Digitaler Objektzwilling

Das Land Oberösterreich fördert im Rahmen dieser Richtlinie die Erstellung von digitalen Objektzwillingen.

Wer wird gefördert?

  • Als Förderwerber tritt die Eigentümerin und der Eigentümer eines Objektes, für das ein konkretes Verwertungsinteresse besteht, auf. Zusätzlich zu der Förderwerberin und dem Förderwerber gibt es mindestens eine für die Verwertung relevante Konsortialpartnerin und einen für die Verwertung relevanten Konsortialpartner (z.B.: Immobilienentwicklerin und Immobilienentwickler, Architektin und Architekt, Investorin und Investor etc.
  • Die Standortgemeinde ist jedenfalls nachweislich einzubinden.

Was wird gefördert?

Anhand des digitalen Objektzwillings muss eine fundierte Aussage zur Objektqualität möglich sein. Nach Fertigstellung der Leistungen hat ein entsprechendes, nutzungsfähiges Datenpaket zur Verfügung zu stehen.

Folgende Teilleistungen hat die Erstellung des Objektzwillings jedenfalls zu umfassen:

  • 3D Scan, innen und außen in schwarz/weiß
  • Registrierung (dh. Verortung) der Punktwolke im Landeskoordinatensystem mit Anschluss an das amtliche Höhensystem
  • 3D Modell laut Ö-Norm A 6241-2 als geometrische Grundlage für building information modeling (BIM) mit level of detail (LOD) 300 / Baueinreichplanung;
  • Übermittlung in nativem Format (z.B.: .rvt, .pln, …) und industry foundation classes (IFC)
  • Auf Basis des oben beschriebenen Modells ist zu erstellen:
    • Grundrisse/Schnitte/Ansichten im Maßstab 1:100 incl. Außenanlagen (als PDF und DWG)
    • Grundrisse mit Flächendarstellung laut ÖNORM B-1800 im Maßstab 1:100 sowie tabellarischer Auflistung selbiger.

Es ist eine normgerechte Bemaßung/Beschriftung durchzuführen.

  • Fotodokumentation (als PDF sowie Bilddatei)
  • Bericht zu Energieversorgung, anliegenden Medien sowie technischer Gebäudeausrüstung (TGA)

Wie wird gefördert?

Die maximal anerkennungsfähigen förderfähigen Kosten belaufen sich auf € 8.000 (brutto) je Objekt. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der förderfähigen Kosten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Als Förderwerber tritt die Eigentümerin und der Eigentümer eines Objektes, für das ein konkretes Verwertungsinteresse besteht, auf. Zusätzlich zu der Förderwerberin und dem Förderungswerber gibt es mindestens eine für die Verwertung relevante Konsortialpartnerin und einen für die Verwertung relevanten Konsortialpartner (z.B.: Immobilienentwicklerin und  Immobilienentwickler, Architektin und Architekt, Investorin und Investor etc.

  • Die Standortgemeinde ist jedenfalls nachweislich einzubinden.

Abwicklung / Antragstellung

  • Projekteinreichungen sind laufend möglich.
  • Die Zuschüsse werden durch das zuständige Regierungsmitglied nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel und nur über schriftlichen Antrag gewährt.
  • Die Förderungswerber haben alle für die Prüfung der Voraussetzungen erforderlichen  Unterlagen bzw. Informationen beizubringen.
  • Bei der stattgegebenen Erledigung des Antrages erhalten die Förderungswerber eine schriftliche Zustimmung.
  • Die Ausbezahlung der Förderung kann erst nach Fertigstellung der Maßnahmen und nach Vorlage von saldierten Rechnungen und Überweisungsbelegen (in Kopie) und des digitalen Zwillings sowie einer technischen Kontrolle, die der Fördergeber durchführt, erfolgen.
  • Maßgebend sind in jedem Fall die tatsächlich geleisteten Zahlungen.

Formular

  • Digitaler Objektzwilling (LWLD-Ro/E-13)

    Aktionsprogramm Ortskernbelebung / Stadtkernbelebung – Leerstand – Brachen – Antrag für die Gewährung von Beiträgen des Landes Oberösterreich

    Herunterladen 425,89 KB).

    Beilage

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: