Elektronische Hilfsmittel – Soziale Rehabilitation

Blinden und schwer sehbeeinträchtigten Menschen kann zur Anschaffung behindertengerechter Sonderausstattung ein Zuschuss gewährt werden.

Wer wird gefördert?

Blinde und schwer sehbeeinträchtigte Menschen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung behindertengerechter Sonderausstattung wie z.B. elektronische Vorlesegeräte, Braillezeile, Farberkennungsgerät, Sprachausgabegerät oder Vergrößerungssoftware.

Ist für den Umgang mit diesen Geräten eine Schulung erforderlich, kann auch dafür ein Zuschuss bewilligt werden.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 90% des behinderungsbedingten Mehraufwandes
  • innerhalb von 5 Jahren darf der Förderrahmen von 30.910,88 Euro nicht überschritten werden

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • das gesamte Haushalts-Netto-Einkommen liegt unter der vorgesehenen Einkommensgrenze:
    • Einkommen Antragsteller: 3.864,15 Euro
    • Steigerungsbetrag je Person: 386,79 Euro
    • Steigerungsbetrag je schwer beeinträchtigte Person: 773,02 Euro
  • Behindertenpass mit mindestens 50% Grad der Behinderung und Eintrag der Sehbeeinträchtigung

Abwicklung / Antragstellung

Antragstellung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales mittels Formular.

Formular

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