Hilfe in besonderen sozialen Lagen

In Notsituationen können einmalige finanzielle Unterstützungen gewährt werden.

Wer wird gefördert?

  • Nichtselbständig erwerbstätige Personen
  • Personen und Familien welche sich aufgrund von akuten und aktuellen Härtefällen (zB. drastische Einkommensreduktion aufgrund einer Erkrankung/ eines Unfalls) in einer besonderen finanziellen Notlage befinden
  • Pensionist/innen
  • Sozialhilfebezieher/innen

Was wird gefördert?

Grundlage für die Vergabe einer einmaligen finanziellen Unterstützung ist das Vorliegen eines besonderen Härtefalls (bspw. unvorhergesehene und dringliche Anschaffungen, Ausgaben zB. aufgrund eines Todesfalles, Erkrankung, Delogierung oder im Zusammenhang mit sonstigen Schicksalsschlägen, Kautionen, Mietrückstände).

Wie wird gefördert?

Nach Antragseinreichung (vollständig ausgefülltes Formular samt allen für die Bearbeitung notwendigen Unterlagen) werden die Anspruchsvoraussetzungen geprüft und bei positivem Entscheid eine finanzielle Unterstützung in Form einer Einmalzahlung gewährt.

Eine Beihilfe auf Gewährung einer einmaligen Hilfe kann innerhalb eines Kalenderjahres einmal gewährt werden.

Ein Rechtsanspruch auf diese Unterstützung besteht nicht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitz und rechtmäßiger, tatsächlicher Aufenthalt in Oberösterreich in den letzten 6 Monaten
  • Fixkosten müssen grundsätzlich durch das Haushaltseinkommen finanzierbar sein

  • gesetzliche Ansprüche (wie zB. Wohnbeihilfe, Ehe- bzw. Kindesunterhalt, Anspruch auf Sozialhilfe uvm.) müssen geklärt bzw. es müssen dementsprechende Anträge eingebracht sein
  • die aktuelle finanzielle Notlage, in welche der/die Antragsteller/in unverschuldet geraten ist, muss mittels Unterlagen und/oder sonstigen Nachweisen nachvollziehbar belegt werden

Abwicklung / Antragstellung

Anträge sind an das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, zu richten.

Das Antragsformular

  • steht am Ende der Seite zum Download bereit oder ist
  • analog beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales, bei den Bezirkshauptmannschaften, den Magistraten, den Sozialberatungsstellen und diversen Sozialeinrichtungen

erhältlich.

Antragsabgabe ist per Post, per Mail, per Fax oder persönlich in der Servicemeile möglich, und zwar von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr. 

Das Antragsformular muss im Wesentlichen vollständig ausgefüllt sein. Weiters müssen alle benötigten Unterlagen betreffend Haushaltseinnahmen und Fixausgaben dem Antrag in Kopie beigelegt werden.

Formular

  • Beilagen

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