Förderung aus Mitteln der Dorf- und Stadtentwicklung

Das Land fördert im Rahmen des Programms Dorf- und Stadtentwicklung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel Planungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen, die eine geordnete Entwicklung zum Ziel haben und die Attraktivität der Orte erhöhen sollen.

Wer wird gefördert?

Förderungswerber sind Gemeinden, Dorf- und Stadtentwicklungsvereine, Pfarren und natürliche Personen sowie Personengesellschaften des bürgerlichen und des Handelsrechtes.

Was wird gefördert?

Erneuerung, Weiterentwicklung und Erhaltung der Dörfer und Städte in ihrer Funktion als Wirtschafts-, Wohn-, Erholungs-, Kultur- und Sozialraum insbesondere durch

  • entsprechende Sensibilisierung, Mobilisierung und Aktivierung der ansässigen Bevölkerung sowie Identitätsstiftung
  • Ortskernbelebung und Verbesserung des Ortsbildes
  • entsprechende Infrastrukturen, Nahversorgungseinrichtungen

Wie wird gefördert?

  • Starthilfe für Dorf- und Stadtentwicklungsvereine - 730,00 Euro (einmalig)
  • Gestaltung von Straßenräumen, Wegen und Plätzen bei kommunalen Bauvorhaben und bei Flächen im Privatbesitz, die für den öffentlichen Platzraum wirksam sind - max. 40 %
  • Landschafts- und Grünraumgestaltung - max. 50 %
  • Dorf- und Stadtentwicklungsprojekte zur Belebung der Ortskerne - max. 50 %

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Mitgliedschaft im Dorf- und Stadtentwicklungsprogramm des Landes Oberösterreich
  • Ein aktiver Dorf- und Stadtentwicklungsverein
  • Rechtzeitige Einbindung der Geschäftsstelle für Dorf- und Stadtentwicklung
  • Vorliegen der gesetzlich notwendigen Bewilligungen
  • Übereinstimmung der Projekte mit den Zielsetzungen der Dorf- und Stadtentwicklung
  • Die Aufwendungen müssen den Grundsätzen von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entsprechen

Abwicklung / Antragstellung

  • Die Zuschüsse werden durch die Oö. Landesregierung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mitteln und nur über schriftlichen Antrag gewährt.
  • Die Ausbezahlung der Förderung kann erst nach Fertigstellung der Maßnahme und nach Vorlage von saldierten Rechnungen und Überweisungsbelegen bzw. Datenträger Nachweislisten (in Kopie) erfolgen. Bei Förderungen über 25.000,00 Euro ist weiters die Darstellung der Gesamtfinanzierung (Einnahmen und Ausgaben) erforderlich. Maßgebend sind in jedem Fall die tatsächlich geleisteten Zahlungen. Antragsformular und dazugehörige Förderungserklärung gemäß § 8 der Allgemeinen Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln ist bei der Geschäftsstelle für Dorf- und Stadtentwicklung erhältlich bzw. im Internet abrufbar unter: www.land-oberoesterreich.gv.at – Themen – Bauen und Wohnen – Formulare – Raumordnung – Dorf- und Stadtentwicklung bzw. unter: Service – Serviceangebote – Formulare – Förderungserklärung.
  • Die Förderungswerber haben alle für die Prüfung der Voraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizubringen. Der Geschäftsstelle ist ein Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der erhaltenen Zuschüsse zu erbringen.
  • Bei der stattgebenden Erledigung des Antrages erhalten die Förderungswerber eine schriftliche Zustimmung auf Zuschussgewährung.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: