Traditionelle Brauchtumsveranstaltungen wie Dreikönig, Fasching, Ostern, Pfingsten, Fronleichnam, Sonnenwende, Erntedank, Martinsfest, Nikolausfest oder Weihnachten sind tief in unserer Kultur verwurzelt und von generationenübergreifender Bedeutung. Feste und Feiern sind unverzichtbare Bestandteile des Jahreskreises und tragen zur Identitätsbildung sowie zur Stärkung von Gemeinschaften bei.
Diese Veranstaltungen sprechen wesentliche Bedürfnisse von Kindern an, darunter das Erleben von Gemeinschaft, Geborgenheit und Freude durch gemeinsames Singen, Tanzen, Lachen und Feiern. Die Pflege von Bräuchen, Traditionen und Werten in Familien und Bildungseinrichtungen ist daher ein zentraler Bestandteil der persönlichen und sozialen Entwicklung von Kindern.
Mit dieser Förderung soll ein gezielter Beitrag zur Stärkung und Belebung traditioneller Bräuche geleistet werden.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an folgende Einrichtungen:
- Elternvereine der öffentlichen Pflichtschulen
- Spiegel-Spielgruppen
Was wird gefördert?
Gefördert werden traditionelle Feste im Jahreskreis, die von einem Elternverein oder einer Spiegel-Spielgruppe organisiert und durchgeführt werden. Ziel ist es, dass Familien (Kinder, Eltern, Großeltern) aktiv teilnehmen und die Bräuche bewusst erleben.
Beispiele für förderfähige Veranstaltungen:
- Faschingsfeiern
- Osterveranstaltungen
- Feierlichkeiten zur Sommersonnenwende
- Erntedankfeste
- Martinsfeste
- Advent- und Nikolausfeiern
- Weihnachtsfeiern
Nicht förderfähig sind hingegen Feste, die nicht explizit im Zusammenhang mit traditionellen Bräuchen des Jahreskreises stehen, wie beispielsweise Schulabschlussfeste.
Wie wird gefördert?
Die finanzielle Förderung erfolgt in Form einer Spende in Höhe von maximal 300 Euro pro Fest. Diese Mittel können beispielsweise für den Ankauf von Materialien, für den Zukauf von externen Dienstleistungen (z.B. Zauberer, Clown etc.) sowie für die Verpflegung der Teilnehmer verwendet werden. Die Finanzierung von alkoholischen Getränken ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Veranstaltung muss mindestens 50 Teilnehmer umfassen.
- Pro Antragsteller können maximal zwei Feste pro Kalenderjahr gefördert werden.
- Die Förderung kann für Veranstaltungen ab 1.7.2025 beantragt werden und ist vorerst auf Veranstaltungen begrenzt, die bis zum 31.12.2026 stattfinden.
Abwicklung / Antragstellung
Ein schriftliches Förderansuchen ist unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung einzureichen. Es muss folgende Informationen enthalten:
Angaben zur Veranstaltung:
- Veranstaltungsdatum
- Veranstaltungsort
- Erwartete Teilnehmerzahl
- Verwendungszweck der Fördermittel (Materialien, Verpflegung etc.)
Beizulegende Unterlagen:
- Einladung oder Veranstaltungsflyer
- Geschätzte Gesamtausgaben in Form einer Kostenaufstellung
- Vereinsregisterauszug (bei Elternvereinen)
- Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, ist das OÖ Familienreferat unverzüglich darüber zu informieren.