Urlaubsaktion für pflegende Angehörige

Einen Zuschuss zu einem Urlaub in Österreich können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.

Wer wird gefördert?

Einen Urlaubszuschuss können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Urlaub von pflegenden Angehörigen (Hauptpflegeperson), die Gewährung der Förderung ist von der Höhe des Einkommens unabhängig.

Wie wird gefördert?

Im Jahr 2024 beträgt der Zuschuss für einen Urlaub in Österreich bis zu 206,95 Euro unabhängig von der Dauer des Urlaubs. Wurde der Urlaub in Oberösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss bis zu 266,08 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Urlaubsantritt in Oberösterreich befinden.
  • Die pflegebedürftige Person muss mindestens die Pflegegeldstufe 3 beziehen.
  • Die antragstellende Person muss die Hauptpflegetätigkeit von der pflegebedürftigen Person oder deren gesetzlichen Vertretung bzw. dem Erwachsenenvertreter oder der Erwachsenenvertreterin bestätigen lassen.
  • Der Urlaub muss in Österreich (mit oder ohne zu pflegender Person) verbracht werden.
  • Der Zuschuss kann nur für Erholungsurlaube gewährt werden, die nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Abwicklung / Antragstellung

Die Antragsformulare sind ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterfertigen und innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens sechs Monate nach Ende des Urlaubs, beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, unter Anschluss der erforderlichen Beilagen und Bestätigungen einzureichen.

Die Gewährung der Förderung ist von der Höhe des Einkommens unabhängig. Der Urlaubszuschuss pro antragstellende Person kann nur einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, wie lange der Urlaub dauert (mindestens eine Übernachtung ist erforderlich).

Der Zuschuss wird nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (eine auf den Namen der antragstellenden Person ausgestellte Rechnung des Beherbergungsbetriebes inkl. Zahlungsbestätigung, Bescheid über die Festlegung der Pflegestufe, Bestätigung der Vertretungsbefugnis) und des vollständig ausgefüllten Antragsformulars samt Bestätigung an die antragstellende Person ausbezahlt.

Formular

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