Wer wird gefördert?
Gemeinden
Was wird gefördert?
Die Errichtung oder Sanierung/Erweiterung von öffentlich zugänglichen Kinder- und Jugendspielplätzen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung besteht in einem nicht rückzahlbaren Beitrag.
Die Gemeinde hat mindestens 20 % der gesamten Herstellungskosten durch Eigenmittel zu finanzieren. Grundlage für die Berechnung des Zuschusses der Abt. Wohnbauförderung bildet der verbleibende Betrag der anerkannten förderbaren Errichtungskosten. Förderungen anderer Abteilungen des Landes bzw. des Bundes werden nicht berücksichtigt.
- Bei Einhaltung der Förderungskriterien werden 35 % der Kosten (von 80 % der förderbaren Kosten) übernommen.
- Dazu zählen Kosten für Geländegestaltung, Bepflanzung, Umzäunung und Wege am Spielplatzgelände, Spielgeräte sowie Materialien zur Spielraumgestaltung. Eigenleistungen der Gemeinde werden in der Höhe von maximal 10 %, Baunebenkosten (Planung, Bauleitung) in der Höhe von maximal 5 % der Gesamtbaukosten (Spielgeräte, bauliche Maßnahmen) anerkannt.
- Die maximale Förderhöhe ist mit 30.000 Euro gedeckelt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das Grundstück, auf welchem sich der Spielplatz befinden wird bzw. befindet, muss im Eigentum oder Baurecht der Gemeinde stehen, oder es muss ein Pachtvertrag auf mindestens 20 Jahre abgeschlossen werden.
- Eine Sanierung oder Erweiterung kann frühestens nach 7 Jahren ab Errichtung und mit Mindestkosten von 3.000 € beantragt werden.
- Verbesserungsmaßnahmen wie z.B. Beschattungen sind nur im Rahmen einer Sanierung oder Erweiterung des Spielplatzes förderbar.
- Die Anlage muss "Spielplatzcharakter" (inkl. solcher Geräte, die auch für Kinder im Alter von 2 bis 12 Jahren geeignet sind, wie z.B. Schaukel, Rutsche, Sandkiste udgl.) aufweisen. Ein einzelnes, alleinstehendes Spielgerät ist nicht förderbar.
- Die Förderungsstelle kann stichprobenartige Kontrollen vor Ort vornehmen.
- Die Gemeinde verpflichtet sich zur selbstverantwortlichen Einhaltung und Kontrolle der ÖNORM.
- Sanierungen werden auf Alter und Zustand der Geräte überprüft und im Einzelfall wird entschieden, ob eine Förderung möglich ist.
- Spielplätze, die nicht öffentlich zugänglich sind, z.B. bei Wohnanlagen, Schulen, Kindergärten, dgl. werden nicht gefördert.
- Rechnungen dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
- Als Sportstätten zu qualifizierende Anlagen (z.B. Fußballfelder mit Wettkampfausmaßen, Tennisplätze, Pumptracks, Calisthenics bzw. Fitnessanlagen, etc.) sind im Rahmen der Spielplatzförderung nicht förderbar. Ausnahmen bilden Trendsportanlagen auf einem Spielplatz (max. je ein Beachvolleyballplatz, Skaterplatz, Tischtennistisch oder ein Funcourt bzw. eine Multisportanlage). Jedoch muss auch hier ein „Spielplatzcharakter“ bestehen.
Förderungsvorgang
Die Förderung kann sowohl vor Baubeginn als auch nach der Fertigstellung des Spielplatzes beantragt werden.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage einer Endabrechnung. Für die Bewertung der einzelnen Leistungen ist ein Finanzierungsplan spätestens im Zuge der Endabrechnung verpflichtend vorzulegen.
Bei Nachweis von niedrigeren Errichtungskosten im Zuge der Endabrechnung erfolgt eine Kürzung des zugesicherten Betrages. Eine Aufstockung des zugesicherten Betrages im Zuge der Endabrechnung ist nicht möglich.
- Antragstellung durch die Gemeinde mit detaillierter Planung, Kostenaufstellung und Kostenvoranschlägen.
- Prüfung der förderungsrelevanten Unterlagen.
- Förderungszusicherung.
- Umsetzungsphase.
- Erbringung der Gesamtabrechnung und sämtlicher Nachweise.
- Prüfung durch die Förderstelle und Auszahlung der Fördersumme.
Oder
- Antragstellung durch die Gemeinde mit detaillierter Planung und Erbringung der Gesamtabrechnung und sämtlicher Nachweise.
- Prüfung durch die Förderstelle, Ausstellung der Förderungszusicherung und Auszahlung der Fördersumme.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist in digitaler Form mittels Formular an die Abteilung Wohnbauförderung zu richten.
Formular
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Errichtung / Sanierung oder Erweiterung eines Spielplatzes (SGD-Wo/E-18)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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