Wohnheime

Gefördert wird die Errichtung von Wohnheimen durch Annuitätenzuschüsse des Landes Oberösterreich (gemäß Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2019).

Wer wird gefördert?

  • Gemeinnützige Bauvereinigungen
  • Gemeinden
  • Förderungswerberinnen und Förderungswerber deren tatsächliche Geschäftsführung kirchlichen oder sozialen Zwecken gewidmet ist

Was wird gefördert?

Die Errichtung von Wohnheimen

Wie wird gefördert?

Durch die Gewährung von Annuitätenzuschüssen für die Errichtung von Wohnheimen

Ausmaß und Laufzeit der Förderung

Für die Errichtung von Wohnheimen (Lehrlings-, Studenten-, Alters- und Pflegeheimen) werden Annuitätenzuschüsse zu einem Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren im Ausmaß von höchstens 50% der förderbaren Gesamtbaukosten  (125.000 Euro/Platz inklusive Einrichtung bei Alten- und Pflegeheimen - diese Normkosten sind bis 31.12.2022 begrenzt; 100.000 Euro/Platz inklusive Einrichtung bei sonstigen Heimen) gewährt.

Die Förderungswerberin oder der Förderungswerber hat über die gesamte Darlehenslaufzeit von 30 Jahren eine gleichbleibende Annuität von 1,94% vom ursprünglichen Darlehensbetrag zu bezahlen. Der Annuitätenzuschuss beträgt die Differenz von 1,94% auf die tatsächliche Annuität des bewilligten Darlehens.

Für das aufzunehmende Hypothekardarlehen muss in Bezug auf die Darlehenskonditionen die Zustimmung der Abteilung Wohnbauförderung eingeholt werden. Das Land Oberösterreich übernimmt für das aufgenommene Hypothekardarlehen die Haftung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Förderungswerberin oder der Förderungswerber muss Eigentümerin oder Eigentümer oder Bauberechtigte oder Bauberechtigter der zu verbauenden Liegenschaft sein.
  • Vor schriftlicher Zusicherung der Förderung darf mit dem Bau nicht begonnen werden.

  • Das Grundstück muss lastenfrei sein.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung zu richten.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: