Wohnumfeldförderung

Gefördert wird unter anderem die Errichtung von Treppenliften sowie die Errichtung und Sanierung von öffentlichen Kinder- und Jugendspielplätzen.

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden, Gemeinnützige Bauvereinigungen, kirchliche und soziale Institutionen / Vereine
  • Haus / Wohnungseigentümerinnen oder Wohnungseigentümer / Mieterinnen oder Mieter 
  • Eigentümergemeinschaften bei mehrheitlicher Zustimmung

Was wird gefördert?

Förderbare Maßnahmen sind unter anderem:

  1. Qualitative Verbesserung des Wohnungsbestandes und des Wohnumfeldes auch im Hinblick auf Barrierefreiheit vor allem durch den nachträglichen Einbau eines behindertengerechten Liftes.
  2. Öffentlich zugängliche Kinder- und Jugendspielplätze, die auf Initiative der Gemeinden errichtet oder saniert werden. Nähere Informationen zu dieser Förderung entnehmen Sie bitte dem Link am Ende der Seite.
  3. Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Wohnhäusern (Alarmanlagen). Nähere Informationen zu dieser Förderung entnehmen Sie bitte dem Link am Ende der Seite.
  4. Energiesparberatung sowie Beratung für qualitativen Wohnbau.
  5. Pilotprojekte für innovative Maßnahmen im Wohnbau, insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
  6. Wohnbauforschung.

Wie wird gefördert?

  • durch einmalige, nicht rückzahlbare Beiträge bis zu einer Höhe von 50 Prozent, bei Beratung für qualitativen Wohnbau und Maßnahmen für Wohnbauforschung bis 100 Prozent der förderbaren Kosten
  • durch einmalige, nicht rückzahlbare Beträge bis zu einer Höhe von 35 Prozent der förderbaren Kosten (80 Prozent der Gesamtkosten, wobei Eigenleistungen maximal im Ausmaß von 10 Prozent u. Baunebenkosten maximal im Ausmaß von 5 Prozent anerkannt werden), höchstens jedoch 30.000 Euro bei der Errichtung und Sanierung bzw. Erweiterung von öffentlichen Kinder- und Jugendspielplätzen durch Gemeinden.
  • durch grundbücherlich sicherzustellende Förderungsdarlehen mit Darlehenskonditionen analog der Oö. Neubauförderungs-Verordnung bis zu einer Höhe von 80 Prozent der förderbaren Kosten.

Abwicklung / Antragstellung

Um die Förderung zu beantragen, schicken Sie ein formloses Ansuchen an die Abteilung Wohnbauförderung. Für die Spielplatzförderung verwenden Sie bitte das unten angeführte Formular.

Unterlagen

  • Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen
  • Kostenvoranschläge oder Rechnungen, die bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein dürfen
  • Pläne bzw. baubehördliche Genehmigungen
  • Finanzierungsplan
  • Abstimmungsergebnis bei Eigentums- und Mietobjekten (mindestens 50 Prozent Zustimmung)
  • Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug ...)
  • Eine Förderungsgewährung nach diesen Richtlinien erfolgt nur, wenn andere Förderungsmöglichkeiten nach den Bestimmungen des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 und der auf Grund des Gesetzes erlassenen Verordnungen ausgeschlossen sind.

Formulare

  • Errichtung / Sanierung oder Erweiterung eines Spielplatzes (SGD-Wo/E-18)

    Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln

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Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: