur Konzeptentwicklung
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